An den Bayerischen Feuerwehrschulen werden vom 16.03.2020 bis einschließlich 10.05.2020 keine Lehrgänge durchgeführt. Die Schulen sind trotz allem weiterhin über die bekannten Kontakte normal erreichbar.

Die Feuerwehrschulen haben die Teilnehmer bereits über die Absage informiert.

Zur besseren Übersicht, hier eine Aufstellung welche Lehrgänge bei uns betroffen sind:cid:<a href=

 

Somit sind Lehrgänge, die ab dem 11.05.2020 beginnen, Stand Heute nicht abgesagt.

Im Anhang eine Fachinformation des LFV zur Aufbewahrung und Handhabung von Feuerwehr-Schlüsseln für die Feuerwehren.

Immer wieder erreichen den LFV Anfragen, ob nach einer überstandenen Covid-19 Erkrankung eine erneute G 26.3 Untersuchung erforderlich ist. In Abstimmung mit Bundesfeuerwehrarzt und Landesfeuerwehrarzt im LFV Bayern, Klaus Friedrich, können wir hierzu mitteilen, dass es aus unserer Sicht

keine generelle Pflicht zur Nachuntersuchung nach einer überstandenen CoVid19 – Infektion gibt!

Landesfeuerwehrarzt Klaus Friedrich hat sich mit dieser Frage intensiv beschäftigt und eine ausführliche Information erstellt, die wir Ihnen anliegend zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung in eigener Zuständigkeit übersenden.

Uwe Peetz, Rechtsanwalt
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

Seite 57 von 313