Im Anhang eine Fachinformation des LFV zur Aufbewahrung und Handhabung von Feuerwehr-Schlüsseln für die Feuerwehren.

Immer wieder erreichen den LFV Anfragen, ob nach einer überstandenen Covid-19 Erkrankung eine erneute G 26.3 Untersuchung erforderlich ist. In Abstimmung mit Bundesfeuerwehrarzt und Landesfeuerwehrarzt im LFV Bayern, Klaus Friedrich, können wir hierzu mitteilen, dass es aus unserer Sicht

keine generelle Pflicht zur Nachuntersuchung nach einer überstandenen CoVid19 – Infektion gibt!

Landesfeuerwehrarzt Klaus Friedrich hat sich mit dieser Frage intensiv beschäftigt und eine ausführliche Information erstellt, die wir Ihnen anliegend zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung in eigener Zuständigkeit übersenden.

Uwe Peetz, Rechtsanwalt
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

Mittwoch, 01 April 2020 09:18

Florian kommen Nr. 123 - nur online!

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Aufgrund der aktuellen Lage, hat sich der LFV Bayern dazu entschieden, die Florian kommen-Ausgabe Nr. 123 nur Online herauszugeben.
Sie finden die aktuelle Ausgabe somit unter

www.lfv-bayern.de/ueber-uns/veroffentlichungen/florian-kommen/#heading-florian-kommen-jahrgang-2020.

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