Schraud Alexander

Schraud Alexander

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Feuerwehrkameradinnen und -kameraden,

ich möchte nachfolgend ein paar Informationen übermitteln, die bei beim Schreiben und der Freigabe von Einsatzberichten zu beachten sind. Dadurch soll die Qualität für Auswertungen verbessert und insbesondere besser verwertbare Zahlen über die Arbeit der Feuerwehren sowie deren Belastung gewonnen werden.

1. Neuerungen/Ergänzungen in den Wertetabellen der Einsatzberichte

a) Neuer Wert „04.10. - Notrufsystem für Kfz. (eCall) – Fehlauslösung“
Im Einsatzbericht für Technische Hilfe ist im Formular „Allgemeine Einsatzdaten“ im Feld „Art des Einsatzes“ der Wert „04.10. - Notrufsystem für Kfz. (eCall) – Fehlauslösung“ hinzugekommen. Dies rührt zum einen daher, dass wir aktuell keine belastbaren Aussagen darüber treffen können, inwieweit die Einführung des europaweiten Notrufsystems für Kraftfahrzeuge (eCall) Auswirkungen auf die Einsatzhäufigkeit der Feuerwehren hat. Weiterhin wurde/wird derzeit scheinbar in den Integrierten Leitstellen das Schlagwort „#T2917#VU#eCall- ohne Spracherwiederung“ aufgenommen, das dem Einsatzstichwort THL 3 zugeordnet ist. Damit besteht für die Feuerwehren die Möglichkeit, bei der Alarmierung über dieses Schlagwort entweder im Einsatzbericht das tatsächliche Schadensereignis „03.01. - Unfall mit Straßenfahrzeugen, Verkehrshindernis“ oder ggf. auch „03.26 – „ oder „03.40. - Einsatz nicht mehr erforderlich (z.B. abbestellt)“ bei einer systemkonformen Auslösung oder eben im Falle einer Fehlauslösung des eCall-Systems den Eintrag „04.10. - Notrufsystem für Kfz. (eCall) – Fehlauslösung“ auszuwählen. Somit bestehen ähnliche Möglichkeiten zur Einsatzdokumentation, wie wir diese bereits z.B. bei Rauchwarnmeldern oder BMA bereits haben.

b) Neue Werte „16.11. - Gewalt gegen Feuerwehrdienstleistende (Bedrohung, Beleidigung)“ und „16.12. - Gewalt gegen Feuerwehrdienstleistende (körperliche Gewalt)“
In allen Einsatzberichten ist im Formular „Eigene Personenschäden “ in der gleichnamigen Tabelle die beiden Werte 16.11. - Gewalt gegen Feuerwehrdienstleistende (Bedrohung, Beleidigung)“ und „16.12. - Gewalt gegen Feuerwehrdienstleistende (körperliche Gewalt)“ hinzugekommen. Es wird zwar immer wieder dieses Thema angesprochen, aber echte und belastbare Hinweise, ob hier eine Zunahme oder eine gleichbleibende Belastung vorliegt, haben wir alle nicht. Daher wurde die beiden Einträge aufgenommen. Es muss keine Dauerlösung sein, aber wir sollten die Möglichkeit nutzen, in der nächsten Zeit hier eine belastbare Datenbasis für zukünftige Aussagen aus dem Bereich der Feuerwehren zu erhalten. Falls hier Anlass besteht, wäre der entsprechende Eintrag in jedem Einsatzbericht der betroffenen Feuerwehr(en) mit der Anzahl der jeweils betroffen Feuerwehrdienstleistenden der eigenen Einheit aufzunehmen. Die Auswahl des richtigen Begriffs sollte hoffentlich kein Problem darstellen; der Wert „16.11. - Gewalt gegen Feuerwehrdienstleistende (Bedrohung, Beleidigung)“ beinhaltet alle Tatbestände, die keinen körperlichen Kontakt oder eine direkte Auswirkung auf die Person haben (z.B. Beschimpfung, Bedrohung, Beleidigung, etc.). Der Wert „16.12. - Gewalt gegen Feuerwehrdienstleistende (körperliche Gewalt)“ käme dann zum Tragen, wenn der/die betroffene Feuerwehrdienstleistende körperlich angegangen wird (z.B. Schubsen/Zerren, Schlagen, Bewerfen mit Gegenständen etc.).

c) Neuer Wert „03.40. - Störung von Aufzügen, Fahrtreppen, Maschinen, techn.Geräten“
Im Einsatzbericht für Technische Hilfe ist im Formular „Allgemeine Einsatzdaten“ im Feld „Art des Einsatzes“ der Wert „03.40. - Störung von Aufzügen, Fahrtreppen, Maschinen, techn.Geräten“ dieses Jahr hinzugekommen. Bisher war es ja nur möglich, den Eintrag „03.09 - Unfall mit Aufzügen, Fahrtreppen, Maschinen, techn.Geräten“ auszuwählen, sofern ein Eingreifen der Feuerwehr noch e rforderlich gewesen ist. Da der überwiegende Teil der Feuerwehr.Einsätze nicht auf Grund eines tatsächlichen Unfalles sondern meist wegen einer Störung oder Fehlfunktion erfolgt, ist zur besseren Unterscheidung bei den THL-Einsatzberichten der Eintrag „03.40. - Störung von Aufzügen, Fahrtreppen, Maschinen, techn.Geräten“ im Feld „Art des Einsatzes“ jetzt hinzugekommen. Damit soll die Tätigkeit der Feuerwehren besser dokumentiert und ggf. ausgewertet werden können.

 

2. Hinweise zum Ausfüllen bzw. Freigabe der Einsatzberichte

Bei der Überprüfung der Einsatzstatistik und auch im Rahmen von Auswertungen z.B. für diverse Anfragen fällt auf, dass in einigen Bereichen scheinbar noch ein paar Unklarheiten beim Ausfüllen der Berichte bestehen. Hierzu die folgenden Hinweise:

a) Einsatzberichte zu Einsätzen der Feuerwehren zur Unterstützung des Rettungsdienstes
Bayernweit werden die Feuerwehren durch die Integrierte Leitstellen zur Unterstützung des Rettungsdienstes oder zur Organisierten Ersten Hilfe („First Responder“) alarmiert. Bei der Erstellung der Einsatzberichte wird hier leider nicht immer ganz einheitlich gearbeitet, so dass dadurch die örtlichen Auswertungen als auch die Statistik der Feuerwehren auf Kreis-, regierungs- und Landesebene unscharf werden und damit an Aussagekraft verlieren. Daher bitte die nachfolgenden Punkte bei der Berichtserstellung beachten:

(1) Einsätze der FF zur Unterstützung des Rettungsdienstes und zur Organisierten Ersten Hilfe werden grundsätzlich als Einsatzberichte „THL“ dokumentiert.
Sollte durch einen Fehler in der ILS beim Beenden des Einsatzes im Leitsystem ein Einsatzbericht der Berichtsart „Rettungsdienst“ erzeugt worden sein, bitte diesen nicht ausfüllen, sondern mich benachrichtigen.
Ich schlüssele diesen dann auf THL um.

(2) Nur FF mit angemeldetem und vom ZRF anerkannten First-Responder-Dienst wählen im Formular „Allgemeine Einsatzdaten“ im Feld „Art des Einsatzes“ den Eintrag „03.28 - Organisierte Erste Hilfe (First Responder)“ aus.
Alle anderen Feuerwehren verfahren wie unter (3) beschrieben. Auch wenn eine Nicht-First-Responder-Einheit von der ILS mit dem Schlagwort „#T1510#RD#First Responder“ nicht ganz regelkonform alarmiert wird , wird deswegen daraus nicht automatisch ein First-Responder-Einsatz – es bleibt eine Alarmierung zur Unterstützung des Rettungsdienstes?. Auch hier ist wie unter (3) zu verfahren.

(3) In Berichten zu Einsätzen zur Unterstützung des Rettungsdienstes ist im Formular „Allgemeine Einsatzdaten“ im Feld „Art des Einsatzes“ sind entweder die Einträge
„03.31. - Unterstützung Rettungsdienst (Erste Hilfe, kein First Responder)“ oder
„03.32. - Unterstützung Rettungsdienst (Reanimation, kein First Responder)“ bei der Alarmierung zu einer Reanimation oder
„03.33. - Unterstützung Rettungsdienst (z.B. Tragehilfe)“ zu verwenden . Dies soll auch dazu dienen, präzisere Aussagen zur Inanspruchnahme zu nicht originären Feuerwehr-Aufgaben zu erhalten.

b) Einsatzberichte zu Einsätzen der Feuerwehren zur im Rahmen von Unwettereinsätzen (z.B. Überflutung, Keller auspumpen, etc.)

In diesem Bereich wird bei der Erstellung der Einsatzberichte leider nicht immer ganz einheitlich gearbeitet, so dass auch hier die Auswertungen an Aussagekraft verlieren. Daher wäre schön, wenn der eine oder andere vielleicht die nachfolgenden Hinweise beherzigen würde:
Im Einsatzbericht für Technische Hilfe ist im Formular „Allgemeine Einsatzdaten“ im Feld „Art des Einsatzes“ der Wert „3.11 - Wasserschäden (z. B. Rohrbruch, geplatzter Wasserschlauch)“ bei Unwettereinsätzen nicht zu verwenden, da dieser – wie in den Klammern exemplarisch aufgeführt – für das Tagesgeschäft im Technischen Hilfsdienst wie Wasserrohrbruch, geplatzter Wasserschlauch einer Waschmaschine oder defekte Wasserleitung oder Armatur vorgesehen ist. Für die Unwetter- und Starkregen-spezifischen Einsätze ist der Wert „03.40. - Unwetterschäden (z.B. vollgelaufene Keller, Überflutung)“ und bei Sturmschäden wie z.B. herabgefallene Äste oder umgestürzte Bäume der Wert „03.13. – Sturmschäden“ vorgesehen. Der Eintrag „03.07. - Absturzgefährdete Teile (Dachteile, Antennen, Gerüste, Eiszapfen)“ ist tatsächlich nur dann vorgesehen, wenn eine Gefahr durch absturzgefährdete Teile bestand. Und zu guter Letzt noch der ebenfalls gerne verwendete Begriff „03.12. - Hochwasser, Überschwemm.,gefährdete Dämme, Eisstau“. Dieser sollte nicht bei einzelnen vollgelaufenen Keller oder einer überfluteten Straße/Unterführung/Gehweg zu verwendet werden, sondern eher beim Vorliegen einer (Flächen-)Lage mit deutlichen Überschwemmungen und/oder über die Ufer getretenen Gewässern und Wasserläufen.

 

Wenn wir beim Ausfüllen der Berichte eine gewisse Einheitlichkeit erreichen, dann können wir auch nach einer gewissen Zeit wesentlich besser und detaillierter auf gewisse Fragestellungen antworten und so eine detailliertere Auskunft über die Arbeit der Feuerwehren in Bayern geben.

 

Danke für die Mithilfe und auch die Bemühungen unserer vielen Berichtsersteller.

 

Mit besten Grüßen aus München

Joachim Benz

 

Das Robert Koch Institut hat die Infografik zu Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte grundlegend überarbeitet.

Es kann im Anhang heruntergeladen werden.

Donnerstag, 10 September 2020 17:41

Fortgang der Lehrgänge auf Landkreisebene

Fortgang der Lehrgänge auf Landkreisebene

Atemschutz, Maschinist, Sprechfunk

Betrachtet man die aktuelle Lage bzgl. der Covid-19-Pandemie, so ist feststellbar, dass nach einer zusehenden Entspannung der Fallzahlen, wieder ein Anstieg dieser zu verzeichnen ist. Vor diesem Hintergrund haben sich die Verantwortlichen der drei Lehrgänge Atemschutz, Maschinist und Sprechfunk Gedanken darüber gemacht, ob diese Lehrgänge (jeweils einer) in diesem Jahr durchgeführt werden können.

Zu Beginn der Pandemie wurde ein Atemschutzlehrgang durchgeführt, der dann unterbrochen werden musste. Die Teilnehmer (< 20 TN) haben noch eine Ausbildungseinheit zu absolvieren. Aus Sicht des Ausbilderteams Atemschutz ist anzustreben, diese Einheit durchzuführen, sodass die Teilnehmer den begonnenen Lehrgang abschließen können. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Hygienemaßnahmen und der Tatsache, dass die Personenanzahl überschaubar ist
und angestrebt wird, die übenden Trupps durch die gleiche Wehr zu besetzen, sehen die Ausbilder eine Durchführung als machbar an.
Den Beginn eines neuen Lehrgangs sehen die Ausbilder dieses Lehrgangs jedoch als kritisch an, weshalb der für Herbst geplante Lehrgang nicht stattfinden wird. Vor Allem vor dem Hintergrund, dass die Feuerwehren erst wieder in ihren Übungsbetrieb starten müssen.

In den Reihen des Ausbilderteams Maschinist wurde auch abgewogen, inwieweit der im Herbst geplante Lehrgang stattfinden kann. Aufgrund der Zusammenkunft von Feuerwehrdienstleistenden aus dem gesamten Landkreis, sowie der, durch die Ausbildung bedingte Tatsache, dass in Gruppen ohne Abstand gearbeitet werden muss (Inbetriebnahme Geräte, Lärm, ...) ist eine Durchführung unter Berücksichtigung der Risiken nicht mit vertretbarem Aufwand möglich.

Auch von Seiten des Ausbilderteams Sprechfunk wurde abgewogen, ob ein Sprechfunklehrgang durchgeführt werden kann. Ähnlich dem Lehrgang Maschinist, ist eine Durchführung nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand möglich. Nicht zu vernachlässigen ist ebenso, dass Feuerwehrdienstleistende aus dem gesamten Landkreis zusammenkommen, wodurch sich ein erhöhtes Infektionsrisiko ergibt, das bei der Feuerwehr, als Teil der kritischen Infrastruktur, möglichst gering gehalten werden soll. Aus diesem Grund wird auch ein  Sprechfunklehrgang in diesem Jahr nicht stattfinden.

Nach Abwägung der unterschiedlichen Aspekte, sowie einer ausgiebigen Diskussion mit den Kreisbrandinspektoren und dem Kreisbrandrat, haben sich die Lehrgangsverantwortlichen dazu entschieden, keine neuen Lehrgänge in diesem Jahr zu starten. Die Zeit soll aber genutzt werden, die bestehenden Lehrgänge zu überarbeiten, sodass im kommenden Jahr 2021 mit einem überarbeiteten Lehrgangskonzept die Ausbildung stattfinden kann. Die bereits angemeldeten Lehrgangsteilnehmer werden noch einmal gesondert informiert, auch bezüglich eines Anmeldeverfahrens für das kommende Jahr.

Es wird an dieser Stelle noch einmal auf das Online-Angebot „Lernbar“ der Staatlichen Feuerwehrschulen hingewiesen. Dort sind inzwischen zahlreiche Unterlagen vorhanden, die zur Fortbildung genutzt werden können. Natürlich kann dadurch kein Lehrgang ersetzt werden, aber so haben die Feuerwehrdienstleistenden die Möglichkeit, sich in Eigenregie fortzubilden.

Bei Rückfragen hierzu stehen die Lehrgangsverantwortlichen der Lehrgänge gerne zur Verfügung.
Diese hoffen, dass die Entscheidung nachvollziehbar ist und Bitten an dieser Stelle um Verständnis für eventuell entstandene Unannehmlichkeiten.

Donnerstag, 10 September 2020 17:32

Kinderfeuerwehren nehme Spende entgegen

Am 06.08.20 durfte eine kleine Abordnung für die Landkreis Kinderfeuerwehren eine großzügige Spende von Nino Fischlein entgegen nehmen.

Bei der App, die Löschzwerge von der Versicherungskammer Bayern, dürfen die Kinder Themen der Brandschutzerziehung spielerisch erkunden, die sie momentan leider nicht in Kindergarten oder Schule gezeigt bekommen können. Hier erfahren sie z. B. was brennt - was nicht, dürfen die Notrufnummer wählen, lernen Piktogramme und dürfen "echte" Einsätze fahren. Wer das Spiel gespielt hat, erhält nun einen Helm, eine Urkunde und einen Button!
HERZLICHEN DANK!

Die Brandschutzerziehung ist wichtig für die Prävention und die Mitgliedergewinnung! Da dies 2020 alles nicht stattfinden kann, ist diese Spende ein besonders Geschenk, um die Kleinsten bei der Stange zu halten, da hier das Kontakthalten in der Kinderfeuerwehr in den letzten Monaten eher schwierig war!

Die Pakete werden nun einzeln an die Kinderfeuerwehren verteilt. So können wir den Kindern die Ferien etwas versüßen und hoffen, dass wir im September wieder in voller Stärke mit unseren Gruppenstunden beginnen können!

 

Das anhängende Musterhygienekonzept mit Musteraushängen sowie den allgemeinen Musteraushang stellt uns der LFV Bayern zur freien Verwendung zur Verfügung.
Das Musterhygienekonzept wendet sich insbesondere auch an die Vereinsvorsitzenden. Wir haben es auch als Word-Dokument beigelegt, so dass es gerne auch individuell ergänzt oder angepasst werden kann.

Inhaltlich hat KBR Strunk nachfolgende Information vom StMI erhalten, die er an euch weitergeben möchte:

Die Bayerische Staatsregierung hat mit der „Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ vom 19.06.2020 (6. BayIfSMV) weitere Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Auch nach der 6. BayIfSMV gilt grundsätzlichein allgemeines Abstandsgebot, nachdem jeder angehalten wird, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten sowie, wo immer möglich, einen Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. In geschlossenen Räumlichkeiten ist darüber hinaus stets auf ausreichende Belüftung zu achten.

Es ist weiterhinzu beachten, dass die Feuerwehren zur kritischen Infrastruktur gehören und ein coronabedingter Ausfall einer Feuerwehr unbedingt vermieden werden muss.

Bei der Entscheidung über die Durchführung des Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetriebes sind weiterhin die regionalen Gegebenheiten, insbesondere die örtliche Entwicklung der Zahl der Infizierten, in die Überlegungen einzubeziehen. Beim Auftreten eines besonderen Infektionsgeschehens im Einsatzbereich der jeweiligen Einheit ist der Ausbildungs- und Übungsdienst sofort einzustellen; vor Wiederaufnahmen ist eine Abstimmung mit der zuständigen Gesundheitsbehörde erforderlich.

Ab 01.07.2020 kann der Ausbildungs- und Übungsdienst unter Berücksichtigung nachfolgender Punkte durchgeführt werden:

Die Durchführung von Ausbildungen und Übungen der aktiven Mannschaft und/oder Jugendfeuerwehr, auch mit einzelnen Mitgliedern aus mehreren Feuerwehren eines Landkreises/einer kreisfreien Stadt, sind grundsätzlich wieder möglich (z.B.: MTA-Zusatzmodule, Fahrsicherheitstraining, Feuerwehrführerschein, Brandübungs-Container, Atemschutz-Belastungsübungen, Leistungsprüfungen). Beim Üben von benachbarten Feuerwehren ist sicherzustellen, dass bei einer Infektion nicht beide Feuerwehren komplett ausfallen würden, sondern dass die Einsatzbereitschaft ggf. über eine gegenseitige Vertretung gewährleistet wäre.

  • Praktische Ausbildungen in Kleingruppen mit max. Gruppenstärke und max. 2–3Ausbilder/Schiedsrichter je Gruppe. Auch hierbei ist, sofern möglich, auf größtmögliche Sicherheitsabstände zu achten.
  • Übungen sind weiterhin vornehmlich im Freien durchzuführen.
  • Bei theoretischen Ausbildungen in geschlossenen Räumen ist je Teilnehmer ein Mindestabstand von 1,5 m vorzusehen. Insgesamt sollte auch bei größeren Räumen eine Teilnehmerzahl von max. 50 nicht überschritten werden. Auf Partner- oder Gruppenarbeit sollte verzichtet werden. Auf regelmäßige und ausreichende Lüftung sollte geachtet werden.
  • Umkleideräume und Sanitärbereiche (einschl. Duschen) sind unter Beachtung der Abstandsregelung (mind. 1,5 m Abstand) und zeitversetzt einzeln zu nutzen.
  • Während der Ausbildung bzw. Übung ist nach Möglichkeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Erste-Hilfe-Ausbildungen, Reanimationstraining und First Responder-Übungen sollen weiterhin nicht stattfinden.
  • Besondere Vorsicht erfordert auch weiterhin der Umgang mit benutzten Atemschutzmasken und Lungenautomaten bei Einsätzen und Übungen. Hier besteht eine hohe Infektionsgefahr durch die Kontamination mit möglicherweise virenbelastetem Speichel.

Die Anwesenheit bei Übungen und Einsätzen ist – ggf. übungsgruppen-bzw. fahr-zeug-und funktionsbezogen – zum Zweck der Kontaktnachverfolgung für mindestens 14 Tage zu dokumentieren.

Zur Durchführung notwendiger Gremiensitzungen, Kommandantenwahlen u.ä. wird jeweils mit gesonderter Mail über die aktuelle Rechtslage nach der Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung informiert.

Weitere Informationen sind u.a. auch auf der „Lernbar“ der Staatlichen Feuer-wehrschulen in Bayern (https://www.feuerwehr-lernbar.bayern/download/) verfügbar.

Ausdrücklich weisen wir auf die gemeinsamen Hinweise des Landesfeuerwehrver-bandes Bayern e.V. und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern zum Einsatz- und Innendienst sowie den Stufenplan (aktuell gültig Stufe 2) zu einer Wiederaufnahme des Übungs- und Ausbildungsbetriebs in den Freiwilligen Feuerwehren hin (Internetseiten der Kommunalen Unfallversicherung Bayern unter https://www.kuvb.de/praevention/betriebe-und-einrichtungen/feuerwehren und des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.V. unter www.lfv-bayern.de).

Mit Inkrafttreten dieser Hinweise treten die vorangegangenen Schreiben (IMS vom 09.06.2020, Az.: D2-2227-6-1-192 und IMS vom 11.05.2020, Az.: D2-2227-6-1-138) außer Kraft.

Freitag, 03 Juli 2020 12:13

Florian kommen Nr. 124

 

Anbei einige Informationen und Hinweise des LFV und HFUK Nord zur Wiederaufnahme bzw. Durchführung von Belastungsübungen für Atemschutzgeräteträger.

 

Über den LFV Bayern erreichte uns folgende Information über das Projekt Be4RCE der antwortING Beratende Ingenieure PartGmbB:

In diesen Tagen hätte die Interschutz 2020 in Hannover stattfinden sollen und uns allen eine Plattform für den fachlichen und kollegialen Austausch geboten. Das Leitthema der Interschutz „Vernetzung“ hätte dabei nicht treffender sein können, denn der Wunsch nach und Zwang zur (digitalen) Vernetzung waren nicht zuletzt in Folge der Corona-Pandemie auch in der Gefahrenabwehr riesig und lösten einen Digitalisierungs-Schub aus.

In unserem Projekt Be4RCE untersuchen wir die Risiken und Chancen von IT-Systemen in der KRITIS-Branche Notfall- und Rettungswesen. Hierzu haben wir eine Umfrage erstellt, um den Stand der Digitalisierung in den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie ein allgemeines Meinungsbild der BOS-Akteure zur Digitalisierung zu erfassen. Be4RCE wird durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gefördert und im Zeitraum von 01.01.2020 bis 31.12.2022 durchgeführt.

Wir bitten Sie ganz herzlich, das beigefügte Informationsschreiben zur Umfrage über Ihre internen Verteiler bis an die Ortsverbände und an ggf. relevante Fachgremien/-gruppen weiterzuleiten und eine Teilnahme an der Umfrage anzuregen. Weitere Informationen sowie den Link zur Umfrage können Sie dem Schreiben entnehmen.

Link zur Umfrage

 

Über folgenden Link können Sie die Veröffentlichung des Bayerischen Ministerialblatts 2020 Nr. 348 vom 19.06.2020 mit der sechsten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 gülitg ab dem 22.06.2020 herunterladen:

BayMBl. 2020 Nr. 348

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