Nicht selten wird in Nachrichten über größere Unfälle und Katastrophen berichtet. Auch im Landkreis Schweinfurt ist denkbar, dass Großbrände, Unwetter, Chemieunfälle, Hochwasser oder andere plötzlich auftretende Gefahren eintreten.
Um Katastrophen abzuwehren, hat die Katastrophenschutzbehörde des Landratsamtes Schweinfurt die erforderlichen Einsätze zu leiten und entsprechendes Krisenmanagement zu betreiben, um die komplexen Einsatzlagen bewältigen zu können.
Wichtig ist, dass die eingesetzten Helfer der Fachdienste (Feuerwehren, THW, Hilfsorganisationen usw.) das Führungskonzept und die entsprechenden Verhaltensregeln kennen.
Katastrophenschutz (KatS, KatSchutz) bezeichnet Maßnahmen, die getroffen werden, um Leben, Gesundheit oder die Umwelt in oder vor der Entstehung einer Katastrophe zu schützen. Alle Maßnahmen des Katastrophen- und Zivilschutzes, die der Abwehr von Gefahren für die zivile Bevölkerung dienen, werden unter dem Begriff Bevölkerungsschutz zusammengefasst.
Dazu gehören neben unmittelbaren Einsätzen und Hilfeleistungen vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel die Aufstellung entsprechender Hilfseinrichtungen und -pläne oder das Festlegen von Standard-Einsatz-Regeln (SER) zur schnellen Reaktion bei gleichen Lagen, die Abwehr von Schäden im Katastrophenfall sowie die Beseitigung von Katastrophenschäden.
Zuständigkeiten
Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Eine starre Unterscheidung von Zivilschutz und Katastrophenschutz findet heute jedoch nicht mehr statt. Die Innenminister und Innensenatoren der Länder haben sich zusammen mit dem Bundesminister des Innern auf ein Integriertes Gefahrenabwehrsystem geeinigt. Das bedeutet, dass Bund und Länder ihre Kompetenzen und Fähigkeiten in einen Bevölkerungsschutz einbringen, der alle Schadensursachen berücksichtigt. Beraten werden sie dabei von der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern.
Für Zwecke des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe stellt der Bund den Ländern Mittel bereit, die diese in ihren friedensmäßigen Katastrophenschutz integrieren können. Außerdem erweitert und ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder durch die Aufstellung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW).