Montag, 27 August 2018 21:54

Druckstöße in Trinkwasserortsnetzen

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Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe weißt darauf hin, dass es aufgrund von Druckstößen im Wassernetz zu Rohrbrüchen kommen kann. Bei einer kürzlich durchgeführten Feuerwehrübung wechselte nach Aussage des Zweckverbands innerhalb von 30 Sekunden die Wasserentnahme aus dem Ortsnetz 2-mal von ca. 1 Liter pro Sekunde auf über 24 Liter pro Sekunde und wieder zurück. Unmittelbar nach dem 2. Schließvorgang trat der Rohrbruch ein.

Bei Feuerwehrübungen sollen daher die Schließzeit der Armaturen "ausgedehnt" werden. Insbesondere sollen mehrere Schließ- und Öffnungsvorgänge nicht unmittelbar hintereinander ausgeführt werden. Damit werde die Gefahr eines Rohrbruchs durch schlagartige Druckschwankungen ausgeschlossen.

Dienstag, 07 August 2018 20:56

Bündnis Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern

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Der demografische, strukturelle und hier vor allem der digitale, Wandel der Lebens- und Arbeitswelt stellt die bayerischen Beschäftigten beruflich und privat vor große Herausforderungen. Die Ressource Bildung ist nicht nur im Beruf sondern auch im Ehrenamt wichtiger denn je.

Gerade auch im Ehrenamt müssen sich unsere ehrenamtlichen Funktionsträger auch in den Feuerwehrvereinen auf steigende (Qualifikations-) Anforderungen einstellen. Bestes Beispiel ist hier die Ende Mai in Kraft getretene Datenschutz- Grundverordnung. Deshalb brauchen sie jenseits der Arbeit Zeit und Möglichkeiten, sich kontinuierlich berufsfachliche sowie allgemein, politisch, kulturell und digitale fort- und weiterzubilden.

Die Voraussetzungen für persönliche Weiterbildung sind aufgrund fehlender allgemeinverbindlicher Regelungen in Bayern höchst ungleich verteilt. Bayern und Sachsen sind die einzigen Bundesländer, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bisher einen gesetzlich garantierten Anspruch auf eine bezahlte Bildungszeit verwehren. Einen solchen braucht es aber damit alle bayerischen Beschäftigten auch künftig qualifiziert am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und beruflichen Leben teilhaben können. Von gut qualifizierten mündigen Beschäftigte profitieren sowohl die bayerischen Unternehmen als auch die Gesellschaft an sich.

Um hier ggf. Abhilfe zu schaffen und unsere ehrenamtlichen Vereinsfunktionäre zu unterstützen- wohlgemerkt, es geht hier nicht um die Feuerwehrdienstleistenden der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr, die einen Freistellungs- und Lohnfortzahlungsanspruch bereits unmittelbar aus dem BayFwG ableiten können - möchten wir Sie über die Beteiligung des LFV Bayern am „Bündnis Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern“ informieren.

Der LFV Bayern ist in diesem Bündnis beteiligt, um - wie dargestellt - für unsere ehrenamtlichen Funktionsträger auf Vereins- und Verbandsebene die Möglichkeit zu schaffen, sich für die Ausübung ihres Ehrenamts in den Vereinen und Verbänden fort- und weiter zu bilden (z.B. Vereinsrecht, DS-GVO, Steuerrecht, Haftungs- und Aufsichtspflicht bei Kinderfeuerwehren; Digitalisierung u.v.m.). Aktuell müssen die ehrenamtlichen Vereinsfunktionäre ihren Urlaub opfern, um an derlei Veranstaltungen und Seminaren teilnehmen zu können, da diese im Normalfall eben nicht am Abend oder am Wochenende durchgeführt werden. Wissen und Kompetenzen, die bei solchen Fort- und Weiterbildungen angeeignet wurden, nutzen dann auch dem Arbeitgeber.

Der LFV Bayern bittet um Weitergabe dieser Information und um Unterstützung des Vorhabens, in dem Sie z.B. bei Veranstaltungen Ihre örtlichen Abgeordneten auf dieses Thema anzusprechen und um Mithilfe bitten. Die bevorstehenden Landtagswahlen sind eine gute Gelegenheit, diese Thematik zielführend zu platzieren.

Quelle: Landesfeuerwehrverband Bayern

Die anhaltende Hitzeperiode lässt nicht nur in den Trinkwasserbrunnen den Grundwasserspiegel sinken, sondern auch die Abflüsse in unseren Fließgewässer nehmen signifikant ab. 

Durch die lange anhaltende Trockenheit könnte es bei gleichbleibendem Wasserverbrauch zu Engpässen in der Wasserbilanz (Sinken des Grundwasserspiegels, Austrocknen der Oberläufe von Fließgewässern) kommen. 

Das Wasserwirtschaftsamt fordert daher alle Bürger auf den Wasserverbrauch jeglicher Art in den kommenden Monaten gering zu halten und mit dem Gut „Wasser“ sparsam umzugehen. Auf ein Minimum reduziert werden sollte das Bewässern von Rasenflächen, Gärten und Sportanlagen.

Aufgrund der aktuellen, sehr brisanten Niedrigwassersituation in unseren kleineren Fließgewässern werden alle Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt aufgefordert die Wasserentnahmen zu Feuerlösch-Übungszwecken bis auf Weiteres zu unterlassen.

Nach § 8 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz bedarf die Wasserentnahme aus einem Gewässer zu Übungszwecken nur dann keiner Erlaubnis, wenn durch diese Benutzung andere nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt werden und keine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu erwarten ist.

Sie sind allerdings dem Landratsamt rechtzeitig vor Beginn der Übung anzuzeigen.

Mit dem Abpumpen des in den Gewässern derzeit nur noch vorhandenen Niedrigwassers, sind jedoch erhebliche negative Auswirkungen auf die Fließgewässer zu erwarten, die aufgrund der relativ saugkräftigen Motorpumpen der Feuerwehren zu einer unmittelbaren Schädigung der Gewässerökologie führen können und daher nicht hinnehmbar sind.

 

 

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