Frau Friederike Fuchs hat nachfolgende Information zu Dienstbesprechungen, Gremiensitzungen, Kommandantenwahlen u.ä. bei den Feuerwehren während der Kontakbeschränkung allen Kreis- und Stadtbrandräte zukommen lassen. Diese Information möchte KBR Strunk hiermit weitergeben:

Da hinsichtlich der Frage, ob und in welchem Umfang dienstliche Besprechungen, Gremiensitzungen, Kommandantenwahlen und ähnliche dienstliche Zusammenkünfte im Bereich der Feuerwehren möglich sind, offenbar vor Ort teilweise Unsicherheiten bestehen, weisen wir auf folgende Rechtslage nach der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) hin:

§ 2 der 5. BayIfSMV regelt die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum. Nach Absatz 1 ist der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands umfasst. Nach § 2 Abs 3 gilt aber § 2 Abs. 1 nicht „für berufliche und dienstliche Tätigkeiten sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen eine Zusammenkunft oder ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.“

Nach dieser Regelung sind Gremiensitzungen, Dienstbesprechungen und vergleichbare dienstliche Treffen im Rahmen der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr und der besonderen Führungsdienstgrade, die aktuell erforderlich sind, möglich. Auch die Durchführung einer Wahlversammlung für den Kommandanten/Kreisbrandrat fällt nach unserer Auffassung unter die Regelung des § 2 Abs. 3 der 5. BayIfSMV, so dass es kein rechtliches Hindernis für die Durchführung solcher Wahlversammlungen gibt. Im Hinblick auf die Größe der Teilnehmerzahl bei Wahlversammlungen ist eine kritische Prüfung veranlasst, ob eine infektiologisch unbedenkliche Durchführung sichergestellt werden kann; eine Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt hinsichtlich der Ausgestaltung der Wahlversammlung wird empfohlen.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Feuerwehren im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit eine besonders zu schützende Gruppe sind, sind auch die rechtlich grundsätzlich möglichen dienstlichen Treffen auf die unbedingt erforderlichen Themen und Teilnehmer zu beschränken und möglichst kurz zu halten. Die Hygiene- und Abstandsregelungen sind einzuhalten. Bei der Entscheidung über die Durchführung sind auch die regionalen Gegebenheiten, insbesondere die örtliche Entwicklung der Zahl der Infizierten, in die Überlegungen einzubeziehen.

Feuerwehrvereine sind von der Ausnahmeregelung in § 2 Abs. 3 der 5. BayIfSMV nicht erfasst. Für sie gelten – wie für alle anderen Vereine – weiterhin die Kontaktbeschränkungen.

An die Feuerwehrführungskräfte, Gemeinden und Landkreise wird appelliert, sich bei der Entscheidung über die Durchführung von dienstlichen Treffen ihrer Verantwortung für die Gesundheit ihrer Feuerwehrmänner und –frauen und damit letztlich der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger bewusst zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Friederike Fuchs
Ministerialrätin
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Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Dr. Carl-Heinrich Graser zum Fachberater der Kreisbrandinspektion ernannt

Er steht bei Gefahrgutunfällen Feuerwehren beratend zur Seite

Der Chemiker Dr. Carl-Heinrich Graser des gleichnamigen Labors Graser in Schonungen wurde von Landrat Florian Töpper bereits Anfang März offiziell zum Fachberater Gefahrgut für die Kreisbrandinspektion (KBI) ernannt. Mit seinem Fachwissen steht Dr. Graser künftig der KBI unter der Leitung von Kreisbrandrat (KBR) Holger Strunk zum Beispiel bei einem Gefahrgutunfall beratend zur Seite. Weiter unterstützt er den Gefahrgutzug im Landkreis Schweinfurt bei Aus- und Weiterbildung mit seinem Wissen.

„Ich bedanke mich sehr, dass Dr. Graser bereit ist dieses Ehrenamt auszuüben. Bei einem Unternehmensbesuch im von der Familie Graser gegründeten Labor in Schonungen konnte ich bereits damals auf beeindruckende Weise sehen, mit wieviel Engagement und Fachwissen die Familie Graser ihr Unternehmen führt. Von daher bin ich überzeugt, dass Herr Dr. Graser eine enorme Bereicherung für unsere Kreisbrandinspektion sein wird“, sagte Landrat Töpper.

Für die Aufgabe eines Fachberaters sind weniger Vorkenntnisse im Bereich des Feuerwehrwesens entscheidend, sondern, wie es im Namen bereits steckt, Fachwissen. Dennoch, so KBR Strunk, sei es schön zu sehen, wie sehr sich Dr. Graser bereits in kurzer Zeit in die Arbeit der KBI des Landkreises eingebracht und integriert habe.

Florian Zippel ist neuer Kreisbrandinspektor für den Bereich Nord

Johannes Grebner wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Üchtelhausen gewählt

Landkreis Schweinfurt. Florian Zippel aus Schwebheim ist der neue Kreisbrandinspektor (KBI) für den Inspektionsbereich Nord. Landrat Florian Töpper hat ihm im Landratsamt Schweinfurt die Ernennungsurkunde überreicht. Zippel folgt damit Johannes Grebner nach, der seit 1. Mai 2020 Bürgermeister der Gemeinde Üchtelhausen ist und daher das Amt des KBI abgegeben hat.

Landrat Töpper und Kreisbrandrat Holger Strunk dankten Grebner für sein Engagement und seinen Einsatz und zeigten sich erfreut, dass mit Florian Zippel nicht nur schneller, sondern vor allem ebenso kompetenter Ersatz für Grebner gefunden wurde. Der 38-jährige Grebner war im November 2017 zum KBI ernannt worden, zuvor war er Kreisbrandmeister.

Florian Zippel, aktiver Feuerwehrmann in Schwebheim, ist mit der Arbeit der Kreisbrandinspektion ebenso bestens vertraut. Zuletzt war der 27-Jährige Leiter der Unterstützungsgruppe der Örtlichen Einsatzleitung (UG-ÖEL). Die UG-ÖEL ist eine Einsatzeinheit, die bei Großschadensereignissen und Katastrophen zum Tragen kommt. Die Aufgaben dieser Einheit sind: Sicherstellung der Kommunikation, visuelle Darstellung des Einsatzes auf einer Lagekarte, Führung des Einsatztagebuchs sowie Unterstützung des Einsatzleiters. Seine Funktion übernimmt künftig Stefan Hübner. Der 25-Jährige ist ebenfalls seit vielen Jahren aktiver Feuerwehrmann in seinem Heimatort Stammheim.

Kreisbrandinspektion hat sich somit noch einmal deutlich verjüngt
„Dass wir so junge Leute für so verantwortungsvolle Aufgaben gewinnen können, ist schon wirklich eine Besonderheit. Ich sehe das auch als einen Beleg der guten Arbeit und Stimmung innerhalb der Kreisbrandinspektion, aber natürlich auch der hervorragenden Nachwuchsarbeit all unserer Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt“, sagte Töpper.

Der Inspektionsbereich Nord, für den Zippel künftig zuständig ist, umfasst den Markt Stadtlauringen sowie die Gemeinden Üchtelhausen, Schonungen, Sennfeld, Gochsheim, Grafenrheinfeld, Röthlein und Schwebheim. Unverändert bleiben der Inspektionsbereich West mit KBI Reinhold Achatz und der Bereich Süd mit KBI Alexander Bönig. Der gesamten Inspektion vor steht Kreisbrandrat Holger Strunk.

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