Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Bayern und das Bayerische Staatsministerium des Innern (BayStMI) informierten zuerst im Juli 2003 über eine Mautbefreiung für Feuerwehrfahrzeuge:

Nach § 1 Abs. 1 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) ist für diese Fahrzeuge vom 31.08.2003 an eine streckenbezogene Mautgebühr zu entrichten. Mautpflichtige Fahrzeuge sind alle Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 12.000 kg, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind.

Bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen sind gem. § 1 Abs. 2 ABMG von der Maut befreit. So ist die Maut gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ABMG u.a. für Fahrzeuge der Feuerwehren nicht zu entrichten. Kraft Gesetzes sind diese damit von der Mautpflicht befreit. Allerdings werden die Fahrzeuge der Feuerwehren nicht automatisch als befreit erkannt. Das von der Firma Toll Collect im Auftrag des Bundesamtes für Güterverkehr betriebene Mautsystem kann lediglich das Nummernschild, die Achszahl und die jeweilige Fahrzeugmasse, nicht aber das individuelle Aussehen feststellen.

Um trotzdem zu einer automatischen Mautbefreiung zu gelangen und um Mautbescheide an die Träger der Feuerwehren (Städte, Gemeinden und Betriebe – bei anerk. Werkfeuerwehren) möglichst zu vermeiden, bietet Toll Collect eine freiwillige Registrierung auch für die Fahrzeuge der Feuerwehren an. Nur registrierte Feuerwehrfahrzeuge können vom Mautsystem als mautfrei erkannt werden.

Um den späteren Aufwand, der durch die fehlende Erkennung der Fahrzeuge entstehen würde, zu vermeiden, wird empfohlen, Feuerwehrfahrzeuge mit einer zulässigen Fahrzeugmasse von mindestens 12.000 kg (Eintragung in den Fahrzeugpapieren beachten) bei der Betreiberfirma Toll Collect registrieren zu lassen. Ein Registriervordruck kann unter www.toll-collect.de (Menü "LKW-Mautsystem | Mautbefreiung") oder direkt als PDF-Datei (317 kB, Stand: 21.01.2005) von der KFV-Homepage abgerufen werden.

Wie wir inzwischen alle wissen, wurde der Starttermin für die Mauterhebung auf den 01.01.2005 verschoben. Der im obigen Text genannte Termin ist also nicht mehr gültig. Es haben sich allerdings auch noch weitere Änderungen ergeben, auf die das BayStMI im Dezember 2004 hinwies:

[...]
Neu ist zwischenzeitlich, dass die Registrierungsdauer von mautbefreiten Kraftfahrzeugen von ursprünglich 1 Jahr auf nunmehr 2 Jahre verdoppelt worden ist. Anschließend besteht die Möglichkeit einer Verlängerung. Der Registrierungszeitraum beginnt mit dem Tag der Antragsstellung, frühestens mit dem Start der Mauterhebung am 01.01.2005. Für alle bereits vor dem Mautstart erfolgten Registrierungen läuft die Frist erst 2 Jahre nach dem Mautstart ab. Eine entsprechende Verlängerung der ursprünglich den Nutzern mitgeteilten Termine erfolgt automatisch ohne weitere Mitteilungen durch die Betreiberfirma Toll Collect. Ein neuer Antrag braucht nicht gestellt zu werden. Weitere Verlängerungen sind dann aber wieder zu stellen. Insgesamt sind die Anträge auf Neuregistrierung, Verlängerung und Löschung nun deutlich einfacher und damit unbürokratischer gestaltet. Näheres dazu, einschließlich eines Antrags auf Mautbefreiung, ist unter www.toll-collect.de (Menü "LKW-Mautsystem | Mautbefreiung") oder direkt als PDF-Datei (317 kB, Stand: 21.01.2005) von der KFV-Homepage zu finden.

Wir weisen erneut ausdrücklich darauf hin, dass keine Registrierungspflicht besteht. Die Mautbefreiung für Feuerwehrfahrzeuge besteht unabhängig von einer etwaigen Registrierung. Jede Gemeinde – als Träger der Feuerwehr – kann selbst entscheiden, ob ihre betroffenen Feuerwehrfahrzeuge bei der Betreiberfirma Toll Collect registriert werden sollen oder nicht.

Im Übrigen wird gegenwärtig an einem Verfahren gearbeitet, welches die automatische Erfassung mautbefreiter Fahrzeuge ermöglichen soll.

Das CinemaxX-Kino in Würzburg bietet für Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehren sowie für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter der Rettungsdienste eine Sondervorstellung des Filmes "Im Feuer" an, der am 3. Februar in unseren Kinos startet. Diese Vorstellung beginnt am Samstag, den 5. Februar um 11.00 Uhr. Der Preis beträgt pro Person nur 3 Euro. Außerdem sind auch die Familien der Feuerwehr- und Rettungsdienst-Angehörigen eingeladen. Hierbei muss jedoch die FSK-Freigabe beachtet werden: der Film ist freigegeben ab 12 Jahren, in Begleitung eines Elternteils ab 6 Jahren.

Es ist eine Anmeldung bis 3. Februar per Faxformular (PDF, 125 kB) an 0931 3565510 nötig.
Bei Fragen steht werktags von 9.00 bis 13.00 Uhr Frau Völker vom CinemaxX Würzburg unter 0931 3565610 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Film gibt es in unserer Meldung vom 12.01.2005 oder unter www.imfeuer.de.

Die Kreisbrandinspektion veranstaltet am Samstag, den 09.04.2005 auf dem Freizeitgelände in Sennfeld von 8.30 - 14.00 Uhr den 23. Kreis-Jugendfeuerwehrtag.

Als Teilnehmer zu dieser Veranstaltung sind alle Feuerwehranwärterinnen und -anwärter der Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt, die zwischen 09.04.1993 und 01.01.1987 geboren sind recht herzlich eingeladen.

Sollte von einer Feuerwehr keine komplette Mannschaft 9+1=10 Jugendliche zusammen kommen, so können aus verschiedenen Ortsteilen einer Gemeinde Mannschaften gebildet werden.

Nur Teilnehmer mit einem gültigen Feuerwehrausweis oder Dienstbuch werden zugelassen. Unterlagen wie Wettbewerbsordnung und Anmeldungsbogen sind unter "Download" (Rubrik Wettbewerbe) erhältlich.

Der Bundeswettbewerb findet 2005 nach den Richtlinien des Bundeswettbewerb der DJF gültig ab 1999 Löschangriff mit Wasserentnahmestelle "Offenes Gewässer" statt.

Die Anmeldung sind beim zuständigen Kreisbrandmeister oder bei KJFW Horst Klopf (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) einzureichen bis spätestens 18.03.2005.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Horst Klopf Georg Vollmuth
Kreis-Jugendfeuerwehrwart Kreisbrandrat

 

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