Der LFV hat eine FAQ Sammlung online gestellt, wie man innerhalb der Feuerwehr mit der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Umständen umgehen soll.

Millionenspende von LIQUI MOLY für Rettungsdienste und Feuerwehren

April 2020 – LIQUI MOLY unterstützt Rettungsdienste und Feuerwehren mit einer Millionenspende. Für die Einsatzfahrzeuge stellt der Öl- und Additivspezialist Produkte im Wert von einer Million Euro zur Verfügung. „Damit wollen wir den Einsatzkräften den Rücken freihalten“, sagte Geschäftsführer Ernst Prost.

„Wir würden ja gerne mit Desinfektionsmitteln, Gesichtsmasken und anderen dringend benötigten Materialien helfen, aber dafür sind wir in der falschen Branche. Deshalb helfen wir mit dem, was wir am besten können: Öle, Additive und andere Autopflegemittel“, so Ernst Prost. „Schließlich müssen die Fahrzeuge zuverlässig funktionieren. Man stelle sich nur vor, ein Rettungswagen bliebe unterwegs mit Motorproblemen liegen. Deswegen sind unsere Produkte, so sehr sie auch im Verborgenen wirken, wichtig für das Funktionieren unseres Gesundheitssystems.“

LIQUI MOLY hat für fast jedes Fahrzeug auf der Straße das passende Motoröl und Getriebeöl. Dazu Additive, um Motorprobleme zu vermeiden, Verschleiß zu verringern und die Zuverlässigkeit zu erhöhen. Das funktioniert für Fahrzeuge genauso wie beispielsweise für Notstromaggregate.

„Unsere Spende ist nur eine kleine Geste gegenüber all jenen Menschen, die jeden Tag so unermüdlich dafür kämpfen, dass die Corona-Krise nicht noch schlimmer wird“, sagte Ernst Prost. „Wir wollen unsere Hilfe schnell und unbürokratisch leisten und bitten daher interessierte Rettungsdienste, Feuerwehren und Krankenhäuser, sich mit ihrem Bedarf über LIQUI-MOLY.TO/MILLIONENSPENDE an uns zu wenden.“

Den Artikel findet ihr hier.

Wie Sie sicherlich schon mitbekommen haben, hat der Ministerrat auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann am 28.04.2020 beschlossen, dass Versammlungen ab 4. Mai 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulässig sind. Zu diesen Voraussetzungen der Versammlungen gehören: Es dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, die alle Mund-Nasen-Bedeckung tragen und untereinander durchgängig einen Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten müssen. Zulässig sind ausschließlich ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel für die Dauer von höchstens 60 Minuten.

Dies gilt aber nicht für Versammlungen/Veranstaltungen in den Feuerwehren, Feuerwehrvereinen und Feuerwehrverbänden!

Vielmehr geht es um Versammlungen im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes, also um Zusammenkünfte von Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vereinfacht ausgedrückt – Demonstrationen und ähnliche Kundgebungen). Die Versammlung muss zudem unter freiem Himmel stattfinden. Die öffentliche Einrichtung Feuerwehr kann sich darüber hinaus auch nicht auf die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit berufen.

Für die Feuerwehrvereine und –verbände wird auch nach der ab nächsten Montag geltenden Rechtslage das derzeit in § 1 Abs. 1 Satz 1 der Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelte grundsätzliche Veranstaltungs- und Versammlungsverbot mit Befreiungsvorbehalt weitergelten.

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