Flederer
Sonderkonditionen für Feuerwehrangehörige im Musical "WICKED – Die Hexen von Oz"
Musical – Kooperation
WICKED – Die Hexen von Oz
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden,
auf Grund der großen Nachfrage freuen wir uns Ihnen nochmals ein Vorzugsangebot zum Musical WICKED – Die Hexen von Oz in Stuttgart anbieten zu können.
Für Ihren täglichen Einsatz für die Allgemeinheit, erhalten Sie für das Hexenmusical WICKED – Die Hexen von Oz eine Eintrittskarte zum Vorzugspreis von € 28*.
Bestellen Sie gleich Ihre Eintrittskarte telefonisch unter dem Stichwort: Feuerwehr Bayern. Sollten Sie weitere Karten für Ihren Partner, Familie, Freunde oder Bekannte benötigen, können diese ebenfalls zu einem Vorzugspreis von € 58,35* mitbestellt werden.
Reisen Sie in das magische Land Oz!
WICKED – Die Hexen von Oz ist Zauberei und Hexenkunst, Magie und Fantasie. Im Mittelpunkt dieses überraschenden und tiefgründigen „Hexenwerks“ steht die besondere Verbindung zwischen Glinda, der guten, und Elphaba, der grünen Hexe, deren Charaktere unterschiedlicher nicht sein könnten. Vom Zauberer von Oz entzweit sucht jede ihren eigenen Weg – doch das Schicksal will es anders. Lassen Sie sich von der Geschichte verhexen – aber urteilen Sie nicht zu früh: Denn hier ist nichts, wie es scheint…
Mit freundlichen Grüßen
Marc Claus
Regionaler Vertrieb Süd
Im Anhang senden wir Ihnen die Angebotsvorlage zur Veröffentlichung und Weiterleitung an alle Kameradinnen und Kameraden.
*Preise verstehen sich als Endpreise inkl. 15% Vorverkaufs- und € 2 Systemgebühr pro Karte
Einladung zum Jugendwartseminar am 17. Oktober
Das Seminar für Jugendwartinnen und -warte findet statt am Samstag, 17. Oktober 2009 um 9.00 Uhr im Feuerwehrhaus Hambach.
Der Inhalt:
- Begrüßung
- Kreisjugendfeuer
- Zuschüsse, Anträge (Kreisjugendring SW, Herr Müller)
- Ausbildung etc. (KBI Schemm)
- Vorstellung des Kreisentscheids
- Mittagessen (kostenfrei)
- Unfälle in der Jugendfeuerwehr (Herr Holzheid)
- Neuigkeiten des Strafgesetzes allgemein (Polizei SW)
- Verschiedenes und Wünsche
- Ende ca. 16:15 Uhr
Änderungen vorbehalten.
Wir freuen uns auf Eure zahlreiche Teilnahme
Frank Genheimer
Kreisjugendsprecher |
Winfried Seißinger
Kreisjugendwart |
Georg Vollmuth
Kreisbrandrat |
Bitte gebt uns (Frank Genheimer, 0151 53909046 oder Peter Scheuring, 0177 6054251) bis Samstag, 10. Oktober 2009 Bescheid, ob Ihr oder ein Vertreter erscheint (zwecks Essen und Getränke).
Die Veranstaltung findet in Dienstkleidung statt.
Einladung zum Ausflug der Jugendwarte/innen und Betreuer/innen zum Frankfurter Flughafen und Weihnachtsmarkt, anschließend Räuberessen
Es sind alle Jugendwarte/innen und Betreuer/innen mit Partner/in eingeladen.
Die Fahrt findet am Samstag, den 5. Dezember 2009 statt. Der Preis komplett mit Busfahrt, Führung und Essen beträgt pro Person 50,– Euro.
Vorläufiges Programm
6.45 Uhr
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Abfahrt am Rewe-Parkplatz in Schwebheim |
7.00 Uhr
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Abfahrt am Pendler-Parkplatz Werneck |
9.30 Uhr
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Ankunft und Treffpunkt am Frankfurter Flughafen |
10.00 Uhr
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Flughafenführung mit Feuerwehr (ca. 2 Std.) |
12.00 Uhr
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Abfahrt zum Frankfurter Weihnachtsmarkt (bis ca. 14.45 Uhr) |
15.00 Uhr
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Abfahrt Richtung Gräfenneuses zum Räuberessen (Ankunft ca. 17.30 Uhr) |
18.00 Uhr
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Beginn des Räuberessens mit Live-Musik und Show |
Die Rückankunft wird unterwegs geregelt. Änderungen der Uhrzeiten möglich.
Zur Anmeldung das untenstehende Formular bitte ausdrucken, ausfüllen und an Frank Genheimer, Jahnstraße 11, 97490 Poppenhausen schicken. Nach Eingang der Anmeldung bekommt ihr eine Bestätigung mit der Bankverbindung für die Überweisung der 50,– Euro pro Person. Da die Sitzplätze begrenzt sind, bitte bis Samstag, 17. Oktober 2009 anmelden. Aufgrund der schleppenden Anmeldungen wurde der Anmeldeschluss bis auf Weiteres verlängert!
Mit kameradschaftlichen Gruß
Frank Genheimer
Kreisjugendsprecher
Hiermit melde ich __________ Person(en) zum Ausflug an.
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Name, Vorname der Person(en)
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Straße, PLZ, Ort
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Datum und Unterschrift des verantwortlichen Jugendwarts
Technischer Umweltschutz; Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)
Das Bayerische Staatsministerium des Innern informiert mit Schreiben vom 24.07.2009 über das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG), das am 01.12.2009 in Kraft tritt. Das Gesetz enthält einige Ausnahmen, die für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) relevant sind.
Das Schreiben im Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) wurde am 25.06.2009 ausgefertigt und tritt mit seinen wesentlichen Bestimmungen am 01.12.2009 in Kraft (Bundesbesetzblatt I 36/2009, S. 1582–1591, Internet http://www.bgbl.de). Gleichzeitig tritt die Batterieverordnung vom 02.07.2001 außer Kraft. Das BattG dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (ABl. L 266 vom 26.9.2006, S. 1, L 339 vom 6.12.2006, S. 39, L 139 vom 31.5.2007, S. 40), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/103/EG (ABl. L 327 vom 5.12.2008, S. 7) geändert worden ist.
Neben Grenzwerten für den Einsatz von Quecksilber und Cadmium beinhaltet das Gesetz erstmals verbindliche Rücknahmequoten für Geräte-Altbatterien und verpflichtet die am deutschen Markt tätigen Hersteller und Importeure, sich gegenüber einem nationalen Herstellerregister anzuzeigen. In seinen wesentlichen Bestimmungen richtet sich das Gesetz an Hersteller, Vertreiber und Zwischenhändler, die verpflichtet werden, nur noch Batterien in den Verkehr zu bringen, die nicht unter die Verkehrsverbote nach § 3 BattG fallen.
Ausnahmen, die für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Bedeutung erlangen können:
- Das BattG ist nach § 1 Abs. 2 u. a. nicht anzuwenden auf Batterien, die verwendet werden in Ausrüstungsgegenständen, die mit dem Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland in Zusammenhang stehen.
Der Ausnahmetatbestand kann sicher nicht auf alle Batterie betriebenen Geräte der BOS angewandt werden. Eine Batterie für handelsübliche Taschenlampen, auch wenn sie von den BOS betrieben werden, fällt nicht unter die Ausnahme. Anders ist die Situation z. B. bei einer Batterie für ein Handfunkgerät nach TR BOS, das ausschließlich der Verwendung bei den BOS dient.- Ausnahmen für Quecksilber über die Grenze von 0,0005 Gewichtsprozent bestehen nur bei Knopfzellen, jedoch nur bis zu einem Quecksilbergehalt von höchstens 2 Gewichtsprozent.
- Ausnahmen für Cadmium über die Grenze von 0,002 Gewichtsprozent be stehen bei Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme einschließlich Notbeleuchtung, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind.
Für die BOS bedeutet dies:
- NiCd-Akkus für FuG nach TR BOS können von der Industrie weiter in Verkehr gebracht werden.
- NiCd-Akkus, die speziell für Meldeempfänger nach TR BOS gefertigt werden, können ebenso von der Industrie in Verkehr gebracht werden.
- Soweit die BOS handelsübliche Akkus für Geräte verwenden, die nicht speziell für die BOS gefertigt wurden, haben sie sich auf neue Akku-Typen einzustellen.
- Die von den Feuerwehren und vom KatS verwendeten Handscheinwerfer dienen nach unserer Beurteilung als Notsysteme im Sinne des BattG.
Der § 11 BattG wendet sich an die Endnutzer und damit auch an die BOS. Kein Endnutzer ist von den Bestimmungen des § 11 BattG ausgenommen. Alle sind verpflichtet, Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Dies gilt nicht für Altbatterien, die in andere Produkte eingebaut sind (z. B. Stützbatterien im Gehäuseinneren zum Erhalt der gespeicherten Daten). Solche Produkte sind nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz zu entsorgen. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und die Altfahrzeug-Verordnung bleiben unberührt.
Das neue Gesetz regelt also das in Verkehrbringen und die Entsorgung von Batterien, jedoch nicht die Anwendung. Hersteller und Vertreiber haben die Verpflichtung, nur gesetzeskonforme Batterien in den Verkehr zu bringen, Ausnahmetatbestände zu beachten und die Rücknahme sicher zu stellen. Den Anwendern/Verbrauchern ist nicht auferlegt zu prüfen, ob sie zulässige Akkus erwerben. Sie sind aber verpflichtet, Altbatterien dem Rücknahmesystem zuzuführen.
Entwicklung:
Auf dem Markt ist bereits seit Jahren eine Änderung des Angebots zu beobachten. Handelsübliche NiCd-Akkus sind weitestgehend durch Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH) ersetzt, die keine umweltschädlichen Schwermetalle enthalten, bei gleichem Volumen mehr Kapazität speichern und keinen Memory-Effekt haben. Spezial-Akkus in Elektronikgeräten wie Notebooks, Handys, Kameras usw. sind weitgehend Lithium-Ionen-Akkus mit den gleichen Vorteilen wie die NiMH-Akkus.
Ob die Industrie für alte Handfunkgeräte noch NiCd-Akkus herstellen oder neuere Akkutypen anbieten wird, bleibt abzuwarten. Neue Handfunkgeräte der BOS (FuG 11, Digitalfunkgeräte) sind vielfach bereits mit Lithium-Ionen-Akkus ausgestattet. Für alle Akkus gilt, dass sie nur mit geeigneten Ladegeräten aufgeladen werden dürfen.
Die Regierungen werden gebeten, den nachgeordneten Bereich, auch die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, entsprechend zu informieren. Die Arbeitsgruppe der Leiter der Berufsfeuerwehren - Landesgruppe Bayern, die Hilfsorganisationen und der Landesfeuerwehrverband Bayern erhalten eine Kopie dieses Schreibens. Das Schreiben ist auch im Internetangebot des Staatsministeriums des Innern eingestellt: http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing.(FH) Schülke
Indienststellung der fünf Abrollbehälter Katastrophenschutz
Am 31.07.2009 wurden im Rahmen einer Veranstaltung am Ausbildungszentrum der Kreisbrandinspektion durch Landrat Harald Leitherer fünf Abrollbehälter des Katastrophenschutzes für verschiedene Einsatzgebiete in Dienst gestellt.
Da bei den verschiedenen Einsätzen oft umfangreiche Einsatztechnik erforderlich ist, die auf den vorgehaltenen Einsatzfahrzeugen von Feuerwehren und Hilfsorganisationen (z. B. BRK) nicht oder nur in begrenztem Umfang verlastet ist, wurde das bereits von Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehren und größeren Freiwilligen Feuerwehren bewährte Wechselladersystem eingeführt.
Die Abrollbehälter sind mit Ausrüstung des Bundes, des Landes, des Landkreises und des BRK, die größtenteils vorhanden war und ergänzt wurde, ausgestattet. Auf vorhandene Wechselladerfahrzeuge (WLF) des Kreisbauhofes gezogen, werden diese nach Anforderung zur Einsatzstelle transportiert und dort abgesetzt. Die WLF stehen dann wieder für weitere Transporte zur Verfügung.
Die Abrollbehälter optimieren die Leistungsfähigkeit des Katastrophenschutzes im Bereich Brand- und Katastrophenschutz (Führung, ABC-Dienst, Wassergefahren) und im Bereich Sanitäts- und Betreuungsdienst. Sollte überörtliche Katastrophenhilfe angefordert werden, ist der Einsatz der Abrollbehälter bei dem abzustellendem Kontingent mit eingeplant.
Um die Einsatzfähigkeit der Abrollbehälter zu gewährleisten, haben die Freiwillige Feuerwehr Niederwerrn (Hochwasser), die Freiwillige Feuerwehr Werneck (ABC-Zug), die Unterstützungsgruppe der Örtlichen Einsatzleitung (Führung IuK) sowie der BRK-Kreisverband Schweinfurt (Sanitätsdienst und Betreuungsdienst), die Patenschaften übernommen.
Der Anforderungsweg ist auf nachstehender Übersicht dargestellt. Kommandanten und Kreisbrandmeister können hier über die Feuerwehreinsatzzentrale nach Zustimmung des Kreisbrandrates oder eines Kreisbrandinspektors den AB-Führung (IuK), den AB-Hochwasser und/oder den AB-ABC-Zug anfordern. Von der FEZ aus erfolgt die Alarmierung eines Vertreters des jeweiligen Paten und eines Wechselladerfahrzeuges. Ebenfalls ist die Anforderung einzelner Ausstattungsgegenstände möglich.
Da ausgesonderte Container der Bundeswehr Verwendung fanden, die auf Abrollrahmen montiert und zusätzlich mit einer Teilverplanung ergänzt wurden, konnte eine kostengünstige Realisierung erfolgen.
Nähere Informationen zu den verschiedenen Abrollbehältern können den folgenden Datenblättern in Form von PDF-Dateien entnommen werden
Ökumenischer Gottesdienst für Hilfs- und Rettungsorganisationen in Stadt und Landkreis Schweinfurt
Die Ökumenische Notfallseelsorge und die Freiwillige Feuerwehr Hambach laden herzlich ein zum diesjährigen ökumenischen Gottesdienst für Hilfs- und Rettungsorganisationen in Stadt und Landkreis Schweinfurt. Der Gottesdienst steht unter dem Motto „Damit ihr ein Segen seid“ und findet statt am Samstag, 7. November 2009 um 16:00 Uhr in der Katholischen Kirche „Mariä Geburt“ in Hambach.
Im Anschluss an den Gottesdienst findet ein Stehempfang im Feuerwehrhaus in Hambach statt.
2. Leistungsmarsch im Regierungsbezirk Unterfranken
Den 2. Leistungsmarsch im Regierungsbezirk Unterfranken nach den Richtlinien „Leistungsmarsch in Bayern“ richtet am Samstag, den 12. September 2009 in Hammelburg, Landkreis Bad Kissingen, die Freiwillige Feuerwehr Hammelburg zusammen mit dem Kreisfeuerwehrverband Bad Kissingen aus. Die Schirmherrschaft hat der Vorsitzende des Bezirksfeuerwehrverbandes Unterfranken, Kreisbrandrat Heinz Geißler, übernommen.
Folgende Übungen werden durchgeführt: Start- und Zielkontrolle, Fahrzeug- und Gerätekunde, Brustbund, Feuerwehrknoten, Zielwurf mit der Feuerwehrleine, B-Schlauch ausrollen, Kartenkunde, Saugleitung kuppeln, Gefährliche Stoffe und Güter, Vorbereiten eines B-Rohres, Zielspritzen mit Kübelspritze, C-Schlauch aufrollen und Zuordnung von Ausrüstungsgegenständen.
Die Anmeldung erfolgt per Anmeldevordruck bis spätestens 12.08.2009 (Meldeschluss) an folgende Adresse oder E-Mail:
Feuerwehr Hammelburg
Kdt. Winfried Kleinhenz
Am Sportzentrum 3
97762 Hammelburg
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Interesse? Weitere Einzelheiten sind der offiziellen Ausschreibung zu entnehmen! Die Ausschreibungen mit allen Informationen, die benötigt werden, findet man unter http://www.kfv-badkissingen.de/2009AusschreibungLM_HlbG.pdf
Die Wettbewerbsordnung gibt es unter: http://lfv-bayern.de/cms/downloads/wettbewerbe/Wettbewerbsordnung_Leistungsmarsch_in_Bayern_V1_2_Stand_2008-01-01.pdf
Road to Amberg – Deutscher Jugendfeuerwehrtag vom 3. bis 6. September 2009
Vom 3. bis 6. September 2009 findet in Amberg (Regierungsbezirk Oberpfalz) der diesjährige Deutsche Jugendfeuerwehrtag statt. Das vielseitige Programm umfasst von der Eröffnung mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen über die Abnahme des Bayerischen Jugendleistungsabzeichens für ausländische und nichtbayerische Gruppen und offene Meisterschaften im Streetball bis natürlich hin zu den Deutschen Meisterschaften im Bundeswettbewerb ein breites Spektrum.
Weitere Informationen gibt es im Flyer zur Veranstaltung und unter www.djf-tag2009.de.
Über 18 000 Stunden im Einsatz Stadtbrandinspektor Thiemer dankte Landkreisfeuerwehren nach dem großen Unwetter
(hof) Zu insgesamt 942 Einsätzen sind die Landkreisfeuerwehren im vergangenen Jahr alarmiert worden. Dabei haben 8453 Helfer 18 075 Einsatzstunden geleistet, informierte Kreisbrandrat Georg Vollmuth in seinem Bericht beim Kreisfeuerwehrtag.
Landrat Harald Leitherer dankte den Bürgermeistern für ihre Bemühungen, den Freiwilligen Feuerwehren die notwendige Ausrüstung zur Verfügung zu stellen. Er lobte die Feuerwehrleute für ihr großes ehrenamtliches Engagement. Allererste Sahne seien auch die Lehrgänge, die im Ausbildungszentrum Niederwerrn von der Kreisbrandinspektion abgehalten werden, betonte Leitherer. Von sehr großer Bedeutung sei die Jugendarbeit, denn auf Grund des Geburtenrückgangs müssten jetzt Jugendliche für dieses Ehrenamt gewonnen werden. Mit gemischten Gefühlen habe er das Bahnunglück in Italien verfolgt. Gerade im Landkreis Schweinfurt herrsche mit den drei Autobahnen, den Bahnlinien und dem Main ein großes Gefahrenpotenzial vor. Weiter hoffe er, dass die integrierte Leitstelle schnell in die Gänge komme und alle Beteiligten in eine Richtung ziehen.
In seinem Bericht gab Kreisbrandrat Georg Vollmuth einen Querschnitt durch die Einsätze des vergangenen Jahres. Mit einer „Rauchentwicklung“ aus dem Dach eines Hauses in Gochsheim habe das Einsatzjahr 2008 am Neujahrsmorgen um 0.52 Uhr begonnen. Wie der Januar sich in den Einsatzbereichen entwickelte, spiegele im Großen und Ganzen das Jahr 2008 wider. Vom Scheunenbrand bis zum Gasaustritt, vom Verkehrsunfall bis zur Ölspur seien sämtliche Einsatzarten vertreten gewesen. Bei Sturm „Emma“ am 1. März seien die schwersten Schäden in Lülsfeld aufgetreten. Hier hätten Feuerwehren und Technisches Hilfswerk bestens zusammengearbeitet. An diesem Tag seien 25 Alarme wegen Sturmschäden eingegangen.
Vollmuth berichtete über den erstmals stattgefundenen Floriansgottesdienst mit Bischof Friedhelm Hofmann in Bergrheinfeld und über das zusammen mit der Stadt Schweinfurt neu gebildete Katastrophenschutzkontingent.
Ein sichtlich bewegter Stadtbrandinspektor Karl Heinz Thiemer dankte den Feuerwehren aus Bergrheinfeld, Dittelbrunn, Niederwerrn und Sennfeld für deren nachbarschaftliche Hilfe nach dem Unwetter am vergangenen Freitag. Nach dem Starkregen seien 400 Notrufe und 160 Polizeifaxe bei der Einsatzzentrale in Schweinfurt eingegangen. Innerhalb von zwölf Stunden seien mit Hilfe der Landkreisfeuerwehren 287 Einsätze abgearbeitet worden. Am Samstag seien nochmals 70 Einsätze angefallen.
Der kommissarische Kreisjugendwart Gottfried Schemm berichtete, dass vier Mannschaften aus dem Landkreis sich beim Jugendwettbewerb nach dem Sieg im Bezirksfinale für das Landesfinale qualifiziert hätten, wo es gute Platzierungen gegeben habe. „Eine gute Jugendarbeit ist der Nährboden für einen späteren starken Feuerwehrstamm“, erklärte Schemm. Er danke allen, die sich im Jugendbereich engagieren.
Mit der Bayerischen Feuerwehr-Verdienstmedaille ausgezeichnet wurde Hans Peter Lamprecht. Er stelle seine Kräfte für den Feuerwehreinsatz frei und unterstütze die Arbeit im Ausbildungszentrum mit Rat und Tat, so Vollmuth in seiner Laudatio.
Bei den anstehenden Wahlen wurde Markus Schmitt (Gochsheim) als Kassier gewählt. Revisoren wurden Bruno Haas (Sennfeld) und Nadine Beckmann (Zell). Hans Peter Göbel (Mühlhausen) wurde in seinem Amt als Schriftführer bestätigt. Vollmuth gab noch einige personelle Neuerungen bekannt. Neuer Kreisbrandmeister für den Gemeindebereich Stadtlauringen ist Michael Steffen. Winfried Seissinger ist der neue Jugendwart. Notfallseelsorger Norbert Holzheid informierte über die Hilfsmöglichkeiten vor und nach Einsätzen durch das vor einem Jahr gegründete Stressbewältigungsteam. Ausrichter des Kreisfeuerwehrtages war die Freiwillige Feuerwehr Hergolshausen. Im kommenden Jahr findet diese Veranstaltung in Wasserlosen statt, 2011 in Sennfeld.
Daten & Fakten
In den 29 Gemeinden gibt es derzeit 119 Freiwillige Feuerwehren, sowie eine Betriebsfeuerwehr und zwei Werksfeuerwehren. Aktuell leisten 4980 Feuerwehrleute Dienst, davon sind 332 weibliche. Weiter gibt es 1029 Jugendfeuerwehrleute, darunter 200 weibliche. Die Zahl der Atemschutzgeräteträger liegt bei 753. Den Leistungsprüfungen unterzogen sich 770 Feuerwehrleute (592 Löschgruppe, 178 Technische Hilfeleistung). Im Ausbildungszentrum nahmen 141 Personen (40 Atemschutzgeräteträger, 48 Maschinisten, 17 Funker, 36 Truppführer) an Lehrgängen teil. Einsatzverteilung für das Jahr 2008 (2007): Gesamt 942 (1010) Einsätze, davon Brandeinsätze 168 (206); Technische Hilfeleistung 558 (646); Sicherheitswachen 135 (110); Fehlalarme 81 (48). Im Einsatz waren dabei 8453 (10 143) Feuerwehrdienstleistende, die zusammen 18 075 (15 079) Einsatzstunden leisteten.
Erstes gemeinsames Übungswochenende des AC-Zuges
KREIS SCHWEINFURT (hof) Im Rahmen eines Übungswochenendes probte der AC-Zug des Landkreises im Ausbildungszentrum die Zusammenarbeit. Beteiligt waren der AC-Erkunder aus Werneck, der Dekon-P-Lkw aus Bergrheinfeld und der Gerätewagen Atemschutz aus Geldersheim.
Aus einsatztaktischen Gründen wurden die Fahrzeuge des ehemaligen bundeseigenen ABC-Zuges zum 1. Januar 2006 im westlichen Landkreis stationiert. Damit begann eine engere Zusammenarbeit der drei beteiligten Wehren aus Bergrheinfeld, Geldersheim und Werneck. Der Wunsch nach einer zweitägigen Übung aller beteiligten Komponenten sei schon länger an ihn herangetragen worden, erklärte der Kreisbrandmeister Holger Strunk, der den AC-Zug führt. Übungsschwerpunkte seien Messtechnik und Personenrettung gewesen sowie ein Austausch mit dem Rettungsdienst und der Unterstützungsgruppe örtliche Einsatzleitung.
"Die Zusammenarbeit der drei beteiligten Feuerwehren hat sich zu einer Supersache entwickelt", betonte Roland Rost, der für den Katastrophenschutz zuständige Sachbearbeiter im Landratsamt. Es funktioniere auch zwischenmenschlich sehr gut, was er im Ausbildungszentrum selbst miterleben konnte. Im Landratsamt werde auf das Thema Gefahrgut großer Wert gelegt. Die gesamte Kreisbrandinspektion stehe hinter diesem neuen Konzept.
Rund 50 Feuerwehrleute stehen für den AC-Zug zur Verfügung, darunter 30 freigestellte Helfer für den Katastrophenschutz (siehe Stichwort). Zweimal pro Monat beschäftigen sich die Wernecker Jungs mit dem AC-Erkunder. Das Fahrzeug ist dafür ausgerüstet, Schadstoffe in der Luft zu messen und die Ergebnisse auswerten. "Die Arbeit mit dem Erkunder machen die Feuerwehrleute zusätzlich zu ihrem normalen Dienst", so Ralf Weber, der die Wernecker Erkundergruppe leitet. In zwei Wochen müsse das Fahrzeug für drei Monate zurück ins Werk, da die komplette Messtechnik erneuert wird.
"Im Ernstfall brauchen wir etwa eine Stunde Vorlaufzeit, bis das Duschzelt betriebsbereit ist", so Michael Eusemann, der die Dekon-Gruppe führt. Das Fahrzeug dient mit seiner aus sechs Personen bestehenden Besatzung der Dekontamination von Einsatzkräften und anderen betroffenen Personen. Auf dem Lkw sind Dusch- und Ankleidezelt, Einmanndusche, Heizung, Durchlauferhitzer und Stromerzeuger verlastet. Darüber hinaus ist das geländegängige Fahrzeug, das eine Hebebühne besitzt, als Nachschub-Lkw einsetzbar. Verbessert werden müsse die Verletztendekontamination, erklärte der Gruppenführer. Ausrüstungsmäßig fehle hier die flächendeckende Umsetzung durch den Bund.
Der Gerätewagen Atemschutz, stationiert bei der FF Geldersheim, hält schweres Gerät vor. Chemikalienschutzanzüge (CSA) und Atemschutzgeräte stehen hier für die Feuerwehrleute zur Verfügung, die die Personenrettung durchführen. Keine leichte Aufgabe für die Männer, die mit den schweren Atemschutzgeräten in die dicken Anzüge schlüpfen und damit schwer arbeiten müssen.
Das Szenario: In einem Betrieb ist nach einem Unfall Flüssigkeit ausgetreten, dadurch werden giftige Gase freigesetzt. Zwei Personen werden vermisst. Unter CSA suchen vier Feuerwehrleute die Vermissten, entnehmen Flüssigkeits- und Bodenproben. Währenddessen baut die Dekongruppe das Duschzelt auf, der Ofen zum Wasser erwärmen wird in Betrieb gesetzt. Die vier CSA-Träger bringen die erste Person zum Duschzelt, wo sie von vier Feuerwehrleuten, die mit Filtermasken und leichten Schutzanzügen ausgerüstet sind, in Empfang genommen werden. Dasselbe geschieht mit dem zweiten Verletzten. Anschließend werden die vier CSA-Träger von Kräften der FF Bergrheinfeld unter der Einmanndusche dekontaminiert.
Anschließend stehen Abbau der Geräte und die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft an. "Ein Chemieunfall ist mit einem riesigen logistischen Aufwand verbunden", stellt Kreisbrandmeister Holger Strunk zum Einsatzverlauf fest. In Wirklichkeit dauere die Abarbeitung eines solchen Einsatzes mindestens vier bis fünf Stunden.
Fotos:
1: Mitglieder der Bergrheinfelder Dekon-Gruppe bereiten die Wasserversorgung des Duschzeltes vor.
2: Ein Verletzter wird von den CSA-Trägern zum Duschzelt getragen.
3: Die Dekontamination des Verletzten steht an.
4: Der Gefahrenbereich ist abgesperrt, Messungen und Personensuche werden durchgeführt.
Stichwort – Verpflichtung im Katastrophenschutz
In Deutschland kann man sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres bei verschiedenen Organisationen zur Mitwirkung im Katastrophenschutz nach § 13a Wehrpflichtgesetz verpflichten. Die Verpflichtungszeit beträgt sechs Jahre. Im Unterschied zum Zivil- oder Grundwehrdienst kann man aber sein gewohntes Leben weiterführen, da sich die Verpflichtungen auf ein festgelegtes Mindeststundenpensum pro Jahr beschränken. Während der Mitwirkung im Katastrophenschutz werden die Wehrpflichtigen nicht zum Wehr- bzw. Zivildienst herangezogen. Nach sechsjähriger Mitwirkung erlischt dann die Pflicht, Grundwehr- oder Zivildienst zu leisten.
Die Anerkennung setzt voraus, dass man vor Erhalt eines Einberufungsbescheids seine Verpflichtung geleistet hat oder von der zuständigen Behörde (z. B. Landratsamt) vom Wehrdienst freigestellt wurde. Gleichzeitig muss man sich für den Katastrophenschutz verpflichteten. Da die Bewilligung der Freistellung vom örtlichen Bedarfsplan abhängt, kann dies bei einem Wohnortwechsel zu Schwierigkeiten führen, wenn am neuen Wohnort evtl. kein Platz in einer entsprechenden Position frei ist. Jedoch ist es möglich, außerhalb des Gebietes seiner Arbeit nachzugehen bzw. in eine andere Organisation neu einzutreten.
Der Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz kann beispielsweise beim Technischen Hilfswerk, der Freiwilligen Feuerwehn, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Arbeiter-Samariter-Bund oder dem Malteser Hilfsdienst abgeleistet werden.