Freitag, 11 Juni 2021 14:47

13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5.6.2021

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Beigefügt die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 7.6.2021 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 4.7.2021 außer Kraft tritt.
Ebenfalls beigefügt ist die amtliche Begründung zu dieser Verordnung. 

Über folgenden Link können Sie die Veröffentlichung des Bayerischen Ministerialblatts 2021 Nr. 385 vom 5.6.2021 mit der 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) einsehen:

BayMBl. 2021 Nr. 384

 

Die Begründung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) einsehen:

BayMBl. 2021 Nr. 385

 

Von Bedeutung ist für die Feuerwehrvereine § 7 der 13. BayInfSMV Gremiumssitzungen in den Feuerwehrvereinen sind nunmehr unter den in § 7 der 13. BayInfSMV genannten Voraussetzungen wieder zulässig.
Konkret bedeutet dies: bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel treffen. Wird die 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten erhöht sich die Zahl auf bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel. Geimpfte und/oder genesene Personen werden nicht mitgezählt.

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