Weippert Ralf

Weippert Ralf

Pressemitteilung der Regierung Unterfranken

Würzburg (ruf) – Nach einem Wochenende mit wechselhaftem Wetter machen sich nunmehr doch die Hundstage mit hohen Tagestemperaturen, langer Sonnenscheindauer ohne einen Tropfen Niederschlag in Unterfranken breit. Damit stellt sich nach vielen Wochen ohne ausreichenden Regen auch heuer wieder eine strukturelle Trockenheit ein, die nicht nur zu einem hohen und teilweise sogar sehr hohen Grasland-Feuerindex, sondern auch zu hoher Waldbrandgefahr führt. Aus diesem Grund ordnet die Regierung von Unterfranken hiermit im Einvernehmen mit dem regionalen Beauftragten der Bayerischen Forstverwaltung für die Waldbrandbekämpfung in Unterfranken für die Zeit von Freitag, 31.07.2020, bis Sonntag, 02.08.2020, die Luftbeobachtung als Maßnahme der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung für den gesamten Regierungsbezirk Unterfranken an.

Auf Grund des schönen Wetters ist gerade in der aktuellen Ferien- und Urlaubszeit mit einer erhöhten Zahl von Ausflüglern in Wald und Flur zu rechnen. Dadurch ist für den gesamten Zeitraum der Anordnung die Schadenseintrittswahrscheinlichkeit deutlich erhöht.

Die Bevölkerung wird dringend gebeten, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen.

Die vorbeugende Luftbeobachtung findet in den Nachmittagsstunden zu den höchsten Gefährdungszeiten statt. Die Befliegung mittels ausgebildeter Luftbeobachter erfolgt in Unterfranken auf zwei Routen. Die Beobachtungsflugzeuge starten bei der so genannten Westroute von den Flugplätzen Mainbullau und Hettstadt aus. Bei der so genannten Ostroute werden die Flugplätze Schweinfurt-Süd und Haßfurt genutzt. Im Rahmen der Luftbeobachtung achten die Luftbeobachter auch auf Auffälligkeiten in Sachen Borkenkäferbefall. Die Verkehrsbeobachtung bildet einen weiteren Einsatzschwerpunkt für alle Luftbeobachter.

Die Regierung von Unterfranken trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds; die Luftrettungsstaffel Bayern stellt die ehrenamtlichen Piloten.

Weitere Informationen zur Luftrettungsstaffel Bayern e.V., Flugbereitschaft Unterfranken, mit einem Bild des Schnellen Einsatzflugzeuges finden Sie im Internet unter: www.lrst-ufr.de. Ergänzende Informationen zur Luftbeobachtung im Katastrophenschutz erhalten Sie zudem auch im Internet-Angebot der Regierung von Unterfranken unter der Adresse www.regierung.unterfranken.bayern.de

Sonntag, 26 Juli 2020 17:39

Keine Aktualisierung der Einsatzliste

Aufgrund technischer Probleme wird die Einsatzliste auf unserer Internetseite bis auf Weiteres nicht mehr aktualisiert.

Auf Grund der aktuellen Situation werden die Belastungsübungen und Realbrandausbildungen im Ausbildungszentrum des Landkreises Schweinfurt bis zu Beginn der Phase III des Stufenplans des LFV Bayern und Der KUVB (voraussichtlich Ende der Sommerferien) weiterhin ausgesetzt. 

Die vorgeschriebenen organisatorischen und hygienischen Maßnahmen umzusetzen würde für die Ausbilder und den Kameraden der Atemschutzwerkstatt einen exorbitanten Mehraufwand bedeuten, welcher unseres Erachtens in keinem Verhältnis steht. 

Wir verweisen auf die Schreiben der KUVB, in denen hervorgeht, dass in dieser speziellen Situation (COVID-19) die Belastungsübung ausgesetzt werden kann und der Atemschutzgeräteträger trotzdem einsatzfähig bleibt. 

Zitat KUVB:
Von den pandemiebedingten Einschränkungen des Ausbildungs- und Übungsdienstes sind momentan auch die nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 „Atemschutz“ durchzuführenden Belastungsübungen betroffen. Können diese Belastungsübungen aufgrund der Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus nicht fristgerecht durchgeführt werden, so verstößt dies aus Sicht der KUVB weder gegen die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“, noch wird die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr bzw. der hiervon betroffenen Atemschutzgeräteträger*innen eingeschränkt. 

Dies ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass die Belastungsübung nach Möglichkeit zeitnah nach dieser Zeit abzulegen ist. Sobald im Ausbildungszentrum wieder Belastungsübungen und Realbrandausbildungen angeboten werden, wird dies rechtzeitig auf der Homepage des KFV Schweinfurt veröffentlicht. 

Mit kameradschaftlichen Gruß

Christian Böhm Philip Schubert
Kreisbrandmeister Kreisbrandmeister
Dienstag, 16 Juni 2020 20:56

Wiedereröffnung Atemschutzwerkstatt

Ab 01.07.2020 wird die Atemschutzwerkstatt wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten (Dienstags und Donnerstags, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr) jeder Feuerwehr im Landkreis zur Verfügung stehen.

Allerdings muss auch in der Atemschutzwerkstatt zur Sicherheit unseres Personals, so wie der Besucher der Atemschutzwerkstatt auf folgende Verhaltensweisen geachtet werden:

  • Mund- und Nasenmaske innerhalb der Räumlichkeiten der Atemschutzwerkstatt tragen
  • Mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Besuchern und Personal halten
  • Aufenthalt von maximal einer Feuerwehr mit jeweils maximal 2 Personen im Annahme- und Abholbereich der Atemschutzwerkstatt

Des Weiteren empfiehlt die Atemschutzwerkstatt folgende Vorgehensweise bei der Anlieferung von gebrauchten Atemschutzgerätschaften:

  • Egal ob nach Übung oder nach Einsatz sollten Masken und Lungenautomaten unverzüglich luftdicht in einem Beutel oder Behältnis verschlossen werden und in diesen auch zur Atemschutzwerkstatt gebracht werden. Speziell nach Einsatz empfiehlt es sich das Atemschutzgerät komplett in einem geschlossenen Behältnis luftdicht zu verpacken.
  • Bitte nicht selbst versuchen die Masken oder Lungenautomaten mit Flächendesinfektion oder sonstigen Mitteln zu reinigen, um Diese eventuell von Viren zu befreien. Für die Atemschutzmasken und Lungenautomaten sind von den Herstellern nur bestimmte Reinigungs- und Desinfektionsmittel zugelassen. Bei der Benutzung anderer Desinfektions- oder Reinigungsmittel können Rückstände bleiben oder die Wirksamkeit unserer Mittel negativ beeinflusst werden, ebenso kann die Ausrüstung durch aggressive Inhaltsstoffe beschädigt werden.

Ebenfalls wird die Atemschutzwerkstatt wie gewohnt Leihgeräte im Bedarfsfall ausgeben, dennoch sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Masken und Lungenautomaten zählen bei Rückgabe nur als unbenutzt, wenn diese wieder eingeschweißt zurückgegeben werden. Ansonsten muss die Ausrüstung auf Kosten der jeweiligen Feuerwehr gereinigt, desinfiziert und geprüft werden.
  • Atemschutzausrüstung wird ausgeliehen, um die Einsatzbereitschaft aller Feuerwehren gewähren zu können. Ausleihen auf Ersatz zusätzlich zu bereits ausreichend einsatzbereiten Gerätschaften werden nicht gestattet.
  • Bei Leihgaben zu eigens organisierten Belastungsübungen außerhalb des Ausbildungszentrums wird die Ersatzausrüstung der jeweiligen Feuerwehr mitberücksichtigt und lediglich durch die der Atemschutzwerkstatt in Teilen ergänzt.

Wenn bei Einsätzen Atemschutzgeräte benötigt wurden, und diese mit Rauch oder Schmutz beaufschlagt sind, empfehlen wir egal um wie viel Ausrüstung es sich handelt, sich über die ILS oder direkt per Telefon beim Leiter der Atemschutzwerkstatt zu melden, um schnellstmöglich eine Reinigung und Desinfektion der Ausrüstung in die Wege zu leiten zu können. Im Falle von über 6 benutzten Atemschutzgeräten an der Einsatzstelle, die gereinigt werden müssen, kann die Atemschutzwerkstatt wie gewohnt direkt per Alarm nachgefordert werden.

gez.

Jan Hußlein

Fachkreisbrandmeister

Leiter der Atemschutzwerkstatt

Trotz der Coronavirus-Pandemie muss die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren aufrechterhalten werden.

(Belastungs-) Übungen
Von den pandemiebedingten Einschränkungen des Ausbildungs- und Übungsdienstes sind momentan auch die nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 „Atemschutz durchzuführenden Belastungsübungen betroffen. Können diese Belastungsübungen aufgrund der Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus nicht fristgerecht durchgeführt werden, so verstößt dies aus Sicht der KUVB weder gegen die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“, noch wird die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr bzw. der hiervon betroffenen Atemschutzgeräteträger*innen eingeschränkt.

Eignungsuntersuchungen im Atemschutz
Kann zum aktuellen Zeitpunkt die Nachuntersuchungsfrist der Eignungsuntersuchung der Atemschutzgeräteträger*innen aufgrund pandemiebedingter (medizinischer) Engpässe nicht eingehalten werden, so müssen die Termine alsbald möglich nachgeholt werden. Vorrangig sind Atemschutzgeräteträger*innen mit gültiger Eignungsuntersuchung einzusetzen.

Generell ist Eigenschutz der Feuerwehrangehörigen zu beachten. Hierzu zählt insbesondere, dass alle Feuerwehrangehörigen gesundheitliche Einschränkungen umgehend melden müssen. Feuerwehrangehörige dürfen weiterhin nur für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die sie körperlich und geistig geeignet sowie fachlich befähigt sind.

Diese pandemiebedingten unumgänglichen Abweichungen beeinflussen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht .

Wir bitten auch um Beachtung der Hinweise des DGUV Schreibens „Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“.

 

Quelle: Kommunale Unfallversicherung Bayern

Donnerstag, 21 Mai 2020 21:00

Atemschutzwerkstatt geschlossen

Die Atemschutzwerkstatt hat bis auf Weiteres geschlossen und wird nur nach Einsätzen bzw. für dringende Wartungstätigkeiten (z.B. 1/2-Jahresprüfung) nach telefonischer Absprache mit KBM Jan Hußlein (Telefon +49 174 3865014) besetzt. 

Nach den aktuellen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sollten zur Vermeidung von Infektionen und zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten soziale Kontakte im privaten, im beruflichen und im öffentlichen Bereich auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Diese Maßgabe betrifft im Besonderen die Feuerwehren unseres Landkreises Schweinfurt, da entsprechend der Vorgaben zum Kontaktpersonenverfolgung nur ein einziger bestätigter Fall von COVID-19 ausreichen würde, um die Einsatzbereitschaft einer oder mehrerer Feuerwehren erheblich zu beeinträchtigen. Dies kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises haben.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Kreisbrandinspektion Landkreis Schweinfurt in Abstimmung mit weiteren Fachbehörden zu folgenden Maßnahmen entschlossen:

1. Alle Landkreisausbildungen und -veranstaltungen (Modulare Truppausbildung, Maschinistenausbildung, Atemschutzgeräteträgerlehrgang, Belastungsübungen für Atemschutzgeräteträger, Heißausbildung, Leistungsprüfungen, usw.) werden ab sofort bis einschließlich 19.04.2020 ausgesetzt. Danach erfolgt eine erneute Bewertung der Lage.

2. Den Feuerwehren wird empfohlen, umgehend den Übungs- und Ausbildungsbetrieb sowie sonstige Zusammenkünfte / Versammlungen bis auf Weiteres auszusetzen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Feuerwehren ausschließlich Einsatzdienst leisten.

Es wird gebeten, diese Empfehlung umzusetzen, damit die Einsatzbereitschaft unserer Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt ohne größere Einschränkungen Aufrecht erhalten werden kann.

Bezüglich der Aussetzung der Landkreisausbildung bzw. -veranstaltungen wird um Verständnis gebeten.

Diese Beschlüsse wurden am 13.03.2020 getroffen und gelten für den Landkreis Schweinfurt. Insgesamt ist die Lage derzeit dynamisch und kann zukünftig zu anderen, weiteren Einschätzungen, Hinweisen und notwendigen Maßnahmen führen.

Für Rückfragen und Hilfen stehen wir den Feuerwehren gerne zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Strunk

Kreisbrandrat

Donnerstag, 02 Januar 2020 21:53

Öffnungszeiten Atemschutzwerkstatt 2020

Die  pdf Öffnungszeiten der Atemschutzwerkstatt für das Jahr 2020 (152 KB)  sind im Downloadbereich abrufbar.

 

Reguläre Öffnungszeiten

 

Dienstag

und

Donnerstag

jeweils von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr

 
 
Samstag, 30 November 2019 10:57

Wissenstest / Bergrheinfeld 2019-11-26

Am 26.11.2019 nahmen im Feuerwehrhaus Bergrheinfeld insgesamt 21 Jugendliche der Jugendfeuerwehren aus Bergrheinfeld und Garstadt am diesjährigen Wissenstest teil. Thema in diesem Jahr war, Verhalten bei Notfällen.
Lernziele des Wissenstestes waren:
- Den Aufbau der Rettungskette
- Notwendige Sofortmaßnahmen der Ersten Hilfe
- Einen Notruf absetzen
- Betreuungsmaßnahmen, sowie die stabile Seitenlage
Unter den kritischen Augen von Kreisbrandmeister Walfried Fröhr wurde der Wissenstest abgelegt. Bei zwei praktischen und einer theoretischen Prüfung wurde das Wissen der Jugendlichen geprüft. Alle Teilnehmer haben die Prüfung mit Erfolg bestanden.

 

Teilnehmer:

Stufe 4 (Urkunde):

Maurice Endres, Franziska Hiernickel (beide Feuerwehr Garstadt); Moritz Jordan, Jonas Eusemann und Eileen Grumbach (beide Feuerwehr Bergrheinfeld)

Stufe 3 (Abzeichen Gold)

Helena Hiernickel, Julia Döpfert, Daniel Lender, Hannah Braun, Marie König, Alexander Hiernickel, Johannes Mauder, Lea Schmitt, Simon Döpfert, Roman Posselt (alle Feuerwehr Garstadt)

Stufe 1 (Abzeichen Bronze)

Fabio Kiesel, Tommy Schlereth, Benjamin Lassahn, Jakob Pernpeintner, Max Stöcker, Robin Giller (alle Feuerwehr Bergrheinfeld)

Bericht: Feuerwehr Bergrheinfeld / Feuerwehr Garstadt

Foto: Daniel Hornung, Feuerwehr Bergrheinfeld

Am 22. und 23. November 2019 fand eine Zusatzausbildung CSA (Chemikalienschutzanzug) statt, bei der 19 Feuerwehrleute aus dem Landkreis Schweinfurt teilnahmen.

 

Teilnehmer:

Valentin Eusemann (Bergrheinfeld); Julian Berlenz (Grafenrheinfeld); Carlo Steinruck, Jonas Lenhart (beide Grettstadt); Louis Ulrich, Matthias Wiatowski (beide Oberwerrn); Moritz Pfister, Oliver Fuchs, Thomas Schmich (alle Schonungen); Andreas Barth, Jan Röding, Johannes Radina, Oliver Röding, Simon Radina (alle Sulzheim); Dr. Conrad Wild (Üchtelhausen); Alexander Schmitt, Fabian Weisenberger, Jonas von Wallenberg (alle Waigolshausen) und Holger Mai (Werneck).

 

Ausbildungsteam:

KBM Ralf Weber

Werkfeuerwehr Kernkraftwerk Grafenrheinfeld

Besatzung GW DEKON P der Feuerwehr Bergrheinfeld

 

Leitung:

KBM Ralf Weippert

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