Freitag, 27 März 2020 10:10

Informationen für Einsatzkräfte der Feuerwehren

geschrieben von

Hinweise bzgl. der Ausgangsbeschränkungen

Für notwendige dienstliche Fahrten von Feuerwehrangehörigen gelten diese Ausgangsbeschränkungen nicht. Derzeit sind notwendige dienstliche Fahrten sicherlich Fahrten nach der Alarmierung zum Feuerwehrhaus und zurück. Zudem die Fahrten zu notwendigen dienstlichen Besprechungen oder notwendige dienstliche Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren. Es empfiehlt sich bei Einsatzfahrten nach der Alarmierung einen Dachaufsetzer oder ein Hinweisschild „Feuerwehr im Einsatz“ zu verwenden. Zudem sollte, sofern vorhanden, ein Feuerwehr-Dienstausweis oder der Funkmeldempfänger mitgeführt werden, um sich quasi als Feuerwehrangehöriger ausweisen zu können und somit einen „triftigen Grund“ für das „unterwegs sein“, darstellen zu können.

 

Reinigung und Desinfektion

Neben der schon publizierten Reinigung und Desinfektion der PSA ist es natürlich auch erforderlich unsere Geräte und hier im Besonderen unsere Handsprechfunkgeräte (und alles was wir in die Hand oder in die Nähe unseres Gesichts nehmen) zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Entsprechende Vorgaben der Hersteller Motorola und Sepura finden Sie in den Anlagen.

Weitere Informationen zur Hygiene finden Sie ebenfalls in den beigefügten Anlagen.

 

Einsatzhinweise für die Feuerwehren!

Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren!

Wir bitten deshalb unsere Führungskräfte in den Feuerwehren, grundsätzlich erklärend und beruhigend auf Ihre Mannschaft einzuwirken, immer unter dem Aspekt, dass die vorbeugenden Handlungsanweisungen zur Hygiene (z.B. kein Händeschütteln, Kranke oder sich krank Fühlende bleiben zu Hause, ebenfalls Mitglieder, die sich in Risikogebieten aufhielten, regelmäßiges Händewaschen- und-desinfizieren) eingehalten werden und so die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren am Wenigsten gefährdet wird.

Führungskräfte sollten auf die Möglichkeiten einer Infektion mit oder einer Inkorporation von Krankheitserreger achten, d.h. an der Einsatzstelle, insbesondere mit ungewaschenen Händen, kein Essen, kein Trinken, kein Rauchen, kein Berühren des Mundbereiches!

  • Alle Einsatzkräfte sind über das hygienische Verhalten im Einsatz zu informieren!
  • Die Einsatzkleidung ist vollständig und geschlossen zu tragen.
  • Das Einsatzpersonal sollte minimalisiert werden! Zielführend ist es jetzt, nur mit der tatsächlich notwendigen Mannschaftsstärke auszurücken!
  • Nach einer Alarmierung gilt es, in Beurteilung der zu erwartenden Lage und des Auftrages (Alarmstichwort) zu bedenken, wie viele Einsatzkräfte tatsächlich benötigt werden. Wenn nötig und möglich soll eine Verteilung auf ein zweites (weitere) Fahrzeug erfolgen.
  • An den Einsatzstellen ist soweit möglich auch ein Abstand (mind. 1,5 m) zwischen den Kameraden und/oder anderen Personen zu halten.
  • Gruppenbildungen an den Einsatzstellen sollten jetzt vermieden werden.
  • Feuerwehrdienstleistende sollten grundsätzlich bei einem dienstlichen Außenkontakt (im Einsatz) Mundschutz (mind. FFP 2) tragen. Als Außenkontakt ist ein persönlicher und näherer Kontakt mit einer anderen Person außerhalb der eigenen Feuerwehr anzusehen, wenn man tätig wird!
  • Unter den Einsatzhandschuhen sind nunmehr immer Einweghandschuhe zu tragen, wenn man tätig wird!
  • Einsatzkräfte, die mit evt. erkranken Personen in Kontakt gekommen sind, sollen ihre Schutzkleidung noch an der Einsatzstelle ablegen.

 

Weitere Möglichkeiten zur Informationsgewinnung zum Thema Coronavirus:

Homepage des LFV Bayern:
http://www.lfv-bayern.de

Link zum LGL in Bayern:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/psa_bedarf.htm

Robert-Koch-Institut
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
https://www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_2020/TT_Covid-19.html

 

 

Samstag, 21 März 2020 09:56

Pandemiebedingte Einschränkungen im Atemschutz

geschrieben von

Trotz der Coronavirus-Pandemie muss die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren aufrechterhalten werden.

(Belastungs-) Übungen
Von den pandemiebedingten Einschränkungen des Ausbildungs- und Übungsdienstes sind momentan auch die nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 „Atemschutz durchzuführenden Belastungsübungen betroffen. Können diese Belastungsübungen aufgrund der Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus nicht fristgerecht durchgeführt werden, so verstößt dies aus Sicht der KUVB weder gegen die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“, noch wird die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr bzw. der hiervon betroffenen Atemschutzgeräteträger*innen eingeschränkt.

Eignungsuntersuchungen im Atemschutz
Kann zum aktuellen Zeitpunkt die Nachuntersuchungsfrist der Eignungsuntersuchung der Atemschutzgeräteträger*innen aufgrund pandemiebedingter (medizinischer) Engpässe nicht eingehalten werden, so müssen die Termine alsbald möglich nachgeholt werden. Vorrangig sind Atemschutzgeräteträger*innen mit gültiger Eignungsuntersuchung einzusetzen.

Generell ist Eigenschutz der Feuerwehrangehörigen zu beachten. Hierzu zählt insbesondere, dass alle Feuerwehrangehörigen gesundheitliche Einschränkungen umgehend melden müssen. Feuerwehrangehörige dürfen weiterhin nur für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die sie körperlich und geistig geeignet sowie fachlich befähigt sind.

Diese pandemiebedingten unumgänglichen Abweichungen beeinflussen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht .

Wir bitten auch um Beachtung der Hinweise des DGUV Schreibens „Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“.

 

Quelle: Kommunale Unfallversicherung Bayern

Nach den aktuellen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sollten zur Vermeidung von Infektionen und zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten soziale Kontakte im privaten, im beruflichen und im öffentlichen Bereich auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Diese Maßgabe betrifft im Besonderen die Feuerwehren unseres Landkreises Schweinfurt, da entsprechend der Vorgaben zum Kontaktpersonenverfolgung nur ein einziger bestätigter Fall von COVID-19 ausreichen würde, um die Einsatzbereitschaft einer oder mehrerer Feuerwehren erheblich zu beeinträchtigen. Dies kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises haben.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Kreisbrandinspektion Landkreis Schweinfurt in Abstimmung mit weiteren Fachbehörden zu folgenden Maßnahmen entschlossen:

1. Alle Landkreisausbildungen und -veranstaltungen (Modulare Truppausbildung, Maschinistenausbildung, Atemschutzgeräteträgerlehrgang, Belastungsübungen für Atemschutzgeräteträger, Heißausbildung, Leistungsprüfungen, usw.) werden ab sofort bis einschließlich 19.04.2020 ausgesetzt. Danach erfolgt eine erneute Bewertung der Lage.

2. Den Feuerwehren wird empfohlen, umgehend den Übungs- und Ausbildungsbetrieb sowie sonstige Zusammenkünfte / Versammlungen bis auf Weiteres auszusetzen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Feuerwehren ausschließlich Einsatzdienst leisten.

Es wird gebeten, diese Empfehlung umzusetzen, damit die Einsatzbereitschaft unserer Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt ohne größere Einschränkungen Aufrecht erhalten werden kann.

Bezüglich der Aussetzung der Landkreisausbildung bzw. -veranstaltungen wird um Verständnis gebeten.

Diese Beschlüsse wurden am 13.03.2020 getroffen und gelten für den Landkreis Schweinfurt. Insgesamt ist die Lage derzeit dynamisch und kann zukünftig zu anderen, weiteren Einschätzungen, Hinweisen und notwendigen Maßnahmen führen.

Für Rückfragen und Hilfen stehen wir den Feuerwehren gerne zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Strunk

Kreisbrandrat

Seite 49 von 304