Schraud Alexander

Schraud Alexander

 

Werte Kameradinnen und Kameraden,

die Inzidenzzahlen im Zusammenhang mit der Pandemie sind auf einem erfreulichen Abwärtstrend. Am 7. Juni trat die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in Kraft. Hieraus ergeben sich deutliche Erleichterungen für die Feuerwehren. Nach wie vor gilt eine grundsätzliche Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum.

Davon nicht erfasst sind jedoch berufliche und dienstliche Tätigkeiten sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen eine Zusammenkunft oder ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist. Nach dieser Regelung sind, Dienstbesprechungen und vergleichbare dienstliche Treffen im Rahmen der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr und der besonderen Führungsdienstgrade, möglich, wenn sie zwingend erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich auch für den Übungs- und Ausbildungsdienst, wenn dies für den Erhalt der Einsatzbereitschaft unumgänglich ist. Die Beurteilung, ob dienstliche Veranstaltungen tatsächlich zwingend durchgeführt werden müssen, kann nur im Einzelfall vor Ort erfolgen.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Feuerwehren im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit eine besonders zu schützende Gruppe sind, sind auch die rechtlich grundsätzlich möglichen dienstlichen Treffen auf die unbedingt erforderlichen Themen und Teilnehmer zu beschränken und möglichst kurz zu halten. Die Hygiene- und Abstandsregelungen sind einzuhalten. Bei der Entscheidung über die Durchführung sind auch die regionalen Gegebenheiten, insbesondere die örtliche Entwicklung der Zahl der Infizierten, in die Überlegungen einzubeziehen.

Bisher konnte weitestgehend verhindert werden, dass ein größeres Ausbruchsgesehene in einer Wehr des Landkreises Schweinfurt stattgefunden hat. Dies ist möglich gewesen, weil die Vorgaben und Verhaltensweisen durch alle Feuerwehrdienstleistenden umgesetzt wurden. Sicherlich hat auch die Impfung positiv zu diesem Abwärtstrend beigetragen.

Durch den Freistaat Bayern sind ab dem 07.Juli 2021 weitere Erleichterungen bekanntgegeben worden. Durch den nur eingeschränkt möglichen Betrieb der aktiven Wehr gilt es nun sicherlich für alle, wieder die gewohnten Abläufe und Tätigkeiten zu trainieren. Auch für die Modulare Truppausbildung gilt es, die Ausbildung der Feuerwehrkräfte weiter voran zu treiben. Aus diesem Grunde wurde entschieden, dass im September wieder Abnahmen für die Modulare Truppausbildung erfolgen können.

Die Lehrgänge auf Landkreisebene werden wie geplant durchgeführt.

Ein weiteres großes Thema sind die Leistungsprüfungen. Aufgrund der Tatsache, dass die Aus- und Fortbildungen in den Wehren, die Lehrgänge und der normale Übungsbetrieb wieder anlaufen muss und es sicherlich einige Tätigkeiten gibt, die nachgeholt werden müssen, wurde festgelegt, dass die Leistungsprüfungen wieder ab dem Jahr 2022 stattfinden sollen. Durch dieses Vorgehen werden zwar ganze zwei Jahre keine derartigen Prüfungen abgenommen. Aufgrund des Startes im Jahr 2022 wird jedoch der gewohnte Rhythmus beibehalten. Aufgrund von Planungssicherheiten und der Gleichbehandlung aller Wehren sind wir uns sicher, dass dies der richtige Weg ist.

Gremiumssitzungen in den Feuerwehrvereinen sind nunmehr unter den in § 7 der 13. BayInfSMV genannten Voraussetzungen wieder zulässig.

Konkret bedeutet dies bei uns (Inzidenz aktuell unter 50):
Es dürfen sich bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel treffen. Geimpfte und/oder genesene Personen werden nicht mitgezählt.

Wir hoffen, dass wir nun die ein oder andere offene Frage klären konnten. Die Kreisbrandinspektoren sowie der Kreisbrandrat stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit kameradschaftlichem Gruß

Holger Strunk   Reinhold Achatz           Alexander Bönig       Florian Zippel
Kreisbrandrat   Kreisbrandinsprktor     Kreisbrandinspektor  Kreisbrandinspektor

 

Beigefügt die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 7.6.2021 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 4.7.2021 außer Kraft tritt.
Ebenfalls beigefügt ist die amtliche Begründung zu dieser Verordnung. 

Über folgenden Link können Sie die Veröffentlichung des Bayerischen Ministerialblatts 2021 Nr. 385 vom 5.6.2021 mit der 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) einsehen:

BayMBl. 2021 Nr. 384

 

Die Begründung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) einsehen:

BayMBl. 2021 Nr. 385

 

Von Bedeutung ist für die Feuerwehrvereine § 7 der 13. BayInfSMV Gremiumssitzungen in den Feuerwehrvereinen sind nunmehr unter den in § 7 der 13. BayInfSMV genannten Voraussetzungen wieder zulässig.
Konkret bedeutet dies: bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel treffen. Wird die 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten erhöht sich die Zahl auf bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel. Geimpfte und/oder genesene Personen werden nicht mitgezählt.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bayerische Jugendring hat am 7. Juni die neuen Regelungen nach der 13. BayIfSMV für die Kinder- und Jugendarbeit veröffentlicht. Die von der Jugendfeuerwehr Bayern hierzu ausgearbeitete Zusammenstellung erhalten Sie anliegend zur Kenntnisnahme und Weiterleitung in eigener Zuständigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Peetz

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Feuerwehrkameradinnen und -kameraden,

aufgrund aktueller Vorkommnisse möchte ich Euch nochmal eindringlichst darauf hinweisen, dass in den Feuerwehrhäusern nur nach den aktuell gültigen Regeln der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und den Allgemeinverfügungen des Landkreises Schweinfurt Zusammenkünfte erfolgen dürfen.

Für mich ist es besonders wichtig, dass wir die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren nicht durch unüberlegte Kontakte und Veranstaltungen gefährden und somit die Sicherheit der Bürger aufs Spiel setzen. Seit Beginn der Pandemie mussten wir aufgrund der großen Vorsicht und Eures Verständnisses für die Verhaltensregeln, nur einmal eine Feuerwehr für kurze Zeit außer Dienst stellen. Der Schutz der Bevölkerung ist bisher somit gewährleistet worden.

Allerdings gab es auch Verhalten, das so nicht toleriert werden kann. Wenn Räumlichkeiten der Feuerwehr für Feierlichkeiten oder andere nicht erlaubte Zusammenkünfte genutzt wurden, wird unsere Vorbildfunktion mit Füßen getreten.

Die Polizei und das Landratsamt werden dieses Verhalten konsequent verfolgen und entsprechend mit Bußgelder ahnden. Hierbei gibt es auf für Feuerwehrleute keine Ausnahmen.
Lasst uns weiterhin mit Vernunft und Vorsicht die Zeit überbrücken und die Einsatzfähigkeit zum Wohle unserer Bürger erhalten! Zur Situation des Übungs- und Ausbildungsbetriebes: Die aktuelle Lage ist bekanntermaßen erneut sehr angespannt und im Hinblick auf die erhöhte Infektiosität der Mutationen sehr ernst zu nehmen.

Für den Bereich der Aktiven mahnen wir zur Vorsicht und Einhaltung der Hygieneregeln sowie zu einer Beschränkung auf das unbedingt notwendige Maß zum Erhalt der Einsatzbereitschaft.
Mir ist schon bewusst, dass wir unbedingt Übungen mit den Feuerwehren abhalten müssen, hierbei ist der Schutz der Kameraden besonders zu beachten.

Ich danke allen, die die Einhaltung der Hygiene Maßnahmen berücksichtigen; dies ist wahrlich nicht immer einfach (vor allem bei Brandereignissen). Ich bin dankbar, dass wir nach allen bisherigen Einsätzen kein Ausbruchsgeschehen im Feuerwehrdienst verursacht haben.

Mit freundlichen Grüßen

H o l g e r S t r u n k
Kreisbrandrat

 

Die Sachgebiete des Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der DGUV haben wieder einige neue bzw. aktualisierte Schriften veröffentlicht:

 

Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz:

  • FBFHB-025 „Auswahl und Einsatz von Feuerlöschern bei Löschübungen“ – Neuerscheinung
  • FBFHB-026 „Hinweise zur sicheren Durchführung von praktischen Löschübungen mit Feuerlöscheinrichtungen“ - Neuerscheinung

Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen:

  • DGUV Grundsatz 305-002 Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr
    Im Vergleich zu der vorherigen Fassung mit Ausgabestand September 2013 wurde die vorliegende Fassung vollständig überarbeitet, aktualisiert und korrigiert. Eine detaillierte Angabe der wesentlichen Änderungen finden sich eingangs der Schrift.
  • FBFHB-029 „Absturzsicherung im Korb einer Drehleiter“ – Neuerscheinung
  • FBFHB-031 „Erläuterungen zur Klassifizierung und zur Auswahl von Atemschutzgeräten für den Feuerwehrdienst“ – Neuerscheinung
  • FBFHB-016 „Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie pandemiebedingten Einschränkungen“ - Aktualisierung und redaktionelle Überarbeitung insbesondere im Hinblick auf aktuelle Publikationen des Robert-Koch-Instituts bzw. der staatlichen Arbeitsschutzregelungen.

 

Die von den Staatlichen Feuerwehrschulen zur Verfügung gestellten Ausbildungsunterlagen für die bayerischen Feuerwehren werden stetig aktualisiert und ergänzt.
Die Veröffentlichung dieser erfolgt auf der Ausbildungshomepage des Freistaates Bayern, der

Feuerwehr-Lernbar.Bayern .

Zur schnellen und regelmäßigen Informationsweitergabe wird zukünftig, zusätzlich zu den bisherigen Kanälen, ein E-Mail Newsletter eingerichtet. Um diesen Newsletter, der erstmals Anfang Juni verschickt wird, empfangen zu können, ist es notwendig sich im Vorfeld zu registrieren.

Hierzu ist ab sofort ein Anmeldebutton auf der Startseite der Feuerwehr-Lernbar.Bayern installiert.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Feuerwehrverband hat sich mehrmals an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bezüglich der Höherpriorisierung von Feuerwehrangehörigen in der Coronavirus-Impfverordnung gewendet. Zuletzt schrieb ihm DFV-Präsident Karl-Heinz Banse am 17. März 2021, wir informierten mit entsprechender Pressemitteilung darüber.

Gestern erhielten wir eine Antwort des Bundesgesundheitsministers, die wir Ihnen anhängend zur Verfügung stellen möchten.

Mit freundlichen Grüßen/Yours sincerely
Im Auftrag
Carsten-Michael PIX
Referent für Facharbeit/
Specialist Fire Services

Deutscher Feuerwehrverband

 

Werte Feuerwehrkameradinnen und –kameraden,
liebe Jugendfeuerwehrmitglieder

Am 25.02.2021 hat der Landesfeuerwehrverband informiert, dass die Feuerwehren in Bayern einen verantwortungsbewussten Übungs- und Ausbildungsbetrieb, unter Beachtung der örtlichen 7-Tagesinzidenz und eines Hygienekonzeptes, wiederaufnehmen können.

Seit dem 20.04.2021 gilt diese Möglichkeit, mit eigenen Regeln, auch für die Kinder- und Jugendfeuerwehrgruppen.

Die wichtigsten Informationen der Mitteilung des Landesfeuerwehrverbandes sind hier auszugsweise dargestellt.

Der ausführliche Text befindet sich als Anhang dieses Artikels und kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://t1p.de/wgdl

„Demnach ist eine Wiederaufnahme des Ausbildungs-/Übungsbetriebs und die Gruppenstunden in den Jugendfeuerwehren und die Gruppenstunden in den Kinderfeuerwehren unter folgenden Voraussetzungen möglich:

• Veranstaltungen sind in Präsenzform möglich, wenn die 7-Tages-Inzidenz unter 100 liegt.
• Bei Veranstaltungen in Präsenzform muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
• Es besteht Maskenpflicht bei Präsenzveranstaltungen am Platz und vor allem in allen Bereichen, in denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann (in allen Verkehrs- und Begegnungsbereichen).
• Es muss ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet werden, dass auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt werden muss. (Hierzu gibt es seitens des Landesfeuerwehrverbandes Bayern und des Bayerischen Jugendrings Mustervorlagen, die zur Erstellung eines Hygienekonzepts herangezogen werden können: https://t1p.de/wcpz und https://t1p.de/dd2e

Zudem empfiehlt es sich, sich an die Hinweise des Landesfeuerwehrverbandes Bayern bezüglich der Wiederaufnahme des Ausbildungs- und Übungsbetriebs zu halten: https://t1p.de/ybts

Zusammengefasst, ist zwingend folgende Regel zu beachten:
Ausbildungs- / Übungsbetrieb und Gruppenstunden in den Jugendfeuerwehren sowie Gruppenstunden in den Kinderfeuerwehren sind nur bei einer landkreisweiten 7-Tages-Inzidenz von unter 100 (< 100) erlaubt!!!
Die weiteren Voraussetzungen sind zu beachten.

 

Seitens der Jugendfeuerwehr des Landkreises Schweinfurt wurde ein vorläufiger Terminplan aufgestellt, dessen Einhaltung selbstverständlich vom Pandemiegeschehen abhängig ist.
Vorläufige Termine der Jugendfeuerwehr Landkreis Schweinfurt:

- 28.04.2021, 19:30 Uhr Online-Jugendwartinformation
 Zugangs-Link wird kurz davor über die KFV-Seite abrufbar sein
 Themen:
 Aktuelle Informationen
 Online- und Präsenzseminare
 Erfahrungen mit Hygienekonzepten
 Wissenstest 2021

- 12.05.2021, 19:00 Jugendwartstammtisch
 Abhängig von der Pandemielage (Außengastronomie), Info über Facebook-Kanal

- 12.06.2021, Bundeswettbewerb der DJF, Freizeit- und Erholungsanlage Sennfeld
 Abhängig von der Pandemielage, separate Einladung

- 15.09.2021, 19:00 Uhr Jugendwartstammtisch

- Oktober, (Online-)Jugendwartseminar
 Abhängig von der Pandemielage, separate Einladung

- 13.11.2021, Vollversammlung der Jugendfeuerwehren mit Neuwahlen
 separate Einladung

 

Soweit neue Informationen bezüglich der Kinder- und Jugendfeuerwehr bekanntgegeben werden, werden wir umgehend über die KFV-Homepage oder unserem Facebook-Kanal in-formieren.
Bis bald!

 

„Positiv denken – negativ bleiben!“

 

Holger Strunk        Christian Eichel                     Frank Genheimer-Haut
Kreisbrandrat        Kreisjugendfeuerwehrwart     Kreisjugendsprecher

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fachbereiche 1 und 6 hatten letztes Jahr auf der Grundlage der Anlage 2 und 3 zu § 19 der AVBayFwG eine Präsentation zum Auftreten der Feuerwehren in der Öffentlichkeit erstellt. Diese wurde nun der aktuellen Bekanntmachung über Dienstgrad- und Funktionsabzeichen vom 01.04.2021 inhaltlich angepasst.

Die Präsentation kann auch auf der Homepage des LFV Bayern unter Fachbereiche – Fachbereich 1 – Veröffentlichungen heruntergeladen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Weiß

Referent für die Facharbeit
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab 01.April 2021 (kein Scherz!) gilt eine neue Bekanntmachung über Dienstgrad- und Funktionsabzeichen in den Feuerwehren. Diese wurde in den letzten Monaten unter Einbindung der verbandlichen Gremien erarbeitet und abgestimmt.
Nachfolgend dürfen wir die wesentlichen Änderungen für die Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren kurz aufführen:

 

Punkt 2.10 – Aufnahme der Funktionswesten anstatt der veränderlichen Funktionskennzeichnung am Helm

Punkt 2.11.3 – Aufnahme einer Qualifikationskennzeichnung im Rettungswesen mit einem Äskulap-Symbol in verschiebenden Farben am Helm, analog der bisherigen Fachinformation des Fachbereiches 8 dazu

Punkt 5.1.2 – Kennzeichnung im internationalen Raum – Ärmelabzeichen „Bundesadler“

Punkt 5.2 – Tragen eines Brustanhängers

Punkt 5.8 – Einführung des Dienstgradabzeichens – Feuerwehranwärter – ab der Vollendung des 16.Lebensjahres

Punkt 5.9 – Einführung eines Funktionsabzeichens für den/die Stellvertreter des Kommandanten; Änderung des Funktionsabzeichens für den Kreisbrandmeister

Punkt 5.10 – Einführung eines Ehrenabzeichens für ernannte Ehrenkommandanten, Ehren- KBM/SBM, KBI/SBI und KBR/SBR

Punkt 5.12 – Alternative Trageweise (Schulterschlaufen/Schulterklappen) von Dienstgrad- und Funktionsabzeichen auf der Dienstkleidung

Punkt 5.13 – Ergänzung der Dienstaltersabzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit

Punkt 5.16.1 – Einführung einer Qualifikationskennzeichnung am Helm für besuchte Lehrgänge (Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer)

Punkt 5.16.3 – Einführung einer Helmkennzeichnung für den/die Stellvertreter des Kommandanten

 

In der nächsten BRANDWACHT und im nächsten Florian kommen erscheinen dazu noch entsprechende Beiträge.

 

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Weiß

Referent für die Facharbeit

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

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