Fitness spielt im Feuerwehrwesen eine große Rolle – insbesondere, wenn es um das Thema „Atemschutz“ geht. Atemschutzgeräteträger unterliegen im Einsatzfall durch umfangreiche Schutzkleidung und schwere Ausrüstung einer sehr hohen Belastung.

Am 14.05.2022 fand der MainCityRun statt und Florian Zinnheimer (Feuerwehr Sennfeld) hatte die Idee mit einer Laufgruppe daran teilzunehmen. Jedoch sollte die Teilnahme etwas ganz Besonderes sein und so wurde kurzerhand eine Laufgruppe organisiert, die aus aktiven Feuerwehrdienstleistenden bestand. Das Besondere daran: Alle LäuferInnen trugen vollständige Einsatzkleidung und zudem ein Atemschutzgerät, Maske, Helm und angeschlossenem Lungenautomaten (in Summe ca. 17 kg). Lediglich die Einsatzstiefel wurden durch Laufschuhe getauscht.

Die Gruppe ging unter dem Namen „FFW Land 4/4“ an den Start und bestand aus 9 Kameradinnen und Kameraden. Unterstützt wurden sie durch die Kreisbrandinspektion Schweinfurt. So wurden notwendige Atemschutzgeräte durch die Atemschutzwerkstatt vor Ort bereitgestellt. Aufgrund der Strecke von 5,4 km wurden pro Teilnehmer zwei Geräte inkl. Atemluftflasche gestellt, sodass zügig während des Laufes gewechselt werden konnte.

Die Gruppe hat definitiv Fitness bewiesen und den Lauf erfolgreich gemeistert! Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmer!

Teilnehmer: Julian Binder (FF Grafenrheinfeld), Sebastian Geb (FF Geldersheim), Florian Hart (FF Sennfeld), Kai Mauder (FF Grafenrheinfeld), Stefan Pabst (FF Grafenrheinfeld), Steffen Scholl (FF Grafenrheinfeld), Stefan Seufert (FF Grafenrheinfeld), Kathrin Vollmuth (FF Grafenrheinfeld), Florian Zinnheimer (FF Sennfeld)

Text: KBM Matthias Hübner

Foto: Leonie Eichhorn

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kameradinnen und Kameraden,

gerne möchte ich Sie über die aktuellen Handlungsempfehlungen des LFV Bayern bezüglich des Coronavirus informieren mit Bitte um Weiterleitung in eigener Zuständigkeit.

 

Vor dem Hintergrund erwarteter allgemeiner Lockerungen und im Bewusstsein, dass sich die Feuerwehren in der Pandemie stets vorbildlich und diszipliniert verhalten haben und es bis jetzt zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen in der Einsatzbereitschaft kam,

  • halten wir eine Wiederaufnahme des Übungs- und Ausbildungsbetriebs unter Einhaltung der bekannten Hygieneregeln sowie der Beachtung der allgemein geltenden Regelungen für ausdrücklich wünschenswert.
  • Eine Beschränkung auf ausschließlich für den Erhalt der Einsatzbereitschaft vor Ort erforderliche Übungen und Ausbildungen, wie bisher empfohlen, halten wir nicht mehr für erforderlich.
  • Eine „freiwillige Selbstverpflichtung“ zu größerer Zurückhaltung wird aufgegeben.

 

Weiter empfehlen wir für den Feuerwehrdienst in Bayern aus verbandlicher Sicht ganz allgemein folgende Maßnahmen in jeweils örtlicher, freiwilliger Verantwortung und Umsetzung:

  • Impfen (egal ob 1.,2. oder 3. Impfung)! – s. dazu auch die Impfempfehlung des Bundesfeuerwehrarztes
  • Strikte Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln!
  • Generelles Tragen einer FFP2-Maske bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5m (egal ob im Freien, im Innern oder im Fahrzeug)

 

Also: Weiter mit Bedacht, aber hoffentlich bald ohne Terminabsagen!

 

Bleiben Sie g’sund!

Johann Eitzenberger, Vorsitzender

 

Hinweis: Mit Inkrafttreten der 16. BayInfSMV gilt weiterhin die Empfehlung für allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen wie die Wahrung des Mindestabstands, das Maskentragen in Innenräumen und für Hygienekonzepte für den Feuerwehrdienst und Veranstaltungen/Sitzungen der Feuerwehrvereine. Darüberhinausgehende Verpflichtungen speziell für den Feuerwehr- und Feuerwehrvereinsbereich sind nicht geplant.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marina I. Wieluch
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 20. März 2020 gilt das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz. Die baye-rische Staatsregierung schöpft mit der am 3. April 2022 in Kraft getretenen 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) den deutlich reduzierten Rahmen der im Bundesinfektionsschutzgesetz eröffneten Maßnahmen aus. Von dem Erlass spezieller Hotspotregelungen hat der Bayeri-sche Landtag bisher abgesehen.

Mit Blick auf die aktuell sehr hohen Infektionszahlen ist aber gerade im Bereich der Feuerwehren als Teil der kritischen Infrastruktur ein verantwortungsvolles Handeln jedes Einzelnen gefragt: Wir appellieren dringend, weiterhin mit Umsicht zu agieren.

Für den Feuerwehrdienst sowie für Feuerwehrvereinsaktivitäten gelten derzeit fol-gende Regelungen bzw. Empfehlungen:

 

a) Dienstbetrieb, auch Übungs- und Ausbildungsbetrieb am Standort

Der Übungs- und Ausbildungsbetrieb am Standort kann unter Berücksichtigung der im Folgenden genannten Maßnahmen wieder intensiviert werden. Dies dient der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und der in § 6 der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ geforderten „fachlichen Befähigung“.

Bei der Ausgestaltung des Dienst-, Übungs- und Ausbildungsbetriebs ist aber wei-terhin zu berücksichtigen, dass die Verbreitung von Corona-Infektionen in den Feuerwehren möglichst vermieden werden muss, um die Einsatzfähigkeit nicht durch eine Vielzahl infektions- und isolationsbedingter Ausfälle zu gefährden.

Auch aus der Pflichtaufgabe der Gemeinden, für die Sicherheit und den Gesund-heitsschutz ihrer Feuerwehrdienstleistenden Sorge zu tragen, ergeben sich weiter-gehende Anforderungen. Sie haben als Dienstherren weiterhin sicherzustellen, dass die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsschutzes, die Feuerwehrdienst-vorschriften sowie die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Die Kom-munale Unfallversicherung Bayern (KUVB) gibt hierzu weiterführende Hinweise und Empfehlungen, jeweils aktuell abrufbar unter https://kuvb.de/praevention/be-triebe-und-einrichtungen/feuerwehren/corona-pandemie/.

Aufgrund der angepassten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 17. März 2022, die vorerst bis zum 25. Mai 2022 gilt, haben die Gemeinden in einem Hygie-nekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz ihrer Feuerwehrangehörigen festzu-legen. Grundlage hierfür ist eine eigene Gefährdungsbeurteilung, die auch das re-gionale Infektionsgeschehen sowie die tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren berücksichtigt.

Folgende Basisschutzmaßnahmen haben sich hierbei besonders bewährt:
- Impfschutz: Unterweisung der Feuerwehrangehörigen über die Risiken einer Erkrankung an COVID-19 und die Möglichkeit einer Schutzimpfung.
- AHA+L-Regel: Abstand halten, Handhygiene, Masken tragen und lüften.
- Bereitstellung von FFP2-Masken an die Feuerwehrdienstleistenden: In geschlossenen Räumen einschließlich Fahrzeugen wird das Tragen von FFP2-Masken weiterhin dringend empfohlen.
- Hygienische Aufbereitung der Einsatzmittel
- Verminderung von Personenkontakten: z.B. Verringerung der gleichzeiti-gen Nutzung von Innenräumen durch mehrere Personen.
- Testkonzept: Angebot von Schnell- bzw. Selbsttests an alle Feuerwehr-dienstleistenden, insbesondere vor geplanten Tätigkeiten. Auch ein Testange-bot nach einem Einsatz kann dazu beitragen, eine weitere Verbreitung zu ver-hindern, weil sich Kontaktpersonen eines positiv Getesteten wachsamer ver-halten und insbesondere den Kontakt zu vulnerablen Personen vermeiden können.
- Fernbleiben: Feuerwehrangehörige mit ungeklärten Symptomen, die auf eine Infektion hindeuten, oder positiven Testergebnissen bleiben der Feuerwehr fern.

 

b) Institutionalisierter Ausbildungsbetrieb

Die Zugangsbeschränkungen (2G bzw. 3G) für die „institutionalisierte“ Ausbildung, z. B. in den Staatlichen Feuerwehrschulen oder in den Kreisausbildungsstätten, sind nunmehr entfallen.

Weiterhin wird jedoch die Festlegung von Schutzmaßnahmen in einem Hygienekonzept unter Berücksichtigung der unter a) dargestellten, bewährten Maßnahmen dringend empfohlen. Insbesondere können Tests vor Ort sowie eine Maskenpflicht vorgesehen werden. Dies dient dem Schutz der Teilnehmer sowie des Lehrperso-nals und kann zudem verhindern, dass Lehrgänge wegen Isolations- bzw. Quaran-tänemaßnahmen unterbrochen bzw. abgebrochen werden müssen.

 

c) Vereinssitzungen sowie soziale/gesellige Aktivitäten von Verein oder Feuerwehr

Die Zugangsbeschränkungen für Veranstaltungen sowie die Kontaktbeschränkun-gen für Ungeimpfte und Nichtgenesene sind entfallen.
Die allgemeinen Verhaltensempfehlungen gelten aber weiterhin (§ 1 der 16. BayIfSMV): Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. In geschlossenen Räumlichkeiten wird empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske (bzw. für den Eigenschutz eine FFP2-Maske) zu tra-gen und auf ausreichende Belüftung zu achten. Für Veranstaltungen wird empfoh-len, Hygienekonzepte zu erstellen, die insbesondere Maßnahmen zur Bereitstel-lung von Desinfektionsmitteln und zur Vermeidung unnötiger Kontakte vorsehen.

Vor Veranstaltungen und Zusammenkünften ist die Durchführung eines Schnell- oder Selbsttests empfehlenswert. Je nach regionalem Infektionsgeschehen sollten ggf. die Möglichkeiten genutzt werden, Zusammenkünfte digital zu gestalten.

Wie bisher bleibt das Impfen zentral für den Weg aus der Pandemie. Wir bitten da-her weiterhin, gerade an die Mitglieder der Feuerwehren als Teil der kritischen Inf-rastruktur dringend zu appellieren, die Impfangebote für Erst-, Zweit- oder Auffri-schungsimpfung wahrzunehmen. Dies dient neben der Aufrechterhaltung der Ein-satzbereitschaft der Feuerwehren auch dem Eigenschutz, da Feuerwehrdienstleis-tende nicht immer Kontakte vermeiden und Abstände einhalten können und daher einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind.

Dank Ihres umsichtigen Handelns ist es bisher – auch auf den Höhepunkten der bisherigen pandemischen Wellen – gelungen, die Einsatzfähigkeit der bayerischen Feuerwehren zu gewährleisten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung für den Weg durch und aus der Pandemie.

 

Dieses Schreiben wurde mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern und der KUVB abgestimmt. Weitere Informationen sind u. a. auch auf der „Lernbar“ der Staatli-chen Feuerwehrschulen in Bayern (https://www.feuerwehr-lernbar.bayern/down-load/), den Internetseiten des Landesfeuerwehrverbands Bayern, der KUVB und der DGUV verfügbar.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Zacher
Ministerialdirigent

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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