Beigefügt die Änderung zur 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 16. Dezember 2020 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft tritt.
Ebenfalls beigefügt ist die amtliche Begründung zu dieser Verordnung.

Der Feuerwehrdienst nach Art. 9 Abs. 1 S. 2 BayFwG ist triftiger Grund im Sinne des § 2 S. 2 Nr. 1 der 11. BayIfSMV und begründet vor allem für den Einsatzfall auch ein Abweichen von der nächtlichen Ausgangssperre nach § 3 Nr. 2 der 11. BayIfSMV.
Wir wiederholen in diesem Zusammenhang die Empfehlung, für den Fall einer möglichen Kontrolle den Feuerwehr- Dienstausweis mitzuführen.

 

Über folgenden Link können Sie die Änderung zur 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) gültig ab dem 11.01.2021 einsehen:

BayMBl. 2021 Nr. 5

Im Anhang können Sie das Vollzitat einsehen.

 

Über folgenden Link können Sie die Veröffentlichung des Bayerischen Ministerialblatts 2020 Nr. 737 vom 15.12.2020 mit der 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) gültig ab dem 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 einsehen:

BayMBl. 2020 Nr. 737

 

Die Begründung der Änderung zur 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) einsehen:

BayMBl. 2021 Nr. 6

Dienstag, 29 Dezember 2020 09:57

Vorbereitung für die Impfung der Feuerwehren

geschrieben von

Werte Kameraden,

wir beabsichtigen für die Impfplanung im Landkreis Schweinfurt eine Erhebung aller Feuerwehren durchzuführen. Da es nach den Vorgaben des Ministeriums eine Priorisierung gibt und wir hier unter den Personen mit erhöhter Priorität fallen, werden wir eine Abfrage der impfbereiten Personen in jeder Feuerwehr vornehmen. Es könnte sein, dass wir eine Mitteilung bekommen, dass noch eine gewisse Anzahl von Impfdosen vorhanden ist und diese kurzfristig verarbeitet werden müssen. Ich würde dann die Feuerwehren informieren. Hier hat dann die genannte Kontaktperson seine Kameraden eigenverantwortlich zum Impfzentrum zu schicken.

Ich bitte euch, diese Abfrage unter folgendem Link https://www.kfv-schweinfurt.de/index.php/impfbedarf so schnell als möglich zu beantworten. Sobald hier die ersten Meldungen ankommen, werden wir (wenn ich angefragt werde) die Feuerwehren angeben. Wichtig immer eine Feuerwehr meldet ihren Bedarf!

Für Fragen stehen euch entweder Ralf Weippert, Florian Zippel oder Holger Strunk zur Verfügung.

Ausfüllhinweis für das Online-Formular:

Feuerwehren wählen für das Feld "Bereich" den entsprechenden Kreisbrandmeister (Funkrufnamen). Die gesamte Kreisbrandinspektion des Landkreises Schweinfurt, UGÖEL, Atemschutzwerkstatt und unsere Freunde vom THW wählen „sonstige“.

Danke für eure Unterstützung, bitte denkt daran, die Jahresstärkemeldung und die Einsatznachbereitung abzuschließen.

Mit kameradschaftlichem Gruß

Holger Strunk

Kreisbrandrat

 

Mittwoch, 23 Dezember 2020 19:45

LFV: Weihnachts- und Neujahrsgrüße des LFV Bayern

geschrieben von

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Führungskräfte, liebe Ehrenmitglieder, sehr geehrte Mitglieder unseres Beirates, liebe Partner, Freunde, Sponsoren und Förderer unserer Feuerwehren und des LFV Bayern,

liebe Feuerwehrkameradinnen und -kameraden!

Da wir aus Gründen der Nachhaltigkeit diesmal auf gedruckte Weihnachtskarten verzichten, möchten wir es nicht versäumen, Ihnen und Euch – auch im Namen des gesamten LFV Bayern e.V. – auch auf diesem Wege ein gesegnetes und ruhiges Weihnachtsfest, sowie ein gesundes Neues Jahr zu wünschen.

Das Jahr 2020 war und ist sicher eines der herausforderndsten und schwierigsten in der jüngeren Geschichte. Nun wartet 2021 als neue Herausforderung. Gemeinsam und getragen von gegenseitigem Verständnis und wohlwollender Unterstützung werden wir aber auch das meistern!

Herzlichen Dank für das vertrauensvolle und unkomplizierte Miteinander.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Herzliche Grüße
Johann Eitzenberger
Vorsitzender

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Carl-von-Linde-Straße 42
85716 Unterschleißheim

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