Samstag, 21 März 2020 09:56

Pandemiebedingte Einschränkungen im Atemschutz

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Trotz der Coronavirus-Pandemie muss die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren aufrechterhalten werden.

(Belastungs-) Übungen
Von den pandemiebedingten Einschränkungen des Ausbildungs- und Übungsdienstes sind momentan auch die nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 „Atemschutz durchzuführenden Belastungsübungen betroffen. Können diese Belastungsübungen aufgrund der Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus nicht fristgerecht durchgeführt werden, so verstößt dies aus Sicht der KUVB weder gegen die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“, noch wird die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr bzw. der hiervon betroffenen Atemschutzgeräteträger*innen eingeschränkt.

Eignungsuntersuchungen im Atemschutz
Kann zum aktuellen Zeitpunkt die Nachuntersuchungsfrist der Eignungsuntersuchung der Atemschutzgeräteträger*innen aufgrund pandemiebedingter (medizinischer) Engpässe nicht eingehalten werden, so müssen die Termine alsbald möglich nachgeholt werden. Vorrangig sind Atemschutzgeräteträger*innen mit gültiger Eignungsuntersuchung einzusetzen.

Generell ist Eigenschutz der Feuerwehrangehörigen zu beachten. Hierzu zählt insbesondere, dass alle Feuerwehrangehörigen gesundheitliche Einschränkungen umgehend melden müssen. Feuerwehrangehörige dürfen weiterhin nur für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die sie körperlich und geistig geeignet sowie fachlich befähigt sind.

Diese pandemiebedingten unumgänglichen Abweichungen beeinflussen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht .

Wir bitten auch um Beachtung der Hinweise des DGUV Schreibens „Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“.

 

Quelle: Kommunale Unfallversicherung Bayern

Nach den aktuellen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sollten zur Vermeidung von Infektionen und zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten soziale Kontakte im privaten, im beruflichen und im öffentlichen Bereich auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Diese Maßgabe betrifft im Besonderen die Feuerwehren unseres Landkreises Schweinfurt, da entsprechend der Vorgaben zum Kontaktpersonenverfolgung nur ein einziger bestätigter Fall von COVID-19 ausreichen würde, um die Einsatzbereitschaft einer oder mehrerer Feuerwehren erheblich zu beeinträchtigen. Dies kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises haben.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Kreisbrandinspektion Landkreis Schweinfurt in Abstimmung mit weiteren Fachbehörden zu folgenden Maßnahmen entschlossen:

1. Alle Landkreisausbildungen und -veranstaltungen (Modulare Truppausbildung, Maschinistenausbildung, Atemschutzgeräteträgerlehrgang, Belastungsübungen für Atemschutzgeräteträger, Heißausbildung, Leistungsprüfungen, usw.) werden ab sofort bis einschließlich 19.04.2020 ausgesetzt. Danach erfolgt eine erneute Bewertung der Lage.

2. Den Feuerwehren wird empfohlen, umgehend den Übungs- und Ausbildungsbetrieb sowie sonstige Zusammenkünfte / Versammlungen bis auf Weiteres auszusetzen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Feuerwehren ausschließlich Einsatzdienst leisten.

Es wird gebeten, diese Empfehlung umzusetzen, damit die Einsatzbereitschaft unserer Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt ohne größere Einschränkungen Aufrecht erhalten werden kann.

Bezüglich der Aussetzung der Landkreisausbildung bzw. -veranstaltungen wird um Verständnis gebeten.

Diese Beschlüsse wurden am 13.03.2020 getroffen und gelten für den Landkreis Schweinfurt. Insgesamt ist die Lage derzeit dynamisch und kann zukünftig zu anderen, weiteren Einschätzungen, Hinweisen und notwendigen Maßnahmen führen.

Für Rückfragen und Hilfen stehen wir den Feuerwehren gerne zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Strunk

Kreisbrandrat

Sehr geehrter Kameraden,

aus gegebenem Anlass werden wichtige Hinweise zur Vorgehensweisen beim Stammdatenänderungsdienst gegeben.

Die Formblätter finden Sie hier im Downloadbereich (Service -> Download-Bereich -> Formulare, Cehcklisten -> Stammdatenerfassung) oder auf den Seiten der ILS Schweinfurt.

Hierbei sind die Ausfüllhinweise zu beachten.

Weiterhin folgende Vorgehensweisen:
• Das/die Formblätter sind lokal auf den eignen Rechner downzuloaden
• Öffnen mit dem original Adobe Acrobat Reader (!), danach sind am Ende der Spalten „Pfeile“ zu sehen.Wenn diese angeklickt werden, öffnen sich die Dropdown-Felder
• Für jedes Fahrzeug ein eigenes Formular verwenden. Alle Geräte/Ausrüstung müssen neu angegeben werden (Fzg. neu anlegen)
• Bei Außerbetriebnahme eines Fahrzeuges ist ebenfalls ein eigenes Formular (Fzg. komplett löschen) zu verwenden.

Die Stammdatenänderungen sind der Kreisverwaltungsbehörde (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu übermitteln. Diese wird die Änderung dann an die ILS weiterleiten.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Holger Strunk
Kreisbrandrat

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