Schweinfurt - Feuerwehrleute leben zuweilen gefährlich. Erst recht, seit es immer mehr und vor allem größere Solaranlagen auf Haus-, Scheunen- und Hallendächern gibt. Das Problem dabei: Solange die Sonne scheint oder nachts gar Feuerschein leuchtet, produzieren die Module Strom, was im Brandfall bei Löscharbeiten mit Wasser für die Wehrleute mit erheblichem Risiko verbunden ist. Und was manchen Wehrmann abschreckt, zu löschen.

Einen konkreten Fall, bei dem beispielsweise ein Haus mit Solaranlage auf dem Dach brannte, hat es offenbar noch nicht gegeben. Aber die theoretische Diskussion, wie Feuerwehren sich in einem solchen Fall verhalten sollen, beschäftigt Fachkreise immer wieder und wird auch Thema beim Schweinfurter Kreisfeuerwehrtag im Juli sein.

"Das Problem ist, dass bei der Installation einer solchen Solaranlage nicht daran gedacht wurde, dass sie weiter Strom produziert und im Brandfall nicht einfach abgeschaltet werden kann", erklärt der Schweinfurter Kreisbrandrat Georg Vollmuth. Da Wasser bekanntlich Strom leitet, könne es einen so genannten Stromüberschlag beim Löschen auf die Strahlrohre geben, so dass Feuerwehrleute dann gefährdet seien.

Erst dort, wo die Einspeisung des Solarstromes im Haus erfolgt, ist ein Abschalten der Anlage möglich. Das kann im Keller sein, so dass Leitungen vom Dach bis dorthin potenzielle Risikofaktoren sind. Aber: "Es sind ja keine Hochspannungsströme", beruhigt Franz-Josef Hench, Bezirksvorsitzender des Bayerischen Feuerwehrverbandes und Leiter der Berufsfeuerwehr Würzburg. Erst die Wechselrichter machen aus der Niederspannung den 230-Volt-Netzstrom.

Für den Fachmann Hench ist daher keine Panik angesagt und Gerüchte, dass Wehrleute bei Bränden mit Solaranlagen nicht löschen würden, schlicht falsch. Vielmehr sei das richtige Verhalten in solchen Fällen eine Frage der Ausbildung der Wehrleute, des richtigen Umgangs mit Strom. Dazu gehöre der richtige Abstand der Personen zu den stromführenden Leitungen, dazu gehörten größere Vorsichtsmaßnahmen beim Löschen.

"Wir haben ja unterschiedliche Strahlrohrformen", erläutert Kreisbrandrat Vollmuth. Da die Gefahr des "Überspringens" von Strom bei einem Vollstrahl größer ist als bei einem Sprühstrahl, müsse der Abstand eben auch größer sein: beim Sprühstrahl fünf Meter, beim Vollstrahl 15 Meter. Ein entsprechendes Merkblatt wurde herausgegeben, das die aktiven Löschmannschaften informiere. Es sei Aufgabe der Basis, so Franz-Josef Hench, sich entsprechend intensiv mit der Materie zu beschäftigen.

Wenn tatsächlich ein Dach mit Solarmodulen brennen sollte, "müssen die Feuerwehrleute halt außen herum löschen", sagt Vollmuth. Den theoretischen Diskussionsvorschlag aus Fachkreisen, die Module mit einer Plane abzudecken, um damit weitere Stromproduktion zu verhindern, hält Verbandsvertreter Hench für unrealistisch. Er gibt die Forderung aus Feuerwehrkreisen an die Industrie wieder, die für eine Stromabschaltung direkt an der Solaranlage plädiert. Aber: "Da gibt es noch technische Probleme zu lösen", weiß er.

Angesichts ständig steigender Zahlen von Solaranlagen auf Dächern sowie auch von Großanlagen sieht der Schweinfurter Kreisbrandrat Vollmuth für seine Helfer-Zunft schon Probleme. Für ihn heißt es bei einem Brand mit Solaranlagen: "Größte Vorsicht!"

 

(Quelle: Main-Post vom 29.03.2005)

Die ökumenische Notfallseelsorge (NFS) darf dankbar auf das Jahr 2004 zurückblicken. Der Dank geht zuerst an Gott, der uns in unserem Notfallseelsorgesystem vor größeren Schadensereignissen im Jahre 2004 verschont hat. Die Alarmierung der NFS hat sich im Berichtsjahr um 20 Einsätze gesteigert. Insgesamt wurde die NFS 64 Mal alarmiert. Der überwiegende Teil dieser Alarmierungen wurde von der Rettungsleitstelle Schweinfurt durchgeführt. Bewährt hat sich die Alarmierung bei den Alarmstufen 3, 6 und 7 der Basis-Alarmierung bei der Feuerwehr. Die vorgegebenen Meldebilder für diese Alarmstufen beinhalten eine automatische Mitalarmierung der NFS. Die Betreuung bei diesen größeren Schadensereignissen hat sich im Laufe der Jahre als sehr positiv gezeigt. Menschen, die eine Betreuung durch die NFS erfahren konnten, haben durchwegs gute und hilfreiche Eindrücke in dieser sehr extremen Lebenssituation erfahren können.
Das Team der NFS besteht zum momentanen Zeitpunkt aus sechs Personen.
Die Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen Feuerwehr, Rettungsdienste, THW und Polizei funktioniert sehr gut. Dies zeigte auch wieder der ökumenische Gottesdienst für alle Hilfs- und Rettungsorganisationen in Stadt und Landkreis Schweinfurt, der in Gerolzhofen gefeiert wurde. Mit einem schon zur Tradition gewordenen anschließenden Empfang besteht die Möglichkeit, intensiv ins Gespräch zu kommen mit Vertretern der Hilfsorganisationen und Personen aus dem öffentlichen Leben. Ein Schwerpunkt in den nächsten Jahren wird die intensive Betreuung auch von Einsatzkräften der Hilfsorganisationen sein.

Höhepunkte im Laufe des Jahres 2004

  • Bundeskongress der NFS in Frankfurt
  • Tagung der Feuerwehrseelsorger in Kassel
  • Landestagung der NFS in Pappenheim
  • ökumenischer Gottesdienst für alle Hilfs- und Rettungsorganisationen in Stadt und Landkreis Schweinfurt
  • regelmäßige Schulungen für die Hilfs- und Rettungsorganisationen

Als sehr positiv hat sich nach wie vor herausgestellt, dass das Zusammenarbeiten mit den Hilfsorganisationen dadurch verstärkt und intensiviert wird, wenn die Notfallseelsorger aktive Mitglieder von Hilfsorganisationen sind.

Dankenswerter Weise konnten wir im Jahre 2004 auch einige Spenden für die Arbeit der ökumenischen NFS bekommen. Dies ermöglicht der NFS Anschaffungen wie Dienstjacke, Schutzkleidung und Ausbildungsmaterial.

Ausblick auf das Jahr 2005

Das Jahr 2005 wird für die NFS ein Jubiläumsjahr. Die NFS wurde im Jahre 1995 von Pfarrer Klaus Kuhn ins Leben gerufen, und wir wollen dieses Jubiläum mit einem Helfertag begehen. Im Mittelpunkt dieses Tages soll die psychische Selbsthygiene stehen. Wie können Einsatzkräfte mit dem Erlebten am bestehen umgehen und ihre Erlebnisse ver- und bearbeiten.

Im zu Ende gehenden Jahr 2004 wurde auch NFS mit dem Seebeben in Asien konfrontiert. Zurückkehrende Urlauber wurden von Notfallseelsorgern betreut und diese Urlauber weitervermittelt an professionelle Helfer.
Für die Mitarbeiter der NFS ist es wichtig, den Menschen in Krisen und Extremsituationen zur Seite zu stehen und diese Hilfe im Auftrag im Namen Jesu Christi zu geben.

Wir danken allen, die unseren Dienst und unsere Aufgabe in der NFS mit Spenden und Gebeten unterstützen.

Schweinfurt, Januar 2005

Norbert Holzheid
Diakon

Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Bayern und das Bayerische Staatsministerium des Innern (BayStMI) informierten zuerst im Juli 2003 über eine Mautbefreiung für Feuerwehrfahrzeuge:

Nach § 1 Abs. 1 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) ist für diese Fahrzeuge vom 31.08.2003 an eine streckenbezogene Mautgebühr zu entrichten. Mautpflichtige Fahrzeuge sind alle Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 12.000 kg, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind.

Bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen sind gem. § 1 Abs. 2 ABMG von der Maut befreit. So ist die Maut gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ABMG u.a. für Fahrzeuge der Feuerwehren nicht zu entrichten. Kraft Gesetzes sind diese damit von der Mautpflicht befreit. Allerdings werden die Fahrzeuge der Feuerwehren nicht automatisch als befreit erkannt. Das von der Firma Toll Collect im Auftrag des Bundesamtes für Güterverkehr betriebene Mautsystem kann lediglich das Nummernschild, die Achszahl und die jeweilige Fahrzeugmasse, nicht aber das individuelle Aussehen feststellen.

Um trotzdem zu einer automatischen Mautbefreiung zu gelangen und um Mautbescheide an die Träger der Feuerwehren (Städte, Gemeinden und Betriebe – bei anerk. Werkfeuerwehren) möglichst zu vermeiden, bietet Toll Collect eine freiwillige Registrierung auch für die Fahrzeuge der Feuerwehren an. Nur registrierte Feuerwehrfahrzeuge können vom Mautsystem als mautfrei erkannt werden.

Um den späteren Aufwand, der durch die fehlende Erkennung der Fahrzeuge entstehen würde, zu vermeiden, wird empfohlen, Feuerwehrfahrzeuge mit einer zulässigen Fahrzeugmasse von mindestens 12.000 kg (Eintragung in den Fahrzeugpapieren beachten) bei der Betreiberfirma Toll Collect registrieren zu lassen. Ein Registriervordruck kann unter www.toll-collect.de (Menü "LKW-Mautsystem | Mautbefreiung") oder direkt als PDF-Datei (317 kB, Stand: 21.01.2005) von der KFV-Homepage abgerufen werden.

Wie wir inzwischen alle wissen, wurde der Starttermin für die Mauterhebung auf den 01.01.2005 verschoben. Der im obigen Text genannte Termin ist also nicht mehr gültig. Es haben sich allerdings auch noch weitere Änderungen ergeben, auf die das BayStMI im Dezember 2004 hinwies:

[...]
Neu ist zwischenzeitlich, dass die Registrierungsdauer von mautbefreiten Kraftfahrzeugen von ursprünglich 1 Jahr auf nunmehr 2 Jahre verdoppelt worden ist. Anschließend besteht die Möglichkeit einer Verlängerung. Der Registrierungszeitraum beginnt mit dem Tag der Antragsstellung, frühestens mit dem Start der Mauterhebung am 01.01.2005. Für alle bereits vor dem Mautstart erfolgten Registrierungen läuft die Frist erst 2 Jahre nach dem Mautstart ab. Eine entsprechende Verlängerung der ursprünglich den Nutzern mitgeteilten Termine erfolgt automatisch ohne weitere Mitteilungen durch die Betreiberfirma Toll Collect. Ein neuer Antrag braucht nicht gestellt zu werden. Weitere Verlängerungen sind dann aber wieder zu stellen. Insgesamt sind die Anträge auf Neuregistrierung, Verlängerung und Löschung nun deutlich einfacher und damit unbürokratischer gestaltet. Näheres dazu, einschließlich eines Antrags auf Mautbefreiung, ist unter www.toll-collect.de (Menü "LKW-Mautsystem | Mautbefreiung") oder direkt als PDF-Datei (317 kB, Stand: 21.01.2005) von der KFV-Homepage zu finden.

Wir weisen erneut ausdrücklich darauf hin, dass keine Registrierungspflicht besteht. Die Mautbefreiung für Feuerwehrfahrzeuge besteht unabhängig von einer etwaigen Registrierung. Jede Gemeinde – als Träger der Feuerwehr – kann selbst entscheiden, ob ihre betroffenen Feuerwehrfahrzeuge bei der Betreiberfirma Toll Collect registriert werden sollen oder nicht.

Im Übrigen wird gegenwärtig an einem Verfahren gearbeitet, welches die automatische Erfassung mautbefreiter Fahrzeuge ermöglichen soll.

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