Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fachbereiche 1 und 6 hatten letztes Jahr auf der Grundlage der Anlage 2 und 3 zu § 19 der AVBayFwG eine Präsentation zum Auftreten der Feuerwehren in der Öffentlichkeit erstellt. Diese wurde nun der aktuellen Bekanntmachung über Dienstgrad- und Funktionsabzeichen vom 01.04.2021 inhaltlich angepasst.

Die Präsentation kann auch auf der Homepage des LFV Bayern unter Fachbereiche – Fachbereich 1 – Veröffentlichungen heruntergeladen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Weiß

Referent für die Facharbeit
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab 01.April 2021 (kein Scherz!) gilt eine neue Bekanntmachung über Dienstgrad- und Funktionsabzeichen in den Feuerwehren. Diese wurde in den letzten Monaten unter Einbindung der verbandlichen Gremien erarbeitet und abgestimmt.
Nachfolgend dürfen wir die wesentlichen Änderungen für die Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren kurz aufführen:

 

Punkt 2.10 – Aufnahme der Funktionswesten anstatt der veränderlichen Funktionskennzeichnung am Helm

Punkt 2.11.3 – Aufnahme einer Qualifikationskennzeichnung im Rettungswesen mit einem Äskulap-Symbol in verschiebenden Farben am Helm, analog der bisherigen Fachinformation des Fachbereiches 8 dazu

Punkt 5.1.2 – Kennzeichnung im internationalen Raum – Ärmelabzeichen „Bundesadler“

Punkt 5.2 – Tragen eines Brustanhängers

Punkt 5.8 – Einführung des Dienstgradabzeichens – Feuerwehranwärter – ab der Vollendung des 16.Lebensjahres

Punkt 5.9 – Einführung eines Funktionsabzeichens für den/die Stellvertreter des Kommandanten; Änderung des Funktionsabzeichens für den Kreisbrandmeister

Punkt 5.10 – Einführung eines Ehrenabzeichens für ernannte Ehrenkommandanten, Ehren- KBM/SBM, KBI/SBI und KBR/SBR

Punkt 5.12 – Alternative Trageweise (Schulterschlaufen/Schulterklappen) von Dienstgrad- und Funktionsabzeichen auf der Dienstkleidung

Punkt 5.13 – Ergänzung der Dienstaltersabzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit

Punkt 5.16.1 – Einführung einer Qualifikationskennzeichnung am Helm für besuchte Lehrgänge (Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer)

Punkt 5.16.3 – Einführung einer Helmkennzeichnung für den/die Stellvertreter des Kommandanten

 

In der nächsten BRANDWACHT und im nächsten Florian kommen erscheinen dazu noch entsprechende Beiträge.

 

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Weiß

Referent für die Facharbeit

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

 

Beigefügt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 8.3.2021 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 28.3.2021 außer Kraft tritt.
Ebenfalls beigefügt ist die amtliche Begründung zu dieser Verordnung. 

Über folgenden Link können Sie die Veröffentlichung des Bayerischen Ministerialblatts 2021 Nr. 171 vom 5.3.2021 mit der 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) gültig ab dem 8.3.2021 bis zum 28.3.2021 einsehen:

BayMBl. 2021 Nr. 171

 

Die Begründung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) einsehen:

BayMBl. 2021 Nr. 172

Seite 25 von 304