Beigefügt die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 16. Dezember 2020 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft tritt.
Ebenfalls beigefügt ist die amtliche Begründung zu dieser Verordnung.

Der Feuerwehrdienst nach Art. 9 Abs. 1 S. 2 BayFwG ist triftiger Grund im Sinne des § 2 S. 2 Nr. 1 der 11. BayIfSMV und begründet vor allem für den Einsatzfall auch ein Abweichen von der nächtlichen Ausgangssperre nach § 3 Nr. 2 der 11. BayIfSMV.
Wir wiederholen in diesem Zusammenhang die Empfehlung, für den Fall einer möglichen Kontrolle den Feuerwehr- Dienstausweis mitzuführen.

 

Über folgenden Link können Sie die Veröffentlichung des Bayerischen Ministerialblatts 2020 Nr. 737 vom 15.12.2020 mit der 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) gültig ab dem 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 einsehen:

BayMBl. 2020 Nr. 737

 

Die Begründung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) einsehen:

BayMBl. 2020 Nr. 738

Sonntag, 20 Dezember 2020 11:57

Sendung AKTE "Brandgefährlichen Weihnachtskerzen"

geschrieben von

 

Sendung AKTE vom 14.12.2020 in Sat1

Dieser Beitrag handelt u.a. von Brandgefährlichen Weihnachtskerzen.

https://www.sat1.de/tv/akte/video/akte-die-sendung-vom-14-dezember-2020

 

Hierbei wurde eine beeindruckende Fettbrandexplosion in einem Wohnraum und der Brand eines Adventsgestecks sowie eines Weihnachtsbaumes mit anschließendem Zimmerbrand realisiert.

 

Im Anhang übersenden wir Ihnen die Mediensammlung der diesjährigen Winterschulung zum Thema „Einfaches Retten und Sichern“ zur Verwendung.

Alle erstellten Unterlagen sind auf der Feuerwehr-Lernbar hinterlegt und können über die Shortlinks in der Mediensammlung erreicht werden.

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