Flederer

Flederer

Am 24.12.2008 ist die staatliche Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft getreten. Die neue Verordnung schafft eine neue rechtliche Basis für die Gesundheitsvorsorge in gewerblichen Betrieben.

Durch diese Verordnung sind entgegenstehende Regelungen der Unfallverhütungsvorschrift „arbeitsmedizinische Vorsorge“ (GUV-V A4) – einschließlich der Vorschriften zur Ermächtigung – nicht mehr anzuwenden. Somit entfällt auch die Rechtsgrundlage für die bisherige Datenbank „Ermächtigte Ärzte“, die deshalb nicht mehr verfügbar ist.

Nicht betroffen von der Verordnung sind die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte, wie z. B. bei den freiwilligen Feuerwehren und den Hilfeleistungsorganisationen, da diese Personengruppen nicht durch den Anwendungsbereich der ArbMedVV erfasst sind.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) bereitet zur Zeit tragfähige und langfristige Lösungen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte vor. Bis zum Vorliegen dieser neuen Lösungen können die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für den Bereich der ehrenamtlichen Einsatzkräfte wie gewohnt auch weiterhin von den bisher dazu ermächtigten Ärzten durchgeführt werden. Über diese Gruppe der ermächtigten Ärzten ( Nicht -Arbeitsmediziner / Nicht- Betriebsmediziner) hinaus können von allen Ärzten mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für den Bereich der ehrenamtlichen Einsatzkräfte durchgeführt werden.

Namen und Adressdaten solcher Ärzte / Ärztinnen sind zum Beispiel über die „Gelben Seiten“ der Telefonbücher oder die Bayerische Landesärztekammer erhältlich. Als vorübergehenden Service für die Feuerwehren in Bayern, können daneben die Daten der bisher ermächtigten Ärzte (Stand 2008) über den Bayerischen GUVV bezogen werden – berücksichtigen Sie dabei aber bitte, dass wir eine Aktualisierung dieser Daten nicht mehr vornehmen können.

Ihr Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband

Zwischen Januar 2007 und Oktober 2008 produzierte GLORIA / PROTEX / ADLER Pulver-Feuerlöscher können eventuell einen Defekt aufweisen. Möglicherweise lösen einige Feuerlöscher nicht aus und können somit bei Gebrauch ein Feuer nicht wirksam löschen oder eindämmen. Die Handhabung des Feuerlöschers ist ungefährlich.

Woran Sie erkennen, ob Ihr Feuerlöscher betroffen sein könnte: Es handelt sich um den PD 4 / PD 6 / PD 9 / PD 12 Pulver-Feuerlöscher. Zwischen Januar 2007 und Oktober 2008 (einschließlich) produzierte Geräte können betroffen sein. Sie sind an der auf dem Feuerlöscher befindlichen Datumsmarkierung zu erkennen, siehe links.

Prüfen Sie bitte, ob auf Ihrem PD Feuerlöscher in dem Feld Endkontrolle die linke der beiden Markierungen (Dreiecke) auf das Fertigungsjahr 07 oder 08 hinweist (das weitere, rechte Dreieck befindet sich unter einem Buchstaben des Wortes WERK; dieses Dreieck müssen Sie nicht weiter beachten).

 

Was zu tun ist, wenn Sie einen Feuerlöscher haben, der vielleicht betroffen ist: Rufen Sie bitte ausschließlich unsere kostenlose Hotline an, wenn Sie eines dieser Geräte gekauft haben. Wir werden einen Termin für eine kostenlose Überprüfung vereinbaren und Ihr Gerät ggf. reparieren bzw. ersetzen.

Für weitere Informationen:
GLORIA GmbH
Hotline Deutschland: 0800 771 0000
Mo.–Fr. von 7.30 bis 16.30 Uhr erreichbar
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!· Fax: 02523 77323

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und bitten um Entschuldigung für etwaige Unannehmlichkeiten.

Samstag, 21 Februar 2009 00:00

Helferfachtag am 21. März 2009

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit Juni 2008 besteht in Stadt und Landkreis Schweinfurt ein „Stressbewältigungsteam nach belastenden Ereignissen“. Mit allen Hilfsorganisationen in Stadt und Landkreis ist es uns gelungen, dieses Team zur Prävention und zur Nachbereitung von Einsätzen, zu installieren. Wir sind dankbar diese breite Unterstützung der Organisationen zu haben.

Nun liegt es uns am Herzen, die Aufgaben des SbE-Teams an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Hilfsorganisationen weiter zu geben.

Fragen wie: „Was macht dieses Team?“, „Wo kann ich sie anfordern?“ oder „Können die mir überhaupt helfen?“ tauchen bei den meisten wohl auf.

Der Helferfachtag soll hier Klärung bringen. Wir wollen in Workshops vier Arbeitsschwerpunkte aufarbeiten und mit einer Präsentation „SbE“ näher bringen. Zur Vorstellung kommt auch ein Projekt der Christian-Presl-Stiftung, Bad Kissingen.

Hierzu wollen wir für Samstag, 21. März 2009, von 9:00 bis 14:30 Uhr, auf die Feuerwache der Stadt Schweinfurt, Adolf-Ley-Str. 1, zum Helferfachtag einladen.

Für die Unkosten (Kaffee, Gebäck, Getränke und Mittagessen) erheben wir pro Person 5,00 Euro.

Wir bitten Sie, diesen Termin in Ihrer Organisation bekannt zu geben und auch schon abzufragen, wer daran teilnehmen möchte. Ende Februar werden wir ein detailliertes Programm verschicken.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Für das Vorbereitungsteam

Norbert Holzheid, Diakon
Koordinator SbE

In den vergangenen Wochen wurde in der Öffentlichkeit viel über die Neufassung des arbeitsmedizinischen Grundsatzes G26 "Atemschutz" diskutiert, der unter anderem auch auf Einsatzkräfte der Feuerwehr angewendet wird. Vielfach wurde behauptet, dass die Anforderung, Feuerwehrleuten nur bei einem Body Mass Index (BMI) von unter 30 das Tragen von Atemschutzgeräten zu gestatten, eine Neuerung sei, die übergewichtige Feuerwehrmänner effektiv vom Einsatz in der Feuerwehr ausschließe - zum Beispiel "Korpulentere dürfen keinen Atemschutz mehr tragen".

Dies entspricht nicht den Tatsachen. Der Ausschuss "Arbeitsmedizin" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – DGUV hat den Grundsatz G26 überarbeitet, um die Risiken der Feuerwehrleute im Einsatz weiter zu verringern. Bereits vor der Neufassung lautete der Richtwert aber: Das Gewicht eines aktiven Feuerwehrmannes sollte nicht mehr als 30 Prozent über dem Sollgewicht nach dem Broca-Index (Körpergröße in cm minus 100) liegen.

Da dieser Broca-Index nur in medizinischen Fachkreisen gebräuchlich ist, wurde der bekanntere BMI unter 30 zusätzlich in den Katalog aufgenommen. Um den BMI zu errechnen, teilt man das Körpergewicht durch die Körpergröße im Quadrat.

Die hinter beiden Maßstäben stehende Forderung ist wichtig: Feuerwehrleute, die mit Atemschutzgerät arbeiten, müssen in der Lage sein, im Einsatz körperliche Höchstleistung zu bringen. Sie sollen dabei aber nicht ihre Gesundheit riskieren!

Für die Beurteilung der körperlichen Belastungsfähigkeit ist übrigens im Einzelfall der Fahrrad-Ergometrie-Test von größerer Bedeutung als der BMI. Entscheidend ist nach wie vor die Fitness und körperliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen, diese kann durchaus auch bei einem BMI von über 30 gegeben sein. Die letztendliche Entscheidung, ob der Betroffene fit genug für den Einsatz mit Atemschutzgerät ist, muss der Arzt nach sorgfältiger Gewichtung aller Faktoren treffen.

Freitag, 06 Februar 2009 00:00

Bremsen EU und Bund die Feuerwehren aus?

Europäische Kommission und Bundesverkehrsministerium lehnen Anhebung der Gewichtsklasse von 3,49 t auf 4,25 t ab.

Der Landesfeuerwehrverband Bayern verurteilt scharf die Aussagen eines EU-Sprechers zum Führerscheinproblem bei den Feuerwehren.

In der Sendung „Jetzt red i – Europa“ des Bayerischen Rundfunks am 04.02.09 ließ Dr. Martin Selmayr, Sprecher der Europäischen Kommission, verlauten, dass EU und Bundesverkehrsministerium eine Anhebung der Gewichtsklassen ablehnen. Begründet wurde dies von Herrn Dr. Selmayr zum einen mit den angeblich hohen Unfallzahlen bei den Berufsfeuerwehren München und Berlin. Zum anderen würde man auch keinen Zusammenhang zwischen Katastrophenschutz und Feuerwehr sehen. Eine Führerscheinregelung für Feuerwehren wie etwa in Österreich könne es auch nicht geben, da diese in Österreich nicht mehr gelten würde.

„Derartige Aussagen sind unseres Erachtens nicht nur von grobem Unverständnis geprägt, sondern ein Schlag ins Gesicht jedes ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden“, sagt Alfons Weinzierl, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes (LFV) Bayern e.V.

Zum Hintergrund: Schon vor über zwei Jahren hatte der LFV Bayern e.V. darauf hingewiesen, dass es durch die Änderung der EU-Führerscheinrichtlinie als auch durch das zunehmende Gewicht der Fahrgestelle zunehmend nicht mehr möglich ist, Tragkraftspritzenfahrzeuge mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B (bis 3,5 Tonnen) zu fahren. Weinzierl: „Das führt zu erheblichen Problemen, gerade bei den Feuerwehren im ländlichen Raum. Deshalb fordern wir eine Anhebung der Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen, wie dies auch jetzt schon für Pkw-Gespanne mit Anhänger zulässig ist. Eine bayerische Bundesratsinitiative dazu hatte bereits Erfolg.“

Der LFV Bayern hat nach der Entschließung nochmals beim Bayerischen Staatsminister des Inneren und allen bayerischen Bundestagsabgeordneten Unterstützung eingefordert. „Das Bundesverkehrsministerium scheinen aber die Belange der Feuerwehren nicht zu interessieren. Die Freiwilligen Feuerwehren werden fallengelassen wie eine heiße Kartoffel“, kritisiert Weinzierl.

„Der Vergleich des EU-Sprechers mit Unfallzahlen großer Berufsfeuerwehren geht vollkommen fehl, da dort keine Tragkraftspritzenfahrzeuge verwendet werden. Gerade um diese Fahrzeuge, die vor allem bei kleineren Ortsfeuerwehren in den ländlichen Bereichen in großer Zahl vorhanden sind, geht es jedoch“, ergänzt der Vorsitzende des LFV Bayern e.V. Ebenso unzutreffend sei die Aussage bezüglich des in Österreich geltenden Feuerwehrführerscheins. Der LFV hat sich versichert, dass der im dortigen Führerscheingesetz geregelte Feuerwehrführerschein geltendes nationales Recht ist.

„Auch die Auffassung, die Feuerwehr sei nicht Bestandteil des Katastrophenschutzes, nehmen wir mit Kopfschütteln zur Kenntnis. Mit so einer Argumentation soll nur eine Ausnahmeregelung blockiert werden, die das Bundesverkehrsministerium und die Bundesregierung schaffen könnten, wenn man nur wollte“, betont Weinzierl.

 

Erläuterung: Lässt der Bund die Feuerwehren fallen?

Europäische Kommission und Bundesverkehrsminister lehnen offenbar eine Anhebung der Gewichtsklasse von 3,49 t auf 4,25 t ab.

Landauf, landab werden unsere Bundespolitiker nicht müde, in ihren Reden immer wieder die Bedeutung und die Wichtigkeit des ehrenamtlichen Engagements der Freiwilligen Feuerwehren hervorzuheben. Wenn es aber darum geht, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen, stellt sich sehr schnell heraus, dass es sich meist wohl nur um leere Worte handelt, was zumindest im Hinblick auf das Bundesverkehrsministerium so zu sehen ist.

Bestes Beispiel ist hier die von einer breiten Basis geforderte Anhebung der Gewichtsklassen von 3,49 t auf 4,25 t bei der Fahrerlaubnisklasse B. Schon vor über zwei Jahren hatte der LFV Bayern e.V. darauf hingewiesen hat, dass es sowohl durch die Änderung der EU- Führerscheinrichtlinie wie auch durch die Tatsache, dass viele Fahrzeughersteller nicht mehr in der Lage sind, Tragkraftspritzenfahrzeuge mit einem Gewicht von unter 3,5 t anbieten zu können, zu Problemen bei den Feuerwehren kommen wird.

Es war immer die Meinung des LFV Bayern e.V., dass es widersinnig ist, das Führen einer Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug bis 3,49 t und Einachsanhänger bis 750 kg) zu gestatten, gleichzeitig aber zu verbieten, ein Fahrzeug zu führen, das für sich genommen auf zwei Achsen dieses Gesamtgewicht von 4,25t erreicht.

Vor dem Hintergrund unserer Bemühungen hat der Freistaat Bayern am 19.08.2008 einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, um eine Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B von 3,49 t auf 4,25 t zu realisieren. Der Bundesrat ist dieser Entschließung gefolgt und hat die Bundesregierung gebeten, durch eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass unter anderem Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen fahren dürfen.

Nach dieser Entschließung haben wir uns an den Bayerischen Staatsminister des Inneren und an alle bayerischen Bundestagsabgeordneten gewandt und nochmals um Unterstützung gebeten. Von allen Seiten, von Herrn Innenminster Joachim Herrmann, der CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag und der Parlamentarischen Geschäftsführerin der SPD- Bundestagsfraktion, Frau MdB Petra Ernstberger, haben wir diese Unterstützung auch erfahren, da sich alle ebenfalls mit entsprechenden Schreiben an den Bundesverkehrsminister gewandt haben. Das Verkehrsministerium scheinen aber die Belange der Feuerwehren nicht zu interessieren, die Freiwilligen Feuerwehren werden „fallengelassen, wie eine heiße Kartoffel“!

Bei der Sendung „Jetzt red i – Europa“ des Bayerischen Rundfunks am 04.02.09 ließ Dr. Martin Selmayr, Sprecher der Europäischen Kommission nun verlauten, dass EU und Bundesverkehrsministerium eine Anhebung der Gewichtsklassen ablehnen. Begründet wurde dies von Herrn Dr. Selmayr zum einen mit den angeblich hohen Unfallzahlen bei den Berufsfeuerwehren München und Berlin. Zum anderen würde man auch keinen Zusammenhang zwischen Katastrophenschutz und Feuerwehr sehen. Eine Führerscheinregelung wie etwa in Österreich könne es auch nicht geben, da diese in Österreich nicht mehr gelten würde.

Derartige Aussagen sind unseres Erachtens nicht nur von grobem Unverständnis geprägt, sondern ein Schlag ins Gesicht jedes ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden.

Das Bemühen von Unfallzahlen bei den Berufsfeuerwehren München und Berlin liegt vollkommen neben der Sache, da bei diesen Berufsfeuerwehren keine Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF) verwendet werden. Gerade um diese Fahrzeuge, die vor allem bei kleineren Ortsfeuerwehren in den ländlichen Bereichen in großer Zahl vorhanden sind, geht es jedoch. Selbstverständlich lassen sich bei der Frage der Unfallzahlen und der Unfallhäufigkeit diese ländlichen Gebiete auch in keinster Weise mit Großstädten wie München und Berlin vergleichen.

Ebenso unzutreffend ist die Aussage bezüglich des in Österreich geltenden Feuerwehrführerscheins. Nachfragen bei Österreichischen Landesfeuerwehrverbänden und dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband haben ergeben, dass der im dortigen Führerscheingesetz geregelte Feuerwehrführerschein geltendes nationales Recht ist.

Nur mit Kopfschütteln kann man schließlich die Auffassung quittieren, dass Feuerwehr nicht Katastrophenschutz sein soll. Wer ist denn dann der Katastrophenschutz in Deutschland, wenn nicht (auch) die Feuerwehr? Von welcher Organisation waren denn dann die vielen tausend Helfer mit den roten Fahrzeugen bei der Schneekatastrophe im Jahr 2006 und den Hochwasserkatastrophen der vergangenen Jahre?

Tatsache ist, dass im bestehenden Gefahrenabwehr- und Hilfeleistungssystem, sowohl in Bayern wie auch auf Bundesebene unter anderem die Feuerwehren als hoheitlich tätige Institutionen und die Rettungsdienste, die hoheitliche Aufgaben erfüllen, existieren. Es gibt jedoch keine hoheitlich tätig werdende Organisation Katastrophenschutz. Katastrophenschutz ist vielmehr ein Sammelbegriff für alle nach Artikel 7 Absatz 3 BayKschG zur Hilfeleistung im Katastrophenfall Verpflichteten.

Hierzu zählt nach Artikel 7 Absatz 3 Ziffer 4 BayKschG auch die Feuerwehr, die damit im Rahmen der Katastrophenhilfe verpflichtet ist, Mannschaft, Geräte und Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen.

Um es damit nochmals deutlich zu machen: es gibt auf Länder- und Bundesebene keinen Katastrophenschutz, sondern nur die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen, Einrichtungen und Behörden. Dies bedeutet aber nichts anderes, als dass die Fahrzeuge der Feuerwehren im Katastrophenfall auch Fahrzeuge des Katastrophenschutzes sind bzw. der Katastrophenschutzbehörde unterstehen und damit – wie in Artikel 4, Ziffer 5, Absatz 2 der europäischen Richtlinie gefordert – deren Kontrolle unterstellt sind.

Damit aber könnten das Bundesverkehrsministerium und die Bundesregierung, so wie auch vom Bundesrat bereits gefordert, kraft eigener Kompetenz eine Ausnahmeregelung schaffen – wenn man das nur wollte! Aber scheinbar ist reden leichter als handeln.

Vielleicht interessieren den Bundesverkehrsminister und den Sprecher der Europäischen Kommission die Freiwilligen Feuerwehren nicht, vielleicht sind beide bezüglich der Sachlage auch nur einfach uninformiert.

Wenn aber Feuerwehr tatsächlich kein Katastrophenschutz ist, müssten sich die Feuerwehren vielleicht überlegen, ob sie nicht die Hilfeleistungskontingente für eine länderübergreifende Hilfe im Katastrophenfall wieder auflösen. Nach den Worten von Herrn Dr. Selmayr haben die Feuerwehren dann ja damit wohl nichts zu tun.

Der LFV Bayern e.V. kann jedenfalls für derartige Aussagen und für ein derartiges Verhalten kein Verständnis aufbringen. Wir werden alles daran setzen, eine im Interesse der Feuerwehren liegende Entscheidung herbeizuführen. Dieses Thema kann und wird für den LFV Bayern e.V. an dieser Stelle nicht abgeschlossen sein.

Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) informierte in einem Rundschreiben an die deutschen Jugendfeuerwehren über seine Aktion "FahrRad! Fürs Klima auf Tour", die bereits 2007/2008 mit großen Erfolg durchgeführt wurde und 2009 eine Fortsetzung findet:

Die VCD Jugendkampagne "FahrRad! Fürs Klima auf Tour" 2007/2008 wurde mit einem tollen Ergebnis beendet: Mehr als 3.200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in 147 Freizeitgruppen oder Klassen begaben sich auf die Klimatour, erradelten auf ihren Schul- und Freizeitwegen 338.000 Kilometer und ersparten dem Klima so mehr als 47 Tonnen Kohlendioxid. Hierfür wurden die jugendlichen Radler dank unserer Sponsoren mit vielen Preisen – von Interrail-Tickets über Fahrradtachos bis zum Hollandfahrrad – belohnt. Die 57 Gewinner des Hauptpreises durften drei Tage Bikefun pur im hessischen Melsungen erleben.

Die im Anhang beigefügte Abschlussdokumentation (siehe unten) ermöglicht es Ihnen, sich mit den Jugendlichen noch einmal auf diese Tour zu begeben.

Aufgrund der großen Resonanz führt der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) die Kampagne auch in diesem Jahr durch. Von Februar bis Juli 2009 können Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren erneut unter dem Motto »Radfahren, Klima schützen und tolle Preise gewinnen« in die Pedale treten. Rahmen und Motivation zum Radeln bildet, wie in den letzten Jahren, eine virtuelle Radtour im Internet (www.klima-tour.de). Diese führt die Jugendlichen quer durch Deutschland –mit Exkursmöglichkeiten in ausgewählte europäische Nachbarländer –und kann mit den täglich erradelten Kilometern symbolisch bewältigt werden.

Auch für Jugendfeuerwehren bietet sich die Teilnahme an der Kampagne an. FahrRad! motiviert die Jugendlichen zur Nutzung des Fahrrads. Gefahrene Kilometer werden gemeinschaftlich gesammelt, das stärkt den Zusammenhalt. Über die Aktion wird den Jugendlichen außerdem vor Augen geführt, dass Klimaschutz leicht möglich ist.

Eine Anmeldung ist ab sofort auf der Homepage www.klima-tour.de möglich. Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Jugendfeuerwehren zur Teilnahme motivieren könnten.

Ihre Fragen zur Kampagne beantworten wir Ihnen gern unter 030 2803510 oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Der Aktionstag des Forum Brandrauchprävention in der vfdb und des Deutschen Feuerwehrverbandes geht am 13. März 2009 in die vierte Runde. Er ist bereits eine Erfolgsgeschichte.

Ziel des Aktionstages ist es, am "Freitag, dem 13." viele Menschen daran zu erinnern, dass privater Brandschutz keine Glückssache ist. Am 13. Oktober 2006 riefen die Urheber des Aktionstages Dr. Dieter Nüssler, Leiter der Feuerwehr Aachen, und Hans Jochen Blätte, Präsident der vfdb, auf der Security in Essen den ersten Rauchmeldertag aus. Durch die tatkräftige Arbeit von Feuerwehren, Schornsteinfegern und Fachpartnern wurde der Aktionstag eine Erfolgsgeschichte. Allein 2008 konnten durch Presseinformationen 13 Mio. Menschen auf den lebensrettenden Nutzen von Rauchmeldern aufmerksam gemacht werden. In Hunderten von Veranstaltungen der Feuerwehr wurden zudem Bürger ausführlich beraten.

Auch für 2009 bitten der Deutsche Feuerwehrverband und das Forum Brandrauchprävention in der vfdb alle Feuerwehren, Schornsteinfeger und Fachpartner darum, den Rauchmeldertag mit ihrer Aktionen und Info-Veranstaltungen zu unterstützen. Auch mit einer Pressemitteilung können Partner den Aktionstag nutzen, um Bürger in ihrer Region auf die kleinen "Glücksbringer" aufmerksam zu machen. Vor allem in Bundesländern mit neuer Gesetzgebung besteht erhöhter Informationsbedarf über Umsetzung und Übergangsfristen. Die erfolgreichsten, lustigsten oder kreativsten Veranstaltungen werden auf der Website der Rauchmelderkampagne ausführlich präsentiert und mit einer Nintendo Wii belohnt. Senden Sie die Auswertung Ihres Events daher per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Das kultige "Rauchmonsterplakat" des amerikanischen Künstlers Matthew Iaznicka mit dem Slogan "Freitag, der 13. könnte Ihr Glückstag sein, wenn Sie JETZT Rauchmelder kaufen" ist wieder optisches Signal des Tages.

Kommunikationsschwerpunkt des Rauchmeldertages 2009:
Informationen zum neuen Mindeststandard und Qualität durch VdS. Unsere Empfehlung: Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe "EN 14604" versehen sind. Dieses CE-Zeichen trifft jedoch keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf. Wenn Sie zusätzlich sicher sein wollen, dass der Rauchmelder ständigen Qualitätskontrollen durch Dritte unterliegt, sollten Sie auf das VdS-Prüfzeichen* achten.
(*Ein anderes Prüfinstitut, das die Qualitätsstandards von Rauchmeldern durch wiederkehrende Kontrollen am Markt prüft, gibt es derzeit in Deutschland nicht.)

Praktische Unterstützung für Pressearbeit rund um den Aktionstag
Das Forum Brandrauchprävention in der vfdb stellt Feuerwehren und Schornsteinfegern wieder Plakate in DIN A1 und A2, Auto-Aufkleber mit dem "Rauchmelder retten Leben"-Logo sowie neue Kult-Postkarten mit dem "Rauchmonster-Motiv" kostenlos zur Verfügung. Reservieren Sie sich bereits jetzt Ihre Auflage per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax: 030 44020150.

Eine zweistufige Pressearbeit gewährleistet, dass Journalisten der bundesweiten Tagespresse den "Rauchmeldertag" bereits in ihrer Jahresplanung verankern können. Mehr dazu finden Interessierte auf www.rauchmelder-lebensretter.de in der Rubrik Fachberater / Projekte.

Lkr. Schweinfurt (jk/mim) Es ist für die Betroffenen ein schlechter Jahresanfang, wenn sich in das Läuten der Neujahrsglocken der schrille Ton der Feuerwehrsirenen und die durchdringenden Signale des Martinshorns der Feuerwehr mischen. Immer wieder sind Brände, die durch Leichtfertigkeit und mangelnde Sorgfalt beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ausgelöst werden, Anlass für Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst.

Die Leichtfertigkeit beginnt aber schon dabei, dass manche Feuerwerkskörper verbotenerweise in die Hände von Jugendlichen gelangen. Alljährlich zum Jahreswechsel ereignen sich zahlreiche Unfälle mit Feuerwerkskörpern, die nicht nur große Brandschäden hervorrufen, sondern auch zu schweren Verletzungen von Menschen führen. Vor allem Verletzungen wie Fingerabrisse, Gehörschäden, Verbrennungen treten durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern auf. Eine der arbeitsreichsten Nächte des Jahres steht den Feuerwehren zu Silvester bevor, schreibt der Landesfeuerwehrverband Bayern in einer Mitteilung. Meist ist es der unachtsame Umgang mit Feuerwerkskörpern, die folgenreiche Brände und Verletzungen verursachen.

Schon beim Aufstellen der Abschussrampen für die Silvesterraketen werden oft verhängnisvolle Fehler gemacht. Die dazu verwendeten Flaschen werden nicht fest genug im Boden verankert oder unbedacht gar so ausgerichtet, dass die abgeschossenen Raketen unweigerlich ein Gebäude treffen, in ein offenes Fenster fliegen oder in der Nähe von brennbaren Bauteilen zu Boden gehen und dort ein Feuer entfachen. Aber auch bei den sogenannten stationären Feuerwerkskörpern, die in der Nähe von brennbaren Gegenständen abgebrannt werden, besteht höchste Brandgefahr.

Vor allem Balkone, die etwa mit Möbeln oder ähnlichem voll gestellt sind, werden leicht zur ungewollten Zielscheibe der Böller. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. "Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern", erklärt Kreisbrandrat Georg Vollmuth.

Die Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt geben folgende Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:

  • Zünden Sie Silvesterraketen oder andere Feuerwerkskörper nie in der Nähe von Gebäuden mit brennbaren Außenwänden oder brennbarem Inhalt an.
  • Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
  • Richten Sie die "Abschussrampe" (leere Flaschen) so aus, dass die Flugbahn nicht in die Nähe von Gebäuden oder Personen führt.
  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg und zielen Sie niemals auf Menschen.
  • Vermeiden Sie, dass Feuerwerkskörper in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen, soweit letzteren dies gesetzlich verboten ist.
  • Machen Sie alkoholisierte Personen auf die Gefahren aufmerksam oder hindern Sie sie daran, Feuerwerkskörper in gefährlicher Nähe zu brennbaren Stoffen bzw. zu Gebäuden zu zünden.
  • Nehmen Sie bitte Rücksicht auf Tiere, die sehr unter dem lauten Knall explodierender Feuerwerkskörper leiden.
  • Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Donnerstag, 18 Dezember 2008 00:00

Gesucht: der 1 000 000. Besucher

Unsere Internetseite wird eine Million! Bis dahin dauerte es gut sieben Jahre: im November 2001 konnten wir den 10 000. Besucher zählen, im Februar 2002 folgte der 20 000. Surfer auf unserer Seite. Doch schon im Juni 2003 wurde unser Besucherzähler dann sechsstellig: der 100 000. Besucher auf der Homepage wurde registriert. Und im September 2006 erreichten wir eine halbe Million Besucher.

In diesem Zeitraum hat sich auf unserer Website viel getan. Viele Berichte wurden geschrieben, Fotos wurden veröffentlich, neue Rubriken wurden eingeführt, weit über 3000 Einsätze wurden gemeldet – im März 2007 durften wir in Berlin sogar eine Auszeichnung im Rahmen des Website-Wettbewerbs von Dräger Safety entgegennehmen. Und über all die Jahre sind unsere Besucher uns treu geblieben. Denn mittlerweile bewegt sich unser Besucherzähler auf die erste Million zu. In einigen Tagen erwarten wir den 1 000 000. Besucher.

Als kleinen Anreiz für alle unsere treuen, aber auch neuen Surferinnen und Surfer starten wir zu diesem außergewöhnlichen Jubiläum wieder einmal ein Gewinnspiel: Der 1 000 000. Besucher gewinnt einen Essensgutschein. Wie funktioniert's? Ganz einfach: Machen Sie einen Screenshot, auf dem der Besucherzähler mit der Zahl 1 000 000 zu sehen ist. Das funktioniert meistens durch Drücken der "Druck"- oder "PrintScreen"-Taste auf der Tastatur. Damit wird der Bildschirminhalt in die Zwischenablage kopiert. In einem Grafikprogramm oder in Word kann man das Bild dann "Einfügen" und speichern. Außerdem brauchen wir noch Datum und Uhrzeit des 1 000 000. Seitenaufrufs. Das Ganze muss dann nur noch per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden, fertig.

Teilnahmeberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt. Ausgenommen sind Mitglieder des Internet-Teams des KFV Schweinfurt und der Kreisbrandinspektion des Lkr. Schweinfurt sowie deren Angehörige. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wir wünschen viel Glück!

Montag, 01 Dezember 2008 00:00

Maschinistenlehrgang erfolgreich absolviert

SCHWEINFURT-LAND (HOF) Den Lehrgang als Fahrzeugmaschinisten erfolgreich absolviert haben 15 Feuerwehrleute aus dem Landkreis. Drei Wochen lang wurden sie im Ausbildungszentrum der Kreisbrandinspektion in Niederwerrn unter der Leitung von Kreisbrandinspektor Gottfried Schemm mit seinem Ausbilderteam, den Kreisbrandmeistern Roland Beyfuß, Michael Steffen und Jens Michel, in Theorie und Praxis auf ihre künftige Tätigkeit als Maschinisten für Löschfahrzeuge vorbereitet. Inhalte des Lehrgangs waren die Ausbildung an der Pumpe, Fehlersuche und Wasserförderung über lange Strecken. Außerdem lernten die Teilnehmer Geräte für die technischen Hilfeleistung kennen. Zum Abschluss der Ausbildung standen eine praktische Übung und schriftliche Prüfung an. Maschinisten für Löschfahrzeuge sind nun Nikolas Edelmann, Felix Endres, Johannes Rösch, Tobias Wirsching (Bergrheinfeld); Alexander Schech (Grettstadt); Andreas Vogel, Holger Lenhardt, Hannes Wissmüller (Stettbach); Lukas Dereser (Unterspiesheim); Lukas Treutlein, Michael Berchtold (Gernach); Michael Steffen (Oberlauringen); Jörg Winter, Sven Hendris (Euerbach); Marco Schmidt (Grafenrheinfeld). Das Bild zeigt die neuen Fahrzeugmaschinisten und das Ausbilderteam.

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