Flederer

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Montag, 22 September 2008 00:00

Atemschutzlehrgang erfolgreich absolviert

SCHWEINFURT-LAND (HOF) Den Lehrgang für Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben 15 teilnehmende Feuerwehrleute aus sechs Wehren des Landkreises.

Im Ausbildungszentrum der Kreisbrandinspektion und auf der Atemschutzübungsstrecke der Feuerwehr Schweinfurt wurden sie von Kreisbrandinspektor Peter Höhn und seinem Kreisbrandmeisterteam Mirco Böhm und Alexander Bönig auf ihre künftigen nicht leichten Aufgaben vorbereitet. Die Ausbildung bestand aus einem theoretischen Teil, der 14 Stunden umfasste. Für die praktischen Übungen waren 18 Stunden angesetzt. Hier wurde unter anderem die neue Wärmebildkamera des Landkreises eingesetzt. In den drei Wochen erfuhren die Floriansjünger viel über die Atmung und über Atemgifte. Zum Abschluss stand eine schriftliche Prüfung an, die alle Teilnehmer bestanden.

Neue Atemschutzgeräteträger sind: Nikolas Edelmann, Markus Friedel, Lukas Popp, Fabian Wirsching (alle Bergrheinfeld); Sebastian Bauer, Florian Hammerschmid (beide Dittelbrunn); Thomas Fratz, Mathias Wiesmann (beide Oberschwarzach); Sven Erich, Matthias Trapp (beide Unterspiesheim); Mitch Blattner, Stefan Kestler, André Schneider, Marius Wiederer (alle Wipfeld) und Mark Fischer (Schwanfeld).

Auf Vorschlag der Projektgruppe "Mädchen und Frauen in den Freiwilligen Feuerwehren", in der die Landesfrauensprecherinnen bzw. die von den Landesfeuerwehrverbänden gemeldeten Vertreterinnen aktiv sind, hat der Deutsche Feuerwehrverband neue Materialien der Feuerwehr-Jahresaktion "Frauen am Zug" zur Verfügung gestellt.

Es handelt sich hierbei um drei Messe-Präsentationsständer (Displays jeweils 85x200 cm)- siehe Anlage - mit den modifizierten Motiven "Frauen sind zu schwach [vertreten]", "Frauen sind Katastrophen [gewachsen]" und "Frauen an den [Brand]Herd" (Drehleitermotiv) sowie ein Banner (Vinyl-Vollplane, geöst, 2x3 m) mit dem Motiv "Frauen an den [Brand]Herd" (Drehleitermotiv).

Diese Materialien sind für den Einsatz bei den Feuerwehren vorgesehen (geeignet etwa für Versammlungen usw.) und können in der Geschäftsstelle des Landesfeuerwehrverbandes Bayern angefordert werden (der Versand erfolgt unfrei).

Kontakt:
Isabelle Fenske

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Carl-von-Linde-Straße 42
85716 Unterschleißheim

Tel: 089 3883720
Fax: 089 38837218
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
http://www.lfv-bayern.de

achdem das Bayerische Staatsministerium des Innern (BStMI) bereits im November 2007 über eine EU-Richtlinie zur Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit "Tote-Winkel-Spiegeln" informiert hatte (siehe unsere Meldung vom 04.12.2007), ist diese Richtlinie nun in deutsches Recht umgesetzt worden. Das BStMI weist deshalb auf die nun geltende Nachrüstpflicht hin:

"Tote-Winkel-Spiegel";
Nachrüsten von Feuerwehrfahrzeugen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die EU-Richtlinie 2007/38/EG über die Nachrüstung von schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln oder anderen Einrichtungen für indirekte Sicht wurde zum 1. Juni 2008 in Deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinie hat das Ziel, mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Wir nehmen hierzu Bezug auf unser IMS ID2-3614.001-12 vom 19.11.2007.

Danach müssen alle Kraftfahrzeuge, auch Feuerwehrfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die ab dem 1. Januar 2000 bis zum 25. Januar 2007 erstmals in den Verkehr gekommen sind, entsprechend nachgerüstet werden. Anzuwenden ist die neue Richtlinie ab dem jeweiligen Tag der nach dem 1. Oktober 2008 vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU). Spätestens jedoch ab dem 1. April 2009 muss die Nachrüstung abgeschlossen sein.

Zur Feststellung, welche Spiegel an den betroffenen Feuerwehrfahrzeugen um- bzw. nachgerüstet werden müssen, empfehlen wir Rücksprache bei den entsprechenden Fahrgestellherstellern zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Dolle
Ministerialrat

Das Bayerische Staatsministerium des Innern (BStMI) informiert in einem Brief vom 10.06.2008 über Vorgaben zum Aufstieg von unbemannten Heißluftballonen. Der Brief ist eine Reaktion auf verschiedene Anfragen, unter anderem vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur und Verkehr, der Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern und des Deutschen Modellflieger Verbands. Das Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten können.

Aufgrund des Sachstands der Arbeiten an dem künftigen Landessicherheits- und Verordnungsgesetz (LSVG) als Nachfolgegesetz des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) gehen wir derzeit davon aus, dass die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) über den 31.12.2008 hinaus erneut verlängert werden muss.

Zur Frage, ob auch ferngesteuerte und ggf. mit weiteren Sicherheitseinrichtungen ausgestattete Modell-Heißluftballone unter das Verbot des § 19 VVB fallen, bestätigen wir unsere bereits in Bezug d) vertretene Auffassung, dass dies der Fall ist.

Wir waren damals der Auffassung, dass bei bestimmten technischen und betrieblichen Voraussetzungen jedoch ein Betrieb von solchen fernsteuerbaren Modell-Heißluftballonen ausnahmsweise zugelassen werden könnte. Genannt waren damals eine angemessene Größe des Modells, eine automatische Abschaltung des Haupt- und Zündbrenners, wenn der Funkkontakt mit dem Modell abbricht und eine Konstruktion des Brenners und der Gasflasche derartig, dass diese bei einem eventuellen Aufprall auf den Boden weder beschädigt noch undicht werden können

Wir möchten auch unsere damalige Auffassung der Vertretbarkeit von Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen aufgrund des offensichtlich großen Interesses an Modell-Heißluftballonen (vgl. Bezug b)) bestätigen, allerdings sollten die Auflagen und Bedingungen für Ausnahmen von § 19 VVB gemäß § 25 VVB aktualisiert und erweitert werden.

Das Auflassen von Modell-Heißluftballonen an einem Halteseil bis zu einer gewissen Höhe (z.B. 50 m über Grund bei nur geringem Wind, vgl. Nr. 4 des „Mustertextes für die Genehmigung einer Aufstiegserlaubnis für ferngesteuerte Flugmodell-Heißluftballone“ der Interessengemeinschaft Modell-Heißluftballone DMFV) ist u.E. offensichtlich ungefährlich. Hier stellt sich sogar die Frage, ob Modell-Heißluftballone am Halteseil unbemannt im Sinne des § 19 VVB sind, weil sie jederzeit am Halteseil wieder zu Boden gezogen werden können.

Regelungsbedürftig ist aber der Freiflug der Modell-Heißluftballone mit einer Funkfernsteuerung. Wichtig ist hierbei, dass nur die Flughöhe des Modells, nicht jedoch seine Flugrichtung beeinflussbar ist. Je nach Stärke des Windes (der Wind kann mit zunehmender Höhe über Grund stärker werden und auch seine Richtung ändern) ist nicht auszuschließen, dass der Modell-Heißluftballon aus Sichtweite des Steuerers gerät. Dabei ist auch denkbar, dass auch der Funkkontakt zum Modell abbricht. Im Unterschied zu bemannten Heißluftballonen kann nun nicht mehr durch den Brennerbetrieb ein möglicherweise ungeeigneter Landeplatz vermieden und überflogen werden, sondern das Modell wird entweder aufgrund des Mangels an Heizgas oder bei einer (automatischen) Beendigung des Brennerbetriebs nach Abreißen des Funkkontaktes an einer nicht vorher abzuschätzenden Stelle niedergehen. In diesen Fällen muss eine ernsthafte Gefährdung Dritter und von Anlagen und Einrichtungen durch die Eigenschaften des Modells zumindest unwahrscheinlich sein.

Um dies zu erreichen halten wir bei Ausnahmen von § 19 VVB folgende Auflagen und Bedingungen zusätzlich bzw. in Abänderung des von der Interessengemeinschaft Modell-Heißluftballone im DMFV vorgeschlagenen „Mustertextes für die Genehmigung einer Aufstiegserlaubnis für ferngesteuerte Flugmodell-Heißluftballone“ für erforderlich:

  1. Die von der Interessengemeinschaft erbetene Erlaubnis für Abflugmassen von 25 kg halten wir für viel zu hoch. Im Hinblick auf den nicht vorhersehbaren Landeplatz sollte die Abflugmasse 10 kg nicht überschreiten.
  2. Zu Nr. 3, 4 und 6 des Mustertextes. Der Betrieb der Modell-Heißluftballone ist nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang und bei geringen Windstärken zulässig. Der Modell-Heißluftballon darf nur gestartet werden, wenn unter Berücksichtigung der Windrichtung in der geplanten Flughöhe, der Windstärke und der geplanten Flugdauer zumindest nicht damit zu rechnen ist, dass das Modell z.B. auf Bundesautobahnen, elektrifizierten Eisenbahnstrecken, größeren Industrieanlagen oder größeren Waldgebieten niedergehen könnte.
  3. Zu Nr. 7 des Mustertextes. Der Modell-Heißluftballon muss während des gesamten Fluges ständig vom Steuerer beobachtet werden können und über Funk steuerbar sein. Wenn die Funkverbindung nicht mehr gegeben ist, müssen Haupt- und Zündbrenner automatisch abschalten. Bei der Landung müssen Haupt- und Zündbrenner abgeschaltet sein.
  4. Zusätzlich zum Mustertext. Die Konstruktion des Brenners, des Gasvorrats und von Verbindungsleitungen müssen so gestaltet sein, dass sie bei einer Landung und beim Aufprall auf den Boden weder beschädigt noch undicht werden können. Im Betrieb heiße Bauteile müssen so angeordnet werden, dass Gegenstände und Bodenbewuchs nicht entzündet werden können.

Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass Modell-Heißluftballone im Vergleich zu anderen Flugmodellen ein hohes und schwer kontrollierbares Gefahrenpotentialdarstellen, weil sie grundsätzlich nicht zum Startplatz zurückgeholt werden und ggf. unkontrolliert weiterfahren können. Um einen Interessenausgleich mit den Verbänden zu erreichen, halten wir jedoch Ausnahmen von § 19 VVB und zu den o.g. Bedingungen für noch vertretbar. Für die Ausnahmen sind gemäß § 25 Satz 1 VVB die Gemeinden zuständig.

Die luftrechtliche Problematik ist von den Luftämtern zu beurteilen.

Wir haben uns erlaubt den Fachberatern für den Brand- und Katastrophenschutz bei den Sachgebieten 10 der Regierungen und den Staatlichen Feuerwehrschulen eine Kopie des Schreibens zur Kenntnisnahme zuzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Dolle
Ministerialrat

SCHONUNGEN – Eine Trockenübung war es nicht ganz - eher halbtrocken. Bei der alljährlichen Funkübung der Katastrophenschutzbehörde des Landkreises in Schonungen sind die Einsatzkräfte zwar mit Blaulicht angerückt, doch die "Katastrophe" selbst gab es nur auf dem Reißbrett. Die Übung dient dazu, die Kommunikation und Koordination bei Großeinsätzen zu verbessern.

Es war ein Schreckenszenario großen Ausmaßes: Geprobt wurde der Ernstfall einer Schiffskollision auf dem Main zwischen einem Fahrgastschiff mit etwa 250 Personen an Bord und einem Tankschiff, das im Frachtraum 2000 Liter Heizöl geladen hatte. Dabei gestaltete sich die Situation zunächst recht unübersichtlich: Anrufer melden über den Polizeinotruf, dass Heizöl auf dem Wasser schwimmt und Menschen regungslos im Wasser treiben. Um halb Neun.

Während der Katastrophenalarm ausgerufen und das zuständige Ministerium informiert wird, hat die Feuerwehr zwei Ölsperren errichtet, unter anderem auch in Schweinfurt. Spezialgerät, Taucher, Erkundungs- und Löschfahrzeuge waren im Einsatz, insgesamt 29 Rettungswagen mit etwa 60 Kräften. Auch ein Rettungsboot der Feuerwehr Haßfurt ist herbeigerufen worden, da das Motorboot der Schonunger Wehr immer noch wegen Motorschaden nicht einsatzfähig ist, wie Kommandant Hermann Doile bedauerte.

Fachdienste gefragt

Der Lagebericht lässt keine Zweifel offen: Hier sind alle Fachdienste des Katastrophenschutzes gefragt. So versuchen Feuerwehrdienstleistende aus Gerolzhofen, Schonungen, Mainberg, Grafenrheinfeld, Bergrheinfeld, Werneck und Geldersheim zusammen mit dem THW Gerolzhofen die Lage an den Schiffen und den Ölteppich auf dem Main unter Kontrolle zu bekommen. Geführt werden sie, wie der gesamte Einsatz, von Kreisbrandinspektor Peter Höhn. Der Sanitäts- und Betreuungsdienst aus den Schnelleinsatzgruppen des Roten Kreuzes unter Leitung von Jürgen Lindemann, die Retter der Wasserwacht Schweinfurt und der DLRG aus Gochsheim, Werneck und Schonungen haben die Aufgabe, Verletzte und Betroffene zu versorgen. Zusätzlich unterstützen die Wasserretter die technische Hilfe auf dem Main mit den weiteren Rettungsbooten. Eine moderne Sanitätseinsatzleitung des BRK koordiniert den Einsatz.

Die reibungslose Funkkommunikation stellt die Einheiten des Katastrophenschutzes schnell vor Probleme. Gerade wenn viele Funksprüche gleichzeitig abgesetzt werden müssen - etwa zur Mitteilung von neuen Lagebildern der Einsatzstelle oder zur Nachforderung von weiteren Kräften - stoßen die Möglichkeiten des Einsatzstellenfunks schnell an Grenzen, erklärt Lindemann, der zusammen mit Tobias Heath dieses fiktive Übungsszenario entwickelt hat. In diesen Fällen seien klare, knappe und disziplinierte Funksprüche unerlässlich.

Dieser Gedanke sei Grund genug für den Landkreis Schweinfurt, jährlich eine Funkübung für den Katastrophenschutz abzuhalten, so Roland Rost vom Katastrophenschutz des Landratsamts. Dabei sollen alle durch den Freistaat mitfinanzierten Einheiten die Abwicklung eines Einsatzes über Funk proben.

Das Einsatzgeschehen, das bei einer realen Katastrophe nicht in zweieinhalb Stunden zu erledigen wäre, wird geordnet abgearbeitet. Auch zusätzliche Szenarien wie der Unfall eines Radfahrers auf dem Radweg am Main, der Absturz eines Rettungshubschraubers in Schonungen und ein Verkehrsunfall auf den Bahngleisen werden funktechnisch betreut.

Positive Bilanz

Die Übung hat das Ziel, die Helfer zur Nutzung des Funkgeräts zu animieren. Kreisbrandinspektor Höhn und der örtliche Kommandant Hermann Doile zogen bei der Mannschaftsbesprechung ein positives Resümee: "Die Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Rettungskräften hat hervorragend funktioniert. Ein Einsatz unter Realbedingungen sollte kein Problem darstellen."

 

Fotos: Mainpost

Die erfolgreiche Abwehr von Schäden für die Zivilbevölkerung nach Naturkatastrophen oder Großschadensereignissen in Deutschland ist auch Aufgabe und Herausforderung für die Bundeswehr. Sie wird dabei immer nur unterstützend tätig, Katastrophenhilfe ist zunächst eine Aufgabe der zivilen Behörden.

Eine gute und eingespielte „Zivil-Militärische-Zusammenarbeit“ (ZMZ) ist dabei wichtige Voraussetzung für das optimale Zusammenwirken von Truppenteilen der Bundeswehr und zivilen Behörden. Bei der Übung TERREX 08 wird eine großflächige Waldbrandsituation simuliert, daran beteiligt sind zehn Landkreise (u.a. LKr Schweinfurt) und drei Regierungsbezirke in Bayern und Baden-Württemberg. Zum Abschluss der Übung bekämpfen rund 320 Soldaten sowie Angehörige der Feuerwehren München und Wolfratshausen in einer gemeinsamen Vorführung einen simulierten großen Waldbrand in der Fröttmaninger Heide im Norden der Landeshauptstadt.

Ziel der Übung ist es, das Krisenmanagement zum Schutz der Bevölkerung bei Großschadensereignissen zu überprüfen sowie entsprechende Maßnahmen effektiv zu koordinieren. Hierzu müssen militärische Einheiten und zivile Behörden reibungslos miteinander kooperieren.

 

EPSweb – webbasiertes Einsatz-Protokoll-System

EPSweb wurde von der Bayerischen Polizei entwickelt und wird dort flächendeckend zur Einsatzdokumentation und zur Bewältigung der Arbeit in den Führungsstäben eingesetzt.

EPSweb berücksichtigt die Besonderheiten des Katastrophenschutzes und deckt zukünftig mit seinen Kernfunktionen die Bereiche Kommunikation zwischen verschiedenen Behörden, Organisationen, Kommunikation innerhalb eines Führungsgremiums (z.B. FüGK) und Einsatzdokumentation ab.

Ausgestattet werden sollen die Katastrophenschutzbehörden KVB, die Regierung und das Staatsministerium des Innern, sowie die Unterstützungsgruppe der Örtlichen Einsatzleitung.

In einem Schreiben vom 18.06.2008 informiert der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (BayGUVV) über eine Überarbeitung des Grundsatzes G 26, der die medizinischen Vorsorgeuntersuchungen für Atemschutzgeräteträger regelt. Neben einer Ausweitung der medizinischen Diagnostik wurden auch die Kriterien für gesundheitliche Bedenken erweitert.

Detaillierte Informationen und eine Liste der nach der GOÄ abrechenbaren Leistungen können dem Informationsschreiben des BayGUVV entnommen werden.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) veranstalten gemeinsam die Kampagne "Runter vom Gas!". In einem Brief wirbt der DVR für die Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehren an dieser Aktion:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der aktuellen Verkehrssicherheitskampagne "Runter vom Gas!" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e.V. (DVR) möchten wir die Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland für eine gemeinsame Aktion gewinnen.

Die Kampagne "Runter vom Gas!" wurde am 18. März von Bundesminister Wolfgang Tiefensee und Professor Manfred Bandmann (Präsident DVR) offiziell der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit der stark emotionalisierenden Kampagne ist es seitdem gelungen, die Verkehrsteilnehmer aufzurütteln und eine breite gesellschaftliche Diskussion auszulösen, die sich in der Berichterstattung in den Medien sowie in vielen Foren im Internet abbildet (siehe www.runter-vom-gas.de).

Um die Menschen am Tag der Verkehrssicherheit (21. Juni 2008) zu einem verantwartungsvollen Verhalten im Straßenverkehr aufzurufen, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Gerne stellen wir Ihnen kostenfrei "Runter vom Gas!"-Banner sowie Plakate mit den Kampagnenmotiven zur Verfügung. Diese können Sie am 21. Juni und natürlich auch darüber hinaus prominent am Gebäude der Feuerwehr anbringen.

Wenn neben der Bevölkerung auch die lokalen Medien auf die Kampagne aufmerksam werden und über Ihre Aktion berichten, werden die Menschen nicht nur auf die Kampagne hingewiesen, sondern erfahren auch vom Engagement Ihrer Freiwilligen Feuerwehr vor Ort. Ihre Aktion können Sie auch im Vorfeld unter www.tag-der-verkehrssicherheit.de bekannt geben.

Sie als Freiwillige Feuerwehr sind bei vielen schweren Verkehrsunfällen die ersten Helfer vor Ort und tragen durch Ihr Engagement dazu bei, Unfallopfern das Leben zu retten. Sie sind einer der wichtigsten Partner und Experten im Bereich Verkehrssicherheit. Wir möchten Sie daher als Helfer der Freiwilligen Feuerwehren mit Ihrer jahrelangen Erfahrung in unsere Kampagne einbinden, um zusammen Aufklärungsarbeit zu leisten. Nur so kann die immer noch erschreckend hohe Zahl von rund 5000 Verkehrstoten im Jahr weiter gesenkt werden.

Aufgrund eines begrenzten Kontingents der Banner möchten wir dazu anregen, uns möglichst zeitnah zu kontaktieren. Sollte der Vorrat erschöpft sein, stellen wir Ihnen natürlich weiterhin die verschiedenen Kampagnenplakate und die Informationsbroschüren zur Verfügung. Eine Ansicht der Materialien finden Sie in den angehängten Unterlagen.

Für Rückfragen steht Ihnen Rebecca Kircher vom Kampagnenbüro "Runter vom Gas!", Telefon: (030) 700 186-788, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! jederzeit zur Verfügung.

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Carla Bormann
Referentin Presse-/Öffentlichkeitsarbeit

  Sandra Frohneberg
Projektmitarbeiterin Kampagne

 

Am Sonntag, den 6. Juli 2008 um 09.00 Uhr findet in der Turnhalle der Hauptschule (Holderhecke) in der Gemeinde Bergrheinfeld

der 41. Kreisfeuerwehrtag,
verbunden mit der 16. Kreisfeuerwehrverbandsversammlung

statt.

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung
  2. Totenehrung
  3. Grußwort des Bürgermeisters
  4. Grußwort des Landrates
  5. Bericht des Kreisbrandrates und Kreisverbandsvorsitzenden
  6. Bericht des Kreisjugendwartes -KBM Klopf-
  7. Bericht des Kassiers des Kreisfeuerwehrverbandes -Kdt. Nicola-
  8. Entlastung der Vorstandschaft
  9. Ehrungen
  10. Information des Landesfeuerwehrverbandes (Dipl.-Ing. (FH) F. J. Hench, stellv. Landesvorsitzender)
  11. Im Dienst als Feuerwehrmann versichert? (GUVV Bayern, Herr Strasser)
  12. Bilder des vergangenen Jahres
  13. Wünsche und Anträge

Hierzu ergeht herzliche Einladung.

Es wird gebeten, dass alle Kommandanten und Stellvertreter sowie Vorstände teilnehmen. Auch sonstige Dienstgrade sind herzlich willkommen.

Die Verständigung der o.g. Personen hat durch den Kommandanten zu erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
V o l l m u t h
Kreisbrandrat

Donnerstag, 22 Mai 2008 00:00

Von Florians Mut entflammt

Florian entflammt – Festgottesdienst mit Bischof Friedhelm Hofmann

BERGRHEINFELD (hof) Großer Bahnhof vor der Kirche Sankt Bartholomäus: Rund 500 Feuerwehrleute mit 29 Fahnenabordnungen erwarten Bischof Friedhelm Hofmann zum traditionellen Floriangottesdienst.

Dieser trifft pünktlich um 17:45 Uhr ein, Kreisfeuerwehrseelsorger Pfarrer Werner Kirchner, stellv. Landrat Paul Heuler und Kreisbrandrat Georg Vollmuth begrüßen ihn. Abordnungen, Feuerwehrleute und Besucher ziehen in die Kirche ein, der Gottesdienst, den fünf Seelsorger und sechs Diakone mit zelebrieren, beginnt.

"Ich freue mich über Ihre spontane Zusage, diesen Gottesdienst mit uns zu feiern", begann Pfarrer Werner Kirchner. Nach dem Gottesdienst für Rettungsorganisationen im vergangenen Juli hatte Kreisbrandinspektor Peter Höhn den Würzburger Bischof gefragt, ob er im kommenden Jahr zum Florianstag in den Landkreis Schweinfurt kommen würde. Und Bischof Friedhelm sagte spontan zu. Die Feuerwehrleute aus dem ganzen Landkreis dankten dies mit einem vollen Gotteshaus.

In seiner Predigt ging der Bischof auf Leben und Wirken des Heiligen Florian sowie auf dessen Bedeutung heute ein. Er sei ein Mann der tat gewesen, betonte Hofmann. Die Feuerwehrleute wüssten um die Gefahren, die durch die Elemente Feuer und Wasser entstehen können. Sie begäben sich oft in große Gefahren, um andere zu retten. Doch oft stoße man dabei an Grenzen, sei ohnmächtig gegenüber den Gewalten. In solchen ausweglosen Situationen könne man aus dem Glauben heraus wieder Kraft bekommen. "Wer den Blick auf den Himmel verliert, verliert den Boden unter den Füßen", erklärte der Bischof.

Er erzählte auch von einem eigenen Erlebnis vom Brand eines Hauses, bei dem ein achtjähriges Mädchen in den Flammen umkam, weil sie ihren Bruder noch darin wähnte und ihn retten wollte. Feuerwehren setzen sich für andere ein, machten die Bereitschaft sichtbar, in schwierigen Situationen füreinander da zu sein. Das Ehrenamt habe hier einen großen Stellenwert, sei ein ganz hohes Gut. Er dankte allen für die Einsatzbereitschaft und die Anteilnahme an anderen. Ihr Engagement, anderen zu helfen, sei ein Zeichen. "Diesen Mut brauchen wir in unserer Gesellschaft", stellte Hofmann fest. Wir sollten uns vom Mut des Heiligen Florian entflammen lassen.

Stellvertretender Landrat Paul Heuler betonte, die Freiwilligen Feuerwehren würden einen sehr wichtigen Dienst für ihre Gemeinden leisten. Dabei hob er besonders die Bedeutung der Feuerwehren in den kleinen Ortschaften und Gemeindeteilen hervor. Kreisbrandrat Georg Vollmuth dankte für den eindrucksvollen Gottesdienst und für die Unterstützung der Feuerwehren durch die Notfallseelsorger.

Nach der Pontifikalmesse, die von der Feuerwehrkapelle Reichmannshausen und dem Bergrheinfelder Kirchenchor umrahmt wurde, gab es vor der Kirche einen Stehempfang, den Bischof Friedhelm nutzte, um mit den Besuchern ins Gespräch zu kommen. Zum Abschluss gab es unter der Regie von KBI Peter Höhn und der Feuerwehrkapelle den Floriansgruß (ähnlich dem Großen Zapfenstreich) zu sehen und zu hören.

 

Fotos: Höhn & FF Grafenrheinfeld, KFV Schweinfurt
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