KFV Topnews (95)

Die Richtlinie für die neue Leistungsprüfung "Die Gruppe im Löscheinsatz" tritt zum 1. April 2007 in Kraft.

Ab sofort können Sie die Richtlinie, die Bewertungsblätter und die Abnahmeniederschrift zur Leistungsprüfung von der Internetseite der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg herunterladen: Download

Die Druckversion wird zur Zeit von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg erstellt und ist ab ENDE Februar verfügbar. Bestellungen werden bereits angenommen, sollen aber als Sammelbestellung über die Kreisbrandinspektion erfolgen.

 

Samstag, 03 Februar 2007 00:00

Kurzinformation zum Sachstand Novellierung BayFwG

geschrieben von

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes liegt nunmehr vor.

In Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern wurde in der letzten Verbandsausschusssitzung in Ingolstadt am 26. Januar 2007 folgender weiterer Terminablauf, festgelegt:

  • Die Verbandsanhörung läuft bis zum 20. April 2007.
  • Die Bezirksverbände werden gebeten bis zum 15. März 2007 eine zusammengefasste Stellungnahme bezüglich der Gesetzesänderung an den LFV Bayern abzugeben.
  • Der LFV Bayern wird sich, ebenfalls bis zum 15. März 2007, mit der AGBF und den Kommunalen Spitzenverbänden abstimmen
  • Alle Anregungen und Änderungswünsche werden zusammengefasst und in der nächsten Verbandsausschusssitzung am 30. März 2007 eingehend behandelt.
  • Anschließend werden wir, bis spätestens 20.04.2007, eine zusammengefasste Stellungnahme des LFV Bayern an das Bayerische Staatsministerium des Innern abgeben.
  • Im Anschluss daran werden wir, falls notwendig, auf ein Spitzengespräch mit dem Bayerischen Innenminister, Innenministerium und kommunalen Spitzenverbänden drängen, um ggf. noch strittige Punkte abgleichen zu können.

Der weitere Weg ergibt sich aus dem üblichen Gesetzgebungsverfahren:

  • Nach der Verbandsanhörung geht der Gesetzesentwurf wieder in das Kabinett,
  • anschließend zur 1. Lesung in den Bayerisches Landtag,
  • dieser wird den Gesetzesentwurf in die zuständigen Ausschüsse verweisen.
  • Abschließend geht der Gesetzentwurf dann zur Beschlussfassung in zweiter Lesung nochmals in den Bayerischen Landtag.
Mittwoch, 24 Januar 2007 00:00

Entwurf des neuen Feuerwehrgesetzes

geschrieben von

Bayern will das hohe Leistungsniveau der bayerischen Feuerwehren auch in Zukunft sicherstellen. Dazu hat das Kabinett heute die Modernisierung und Flexibilisierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen.

Innenminister Dr. Günther Beckstein betonte, dass seit dem Erlass des Feuerwehrgesetzes vor fast 25 Jahren die Einsätze der Feuerwehren komplexer geworden sind und sich nahezu verdreifacht haben. Beckstein: "Die Feuerwehrleute sind Garanten für die Sicherheit im ganzen Land. Sie sorgen mit ihrer hohen Tatkraft und Einsatzbereitschaft für einen wirksamen Schutz der Bevölkerung. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf geben wir ein wichtiges Signal, um die bayerischen Feuerwehren fit für die Zukunft zu machen." Dazu gehört nach den Worten von Beckstein die Flexibilisierung bislang starrer Regelungen, um vor Ort optimale Lösungen zu ermöglichen. Ziel des Gesetzentwurfes sei auch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die Feuerwehren. Außerdem solle gesetzlich sichergestellt werden, dass die Feuerwehr möglichst innerhalb von zehn Minuten nach Alarmeingang an ihrem Einsatzort ist. Beckstein: "Schnelle Reaktion kann Leben retten. Wir wollen die Eigenverantwortung der Gemeinden stärken und ihre planerischen Gestaltungsmöglichkeiten weiter verbessern, so dass die Bürger im Notfall innerhalb sehr kurzer Zeit Hilfe erhalten."


Im Einzelnen erhält der Gesetzentwurf folgende Regelungen:

  • Hilfsfrist von zehn Minuten als Planungsvorgabe:
    Die zehnminütige Hilfsfrist wird gesetzlich normiert, um ihrer zentralen Bedeutung gerecht zu werden. Eine gemeindliche Feuerwehr soll möglichst jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle im Gemeindegebiet in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der Alarm auslösenden Stelle erreichen.
  • Zweckverband:
    Gemeinden können künftig die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband übertragen. Damit wird auch die Möglichkeit geschaffen, überörtliche Feuerwehren zu bilden.
  • Bestandsgarantie der Ortsfeuerwehren:
    Die Bestandsgarantie für Ortsfeuerwehren bleibt erhalten. Sie steht künftig jedoch Zusammenschlüssen von Ortsfeuerwehren auf freiwilliger Basis nicht mehr entgegen. Damit wird die Eigenverantwortung vor Ort gestärkt.
  • Pendlerregelung:
    Künftig können neben den Gemeindeeinwohnern auch Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, dort zusätzlich oder alternativ zu ihrer Wohngemeinde Feuerwehrdienst leisten. Doppelmitgliedschaften werden ermöglicht.
  • Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst:
    Auf Antrag kann künftig die Ausübung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres zugelassen werden.
  • Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten:
    Für volljährige Schüler und Studenten wird für die Teilnahme an Feuerwehreinsätzen ein Freistellungsanspruch geschaffen.
  • Werkfeuerwehren:
    Die Anerkennungs- und Anordnungsbefugnisse für Werkfeuerwehren werden bei den Bezirksregierungen zusammengeführt.
  • Einsatzleitung:
    In Städten mit Berufsfeuerwehr übt der Leiter der Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr künftig die Einsatzleitung originär aus, sobald Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr am Schadensort eintreffen. Bislang hat formal auch in Städten mit Berufsfeuerwehr der Kommandant der Freiwilligen oder Pflichtfeuerwehr die Einsatzleitung inne.
  • Freistellung der besonderen Führungsdienstgrade:
    Ermöglicht wird künftig eine pauschale Freistellung der besonderen Führungsdienstgrade der Feuerwehren für regelmäßig anfallende Tätigkeiten.


** UPDATE ** (26.01.)

Der komplette Gesetzentwurf kann hier eingesehen werden: Gesetzentwurf BayFwG

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