Liebe Feuerwehrkameradinnen und -kameraden,
aufgrund der aktuellen Corona Entwicklung – man kann wohl sagen, dass uns die zweite Welle erreicht hat - empfehlen wir nach Abstimmung mit den Verbandsgremien, dem StMI und der KUVB für die Feuerwehren eine „Ampelregelung“ für den Übungs- und Ausbildungsdienst, wie sie auch von der bayerischen Staatsregierung beschrieben wurde, Dabei ist die 7-Tage-Inzidenz des eigenen Landkreises/kreisfreien Stadt maßgebend. Die „Ampelregelung“ gilt dabei grundsätzlich immer unter der Voraussetzung, dass keine Infektionsfälle in der eigenen Feuerwehr vorhanden sind! In einem solchen Fall ist immer die individuelle Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt notwendig. Unabhängig von den folgenden Empfehlungen müssen immer die Vorgaben der bayerischen Staatsregierung beachtet werden (https://www.stmgp.bayern.de/).
Unter Einhaltung der o.g. Verhaltensmaßregeln hoffen wir eine größtmöglich lange Einsatzfähigkeit unserer Feuerwehren sicherstellen können. Das erfordert von uns allen, besonders auch von den Führungskräften, eine vorbildliche Disziplin in der Umsetzung der Maßnahmen.
Lasst uns alle gemeinsam Vorbilder sein und so dazu beitragen, dass wir gesund bleiben und einen zweiten Lockdown verhindern!
In diesem Sinne – bleiben Sie alle gesund und der Feuerwehr treu!
Mit freundlichen Grüßen
Johann Eitzenberger
Vorsitzender
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Anhang: Ampelmodell