Sonntag, 06 Mai 2018 21:53

Hinweise zur Datenschutz- Grundverordnung

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Bitte beachten Sie die Informationen des LFV-Bayern:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 25.05.2018 gelten europaweit die Vorschriften und Maßgaben nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 30.06.2017.

Dies betrifft nicht nur Behörden, Unternehmen und Firmen, sondern auch die Feuerwehrvereine in Bayern. Um es gleich vorweg zu nehmen: niemand muss jetzt vor dem "Monster Datenschutz" in Panik verfallen. Vieles, was bereits jetzt geltendes Recht ist und Gültigkeit hat, bleibt auch in der neuen Datenschutz- Grundverordnung erhalten.

Einiges vereinfacht sich sogar. So muss grundsätzlich keine Erlaubnis zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten geben, wenn Daten im Rahmen einer vertraglichen Beziehung erhoben werden müssen. Bei Vereinen ist diese vertragliche Beziehung die Mitgliedschaft. Die für die Mitgliederverwaltung erforderlichen Daten dürfen also in jeden Fall verwendet werden.

Dennoch ist es ratsam, sich mit den neuen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung vertraut zu machen, und gegebenenfalls Anpassungen und Änderungen vornehmen.

Speziell was das Thema Datenschutz im Verein angeht, muss "das Rad nicht neu erfunden werden" da es bereits viele hilfreiche Abhandlungen zu diesem Thema gibt.

Aus unserer Sicht sehr übersichtlich und verständlich ist das Heft "Erste Hilfe zur Datenschutz- Grundverordnung für Unternehmen und Vereine". Herausgeber ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht; erschienen ist es im C.H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-71662-1. Das Heft kostet 5,50 €.

Wer sich weitergehend mit dem Thema beschäftigen möchte, kann dies über eine Handreichung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI).

Knapp über 30 Seiten umfasst diese Handlungshilfe zum Thema Datenschutz in der Vereinsarbeit. Kurz und verständlich werden die wichtigsten Punkte angesprochen:

  1. Rechtsgrundlagen
  2. Erhebung personenbezogener Daten durch den Verein
  3. Speicherung und Nutzung von personenbezogen Daten, wobei hier zwischen Mitgliedern und den Daten Dritter unterschieden wird
  4. Verarbeitung und insbesondere die Übermittlung von Daten. Hier spielen auch Veröffentlichungen im Internet und Weitergabe an die Presse eine Rolle.
  5. Recht auf Löschung
  6. Organisatorisches, wozu zum Beispiel das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gehört.

Die Orientierungshilfe haben wir dieser Nachricht beigefügt.

Der Landesfeuerwehrverband Bayern hat mittlerweile von einem Fachanwalt Musterformulierungen für das Aufnahmeformular, für eine Einwilligungserklärung und - wer dies möchte - für eine entsprechende Formulierung in der Vereinssatzung erstellen lassen, die wir Ihnen beigefügt übersenden. Die Formulierungen können auf den jeweiligen örtlichen Bedarf angepasst werden.

Es müssen jetzt aber sicherlich keine außerordentlichen Mitgliederversammlungen einberufen werden, um die Vereinssatzung zu ändern. Sollte aber bei der nächsten Hauptversammlung sowieso eine Satzungsänderung geplant sein, kann man die entsprechende Passage natürlich mit einfügen. Ansonsten bietet es sich z.B. an, die Einwilligungserklärungen bei der nächsten Hauptversammlung von den anwesenden Mitglieder unterzeichnen zu lassen - wenn man eine schriftliche Einwilligungserklärung haben möchte.

Neu ist in der Datenschutz- Grundverordnung der Begriff „Verarbeitungsverzeichnis“ in Art. 30 DSGVO. Diese Vorschrift verlangt, dass jeder, der über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, dokumentieren muss, in welchem Zusammenhang und zu welchem Zweck mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird.

Hier werden die Feuerwehrvereine tatsächlich nicht um hin kommen, in diesem Verarbeitungsverzeichnis sämtliche Prozesse, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bestehen, aufzuführen und zu beschreiben.

Entsprechende Muster für Verarbeitungstätigkeiten hat uns der Landesfeuerwehrverband Rheinland- Pfalz zur Weiterleitung an die Feuerwehren überlassen. Dafür an dieser Stelle noch ein herzlicher Dank an den LFV Rheinland- Pfalz und im Besonderen an Landesgeschäftsführer Michel Klein.

Wir werden in nächster Zeit fortlaufend über die neue Datenschutz- Grundverordnung in einzelnen Bereichen, die für die Feuerwehrvereine von Bedeutung sein können, im Newsletter bzw. in unserer Verbandszeitschrift "Florian kommen" informieren.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir uns auf die Auswirkungen der DSGVO auf die Feuerwehrvereine konzentrieren werden. Für die Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung ist es Aufgabe der Kommune bzw. des Datenschutzbeauftragten der Kommune, hier die rechtlichen Vorgaben zu beachten und umzusetzen.

An dieser Stelle noch ein weiterer Hinweis zum Datenschutzbeauftragten. Viele Feuerwehren / Feuerwehrvereine haben hier nachgefragt, weil bei Ihnen angeblich wenigstens zehn Personen (Kommandanten, die Vorsitzenden, Gerätewarte, Atemschutzgerätewarte, Jugendwarte, Schriftführer, Kassier usw.) Daten verarbeiten. Bei derartigen Anfragen wird jedoch regelmäßig übersehen, dass auch im Datenschutzrecht - wie in allen anderen Rechtsgebieten - streng zwischen der Feuerwehr als gemeindlicher Einrichtung (öffentlich- rechtlich) und dem Feuerwehrverein (zivilrechtlich) zu trennen ist. Und in beiden "Institutionen" werden jeweils für sich genommen in den seltensten Fällen mehr als zehn Personen mit der Datenverarbeitung beschäftigt sein. Zudem ist weitere Voraussetzung für die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten, dass die Datenverarbeitung die Kerntätigkeit des Vereins bildet. Mir ist aber bislang kein Fall bekannt, bei dem die Verarbeitung personenbezogener Daten den primären Geschäftszweck eines Feuerwehrvereins darstellt. Also auch hier wäre operative Hektik verfehlt!

Wir bitten um Weiterleitung dieser Mail nebst Anlagen an die Feuerwehren / Feuerwehrvereine in eigener Zuständigkeit und stehen für weitergehende Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Peetz

Geschäftsführer

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

Bezirk Mittelfranken

Der 6. Leistungsmarsch in Mittelfranken wird in Windsbach (Lkr. Ansbach) am Samstag, 13. Oktober 2018 durchgeführt.

Es handelt sich um den bekannten Wettbewerb, bei dem 18 bis 65-jährige Feuerwehrmitglieder auf einem Rundkurs von 7 Kilometer an 10 Stationen feuerwehrtechnische Aufgaben lösen müssen.

Anmeldungen müssen bis 30.08.2018 an den Fachbereichsleiter Matthias Hiltner (FBL 11 MFR) schriftlich erfolgen.  

Bezirksfeuerwehrverband Mittelfranken
Fachbereichsleiter
KBM Matthias Hiltner
Hauptstraße 22
90596 Schwanstetten
Telefon: 09170 / 98962
Mobil: 0170 / 20 66 935
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hierzu sind die Anmeldung (muss vom zuständigen KBM unterschrieben sein) sowie die Einverständniserklärung (vom zuständigen Kommandanten unterschrieben) an obige Adresse zu senden. 

Weiter Infos sind auf der Homepage des BFV Mittelfranken unter www.bfv-mittelfranken.feuerwehren.bayern zu finden.

Es ergeht herzlich Einladung an alle, mit der Bitte, dass sich wieder vielen Gruppen an diesem Wettbewerb in Mittelfranken beteiligen.


Bezirk Oberfranken

Der 18. Leistungsmarsch in Oberfranken findet in Forchheim am Samstag, 9. Juni 2018 statt.

Anmeldungen müssen bis 01.05.2018 an den Fachbereichsleiter Gerold Schneiderbanger (FBL 11 Ofr) schriftlich erfolgen bzw. über die online Anmeldung unter www.anmeldung-leistungsmarsch-oberfranken.de

Bezirksfeuerwehrverband Oberfranken

Fachbereichsleiter
Gerold Schneiderbanger
Hauptstraße 6a
96179 Ebing
0171 / 1914949
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weiter Infos unter www.ffw-forchheim.de

Hierzu sind die Anmeldung (muss vom zuständigen KBM unterschrieben sein) sowie die Einverständniserklärung (vom zuständigen Kommandanten unterschrieben) an obige Adresse zu senden.


Bezirk Unterfranken

Der 6. Leistungsmarsch in Unterfranken findet in Hammelburg am Samstag, 26. Mail 2018 statt.

Anmeldungen müssen bis 30.04.2018 an die Fachbereichsleiterin Petra Schulte (FBL 11 Ufr) schriftlich erfolgen.

Bezirksfeuerwehrverband Unterfranken

Fachbereichsleiterin
Petra Schulte
Hibiskusweg 1
63741 Aschaffenburg
0151 / 4512780
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weiter Infos unter www.feuerwehr-hammelburg.de

Hierzu sind die Anmeldung (muss vom zuständigen KBM unterschrieben sein) sowie die Einverständniserklärung (vom zuständigen Kommandanten unterschrieben) an obige Adresse zu senden.


FRANKENCUP

Da im Jahre 2018 wieder alle drei Regierungsbezirke einen Leistungsmarsch durchführen, wird unter den Wettbewerbsgruppen, die an allen drei Märschen teilnehmen, wird der « Frankensieger » ermittelt.

Der ABC-Zug Landkreis Schweinfurt trainiert für den Ernstfall: Ein Tanklaster mit Ameisensäure ist leckgeschlagen, mit hohem Druck schießt die Flüssigkeit aus dem daumengroßen Loch. Beißende Dämpfe steigen auf. Ein Szenario, bei dem die Spezialkräfte der Feuerwehr zum Einsatz kommen.

Jedes Jahr trifft sich der ABC-Zug des Landkreises Schweinfurt zu einer gemeinsamen Übung. Die diesjährige Übung fand am 13. April in der vor eineinhalb Jahren eingeweihten Übungshalle der staatlichen Feuerwehrschule Würzburg statt. Dort konnten die rund 60 Floriansjünger der Feuerwehren Bergrheinfeld, Geldersheim, Gerolzhofen und Werneck zwei unterschiedliche Einsatzszenarien bestreiten. Vor Ort waren außerdem die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (UG ÖEL), die Kreisbrandmeister Ralf Weber (Führer ABC-Zug) und Walfried Fröhr (stv. Führer ABC-Zug) sowie Kreisbrandinspektor Reinhold Achatz.

Gefahrgutunfall mit Tanklastzug

Im ersten Übungsszenario war der Tank eines mit Gefahrgut geladenen Lkws aufgrund eines Unfalls beschädigt worden. Literweise lief eine fiktiv ätzende Flüssigkeit aus dem Behälter auf den Boden der Übungshalle. Leckdicht-Kissen, Holzkeile in verschiedenen Formen und Größen sowie säurebeständige Leckdicht-Pasten stehen der Feuerwehr zum Abdichtung zur Verfügung. In der Übung konnten die Helfer des ABC-Zuges verschiedenste Lösungsmöglichkeiten ausprobieren. Wie bei einem realen Gefahrguteinsatz trugen die vorgehenden Trupps dabei Chemikalienschutzanzüge. In diesen ist die Sicht erschwert und feinmotorische Tätigkeiten kaum noch möglich.

Vermisste Person im Gefahrgutlager

Das zweite Übungsszenario spielte im Speditionslager der Übungshalle. Bei der Entnahme von Waren aus dem Lager traten toxische Gefahrstoffe aus, direkt im Gefahrenbereich wurde noch ein Lagermitarbeiter vermutet, während sich eine gehunfähige Person im noch sicheren Bereich des Lagers aufhielt. In solchen Fällen hat die zügige Personenrettung oberste Priorität. Personen, die mit dem Gefahrstoff in Berührung gekommen sind, müssen im Duschzelt der Dekontaminationseinheit gewaschen werden. Erst wenn alle Personen in Sicherheit gebracht wurden, kümmerten sich die Trupps unter Chemikalienschutzanzug um die auslaufenden Flüssigkeiten.

Erschwerte Flugbedingungen

Die UG ÖEL nutzte die Chance, um in der Übungshalle unter erschwerten Bedingungen ihre Erkundungsdrohne zum Einsatz zu bringen. In der Übungshalle ist der für die Positionsregelung notwendige GPS-Empfang nicht möglich. Trotzdem gelang es den Piloten, mit der Drohne brauchbare Fotos der ABC-Zug-Übung aus der Vogelperspektive zu schießen.

Besichtigung der Übungshalle

Abgerundet wurde die Veranstaltungen durch eine Live-Demonstration der Übungshalle. Jürgen Schemmel, Abteilungsleiter der Feuerwehrschule Würzburg und Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Geldersheim, gab den Teilnehmern einen umfassenden Einblick der Möglichkeiten der hochmodernen Übungshalle.
Nach über drei Stunden Aufenthalt in der Übungshalle traten die Einheiten des ABC-Zugs Rückfahrt in den Landkreis Schweinfurt an.

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