ericht aus der Bayerischen Staatszeitung Nr. 51/52 vom 21. Dezember 2001 Seite 21:

Feuerwehr als Schlüsseldienst?
Innenministerium definiert Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben

Die freiwillige Tätigkeit der Feuerwehr darf nicht mit privaten Unternehmen konkurrieren. Dies ergab die Anfrage des Abgeordneten Martin Runge (Bündnis 90 / Die Grünen) an die Staatsregierung. Er verwies auf das Beispiel des Schlüsseldienstes, den manche Feuerwehren auch außerhalb von Rettungseinsätzen erbracht haben. Gemeindliche Feuerwehren seien an einen öffentlichen Zweck gebunden, unterstrich das Innenministerium. Alle Tätigkeiten, mit denen Gemeinden oder ihre Unternehmen "an dem vom Wettbewerb beherrschten Wirtschaftsleben teilnehmen, um Gewinn zu erzielen" entsprechen nach Auffassung des Innenministeriums "keinem öffentlichen Zweck".

Gefahr in Verzug

Außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge sollten Feuerwehren keine Aufgaben erfüllen, die ein privates Unternehmen ebenso ausführen könnte. Eine gesetzliche Aufgabe wäre etwa das Öffnen von Türen bei Gefahr im Verzug: Außer bei Rettungseinsätzen sollen Feuerwehren grundsätzlich auf private Schlüsseldienste verweisen: "Nur wenn private Schlüsseldienste nicht erreichbar sind, nicht helfen können oder nicht helfen wollen, werden Türen außerhalb von Rettungseinsätzen von den Feuerwehren selbst geöffnet."Das Innenministerium definierte die Pflichtaufgabe des "technischen Hilfsdiensts": "Die gemeindlichen Feuerwehren sind nur dann zur technischen Hilfe aufgerufen, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Das ist anzunehmen, wenn Gefahr im Verzug vorliegt und eine Selbsthilfe der Betroffenen - dazu gehört auch die Inanspruchnahme gewerblicher Leistungen - ausscheidet", wenn etwa nur die Feuerwehr die notwendige technische Ausstattung hat, wie Rettungsdienst bei Unfällen, Beseitigung von Unfallstellen, Hilfe bei Gasleitungs- oder Wasserrohrbruch, Sicherung von umgeknickten Antennen oder Gerüsten, Sichern von einsturzgefährdeten Gebäuden, Beseitigung von Eiszapfen oder Bäumen bei akuter Gefahr, Beseitigung von Wassergefahren, Rettung von Tieren, "die eine Gefahr darstellen oder sich selbst in Gefahr befinden".
Neben den Pflichtaufgaben des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes können die Feuerwehren auch freiwillige Aufgaben übernehmen: "Dazu zählen sämtliche Arbeiten, die nicht unmittelbar der Beseitigung einer Störung der Sicherheit durch Brände, Unglücksfälle und öffentliche Notstände oder der Abwehr entsprechender Gefahren dienen." Dabei dürfe allerdings die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht beeinträchtigt werden.

Lesen Sie dazu den Bericht aus dem Schweinfurter Tagblatt vom 16.01.2002:
 

Lebensretter für jeden Haushalt

Auch in Gerolzhofen hat es in den letzten Jahren einige Tote bei Wohnungsbränden gegeben. Eine dringend notwendige Rauchmelderpflicht könnte pro Jahr vielen Menschen in Deutschland das Leben retten.

Mit einem Rauchmelder könnten die meisten Brandopfer überleben

Der Tod von insgesamt sieben Kindern bei Hausbränden in Bayern und Nordrhein-Westfalen in den letzten Wochen hat die Diskussion um eine allgemeine Rauchmelderpflicht wieder aufleben lassen.

Bundesweit sterben pro Jahr mehr als 600 Menschen bei Wohnungsbränden. Die meisten Bewohner wurden nachts vom Feuer überrascht. 95 Prozent der Brandtoten fallen nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer, die während der Schwelbrandphase entstehen. Die geruchlosen Gase wie Kohlendioxid und Kohlenmonoxid können schon bei nur wenigen Atemzügen tödlich sein.

 

Verhängnisvoller Irrtum

Kommandant Thomas Zink von der Stützpunkt Feuerwehr Gerolzhofen fordert generell Rauchmelder als Lebensretter in jedem Haushalt zu installieren: "Ich empfinde es als dringend notwendig und wünschenswert die Rauchmelderpflicht bundesweit einzuführen. Das Hauptproblem liegt darin, dass jeder denkt im Brandfall nachts aufzuwachen. Aber der Rauch ist schneller als das Feuer. Bis die Feuerwehr alarmiert und Minuten später an Ort und Stelle ist, kann es durch die giftige Rauchentwicklung bereits zu spät sein."

Im sonst so sicherheitsbewussten Deutschland sind Rauchmelder gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ganz anders dagegen in anderen Ländern: In den USA sind mindestens 93 Prozent der Haushalte mit solchen Alarmgeräten ausgestattet, in Großbritannien 75 und in Schweden 70 Prozent. Bundesweit liegt die Quote dieser kleinen Geräte bei nur fünf bis sieben Prozent.

"Wenn wir tote Kinder rausholen müssen, das ist für uns als Feuerwehrmänner das schlimmste Erlebnis", erklärt der Kommandant im Namen seiner Kollegen und mahnt weiter "eine gewisse Verantwortung für die Familie sollten alle haben." Thomas Zink hätte auch schon eine Idee, um die weitere Verbreitung dieser "Lebensretter" interessant zu machen. "Mein Gedanke wäre, Anreize zu setzen, zum Beispiel müsste man diese Geräte von der Steuer abschreiben können."

Funktionsgeprüfte Geräte gibt es im Fachhandel für Brandschutz- und Sicherheitstechnik, sowie in den Fachabteilungen der Baumärkte, Warenhäuser und Elektrohandel. Die Melder sollten das "GS" und das "VdS"-Prüfzeichen tragen, rät der Feuerwehrverband.

 

Ein Melder pro Etage

Für einen Mindestschutz gilt als Faustregel: ein Rauchmelder pro Etage. Als optimaler Schutz wird dieser Lebensretter in jeder Gefahrenzone, also im Schlaf- und Kinderzimmer, im Wohn- und Technikraum empfohlen. Die Melder müssen batteriebetrieben sein, um auch bei Stromausfall zu funktionieren und zur Sicherheit einmal wöchentlich auf den Piepton überprüft werden.

Feuerwehr-Vorsitzender Berthold Möslein berichtet auf Anfrage der MAIN-POST, dass vor einigen Jahren eine Aktion entstanden ist, Rauchmelder verstärkt in Gerolzhofen anzubieten. "Ein paar Hundert Stück dieser Geräte wurden von der Feuerwehr verkauft, aber auf unsere Stadt bezogen immer noch zu wenig".

Zur richtigen Installation der Rauchmelder, immer an der Mitte der Zimmerdecke, gehört auch das Verhalten im Ernstfall. Der Kommandant gibt folgende Hinweise: Auf keinen Fall durch Rauch gehen. Ist der normale Fluchtweg nicht mehr möglich, im Raum bleiben, Türe zu machen und Schloss abdichten. Durch Rufe aus dem Fenster auf sich aufmerksam machen. In jeder Familie sollten die Kinder spielerisch die Situation im Brandfall erklärt bekommen, damit bei Alarmauslösung keine Panik ausbricht.

Thomas Zink beabsichtigt die Bevölkerung von Gerolzhofen in einem Aufklärungsabend mit dem Thema "Richtiges Verhalten im Brandfall" noch besser zu informieren.

 

Der Infoabend im Schulungssaal des Feuerwehrhauses Gerolzhofen ist am Mittwoch, 6. Februar, um 19:30 Uhr. Rauchmelder kann jeder Bürger bei der Feuerwehr erwerben.

Der Kommandant und seine Kollegen sind jederzeit bereit, kostenlos und unverbindlich Tips zur richtigen Installation der Rauchmelder zu geben.

Von unserer Mitarbeiterin Christine Stühler

Nachdem jahrelang die Forderungen aus den Reihen der Feuerwehren kamen und sich Unglücke in letzter Zeit häuften, hat die Landesregierung in Rheinland-Pfalz nun als erste reagiert und will den Einbau von Rauchmeldern in Neubauten zur Pflicht machen:

Meldung von www.spdinrlp.de:

"[...] Installation von Rauchmeldern wird gesetzlich vorgeschrieben

[...] Wie der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Carsten Pörksen, heute in Mainz erklärte, wird demnächst in Rheinland-Pfalz gesetzlich vorgeschrieben, dass Rauchmelder an neuralgischen Stellen in privaten Neubauwohnungen und öffentlichen Neubauten installiert werden müssen. Pörksen: 'Diese Rauchmelder sind für 20 bis 25 Euro je Stück in jedem Baumarkt erhältlich, die Installation bereitet auch technischen Laien keine Probleme. Nach Expertenschätzungen wären 160 von 177 Kindern noch am Leben, wenn Rauchmelder in den Wohnungen installiert worden wären.'"

Neben allem gesetzlichen Zwang bleibt die Aufklärungsarbeit der Feuerwehr weiterhin wichtig:
Zum einen gilt die Vorschrift nur für Neubauten. Dass eine Nachrüstung in Altbauten sehr sinnvoll, problemlos möglich und nicht teuer ist, muss der Bevölkerung weiterhin klargemacht werden.
Zum anderen ist es mit der einmaligen Installation nicht getan: Rauchmelder sollten regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit hin geprüft und bei Bedarf die Batterie erneuert werden. Auch das ist mit minimalem Aufwand möglich.

 
 

 

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