KFV Verband Allgemein (939)
Auswirkung von COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) auf die Freiwilligen Feuerwehren im Lkr. Schweinfurt
geschrieben von Weippert RalfNach den aktuellen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sollten zur Vermeidung von Infektionen und zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten soziale Kontakte im privaten, im beruflichen und im öffentlichen Bereich auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Diese Maßgabe betrifft im Besonderen die Feuerwehren unseres Landkreises Schweinfurt, da entsprechend der Vorgaben zum Kontaktpersonenverfolgung nur ein einziger bestätigter Fall von COVID-19 ausreichen würde, um die Einsatzbereitschaft einer oder mehrerer Feuerwehren erheblich zu beeinträchtigen. Dies kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises haben.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Kreisbrandinspektion Landkreis Schweinfurt in Abstimmung mit weiteren Fachbehörden zu folgenden Maßnahmen entschlossen:
1. Alle Landkreisausbildungen und -veranstaltungen (Modulare Truppausbildung, Maschinistenausbildung, Atemschutzgeräteträgerlehrgang, Belastungsübungen für Atemschutzgeräteträger, Heißausbildung, Leistungsprüfungen, usw.) werden ab sofort bis einschließlich 19.04.2020 ausgesetzt. Danach erfolgt eine erneute Bewertung der Lage.
2. Den Feuerwehren wird empfohlen, umgehend den Übungs- und Ausbildungsbetrieb sowie sonstige Zusammenkünfte / Versammlungen bis auf Weiteres auszusetzen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Feuerwehren ausschließlich Einsatzdienst leisten.
Es wird gebeten, diese Empfehlung umzusetzen, damit die Einsatzbereitschaft unserer Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt ohne größere Einschränkungen Aufrecht erhalten werden kann.
Bezüglich der Aussetzung der Landkreisausbildung bzw. -veranstaltungen wird um Verständnis gebeten.
Diese Beschlüsse wurden am 13.03.2020 getroffen und gelten für den Landkreis Schweinfurt. Insgesamt ist die Lage derzeit dynamisch und kann zukünftig zu anderen, weiteren Einschätzungen, Hinweisen und notwendigen Maßnahmen führen.
Für Rückfragen und Hilfen stehen wir den Feuerwehren gerne zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Strunk
Kreisbrandrat
Wichtige Vorgehensweisen beim Stammdatenänderungsdienst
geschrieben von Schraud AlexanderSehr geehrter Kameraden,
aus gegebenem Anlass werden wichtige Hinweise zur Vorgehensweisen beim Stammdatenänderungsdienst gegeben.
Die Formblätter finden Sie hier im Downloadbereich (Service -> Download-Bereich -> Formulare, Cehcklisten -> Stammdatenerfassung) oder auf den Seiten der ILS Schweinfurt.
Hierbei sind die Ausfüllhinweise zu beachten.
Weiterhin folgende Vorgehensweisen:
• Das/die Formblätter sind lokal auf den eignen Rechner downzuloaden
• Öffnen mit dem original Adobe Acrobat Reader (!), danach sind am Ende der Spalten „Pfeile“ zu sehen.Wenn diese angeklickt werden, öffnen sich die Dropdown-Felder
• Für jedes Fahrzeug ein eigenes Formular verwenden. Alle Geräte/Ausrüstung müssen neu angegeben werden (Fzg. neu anlegen)
• Bei Außerbetriebnahme eines Fahrzeuges ist ebenfalls ein eigenes Formular (Fzg. komplett löschen) zu verwenden.
Die Stammdatenänderungen sind der Kreisverwaltungsbehörde (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu übermitteln. Diese wird die Änderung dann an die ILS weiterleiten.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Holger Strunk
Kreisbrandrat
Teilnahme von Feuerwehranwärtern an Einsätzen der Feuerwehr
geschrieben von Schraud AlexanderDie Meldung, dass Freiwillige Feuerwehren in Thüringen Jugendliche nicht mehr zu Einsätzen mitnehmen dürfen, hat bei den bayerischen Feuerwehren zum Teil für Unruhe gesorgt und zu zahlreichen Anfragen zur Mitnahme von Mitgliedern der Jugendfeuerwehr in den Einsatz geführt.
Wir können Ihnen hierzu in aller Kürze und Deutlichkeit mitteilen, dass der Landesfeuerwehrverband Bayern keine Veranlassung sieht, die bisherige gesetzliche Regelung zu ändern oder von der bisherigen Handhabung abzuweichen.
Ebenso führt die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) auf ihrer Homepage im Feuerwehrportal aus, dass in Bayern die bisherige Regelung unverändert gilt: § 17 (3) der Unfallverhüttungsvorschrift "Feuerwehren" verweist diesbezüglich auf landesrechtliche Regelungen. Demnach gilt in Bayern gemäß Artikel 7 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, dass Feuerwehranwärter ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden dürfen. .
Ergänzend dürfen wir hierzu auf das beigefügte Merkblatt der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg Bezug nehmen.
