Weippert Ralf

Weippert Ralf

Kreisbrandrat für eine zweite Amtszeit gewählt

Landkreis Schweinfurt. Mit großer Mehrheit haben die Kommandanten der im Landkreis Landkreis Schweinfurt. Mit großer Mehrheit haben die Kommandanten der im Landkreis Schweinfurt beheimateten Feuerwehren, beziehungsweise deren Stellvertreter, den bisherigen Kreisbrandrat Holger Strunk aus Eßleben in seinem Amt bestätigt. Strunk wurde mit 79 Stimmen der 104 anwesenden Stimmberechtigten wiedergewählt. Die Stimmberechtigten folgten damit mit großer Mehrheit dem Vorschlag von Landrat Florian Töpper, der Strunk in der Versammlung in der Sennfelder Frankenhalle für eine zweite Amtszeit vorgeschlagen hatte. 

Landrat Töpper unterstrich in seiner Eröffnungsrede die Bedeutung des Feuerwehrehrenamts und die Notwendigkeit, vor Ort und überörtlich geeignetes und motiviertes Führungspersonal zu finden. Die Zusammenarbeit mit Holger Strunk und der gesamten Kreisbrandinspektion erfolge höchst professionell und sei von wechselseitigem Vertrauen geprägt. Dass es dem Kreisbrandrat in seiner bisherigen Amtsführung stets gelungen sei, geeignete Persönlichkeiten für die Übernahme von verantwortungsvollen Aufgaben als Kreisbrandinspektor und Kreisbrandmeister zu finden, zeichne ihn besonders aus. „Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass diese Strukturen funktionieren“, so Landrat Töpper. 

Ausdrücklich lobte der Landrat die Jugendarbeit und die Bemühungen, auch Frauen für den Feuerwehrdienst zu begeistern. In den vergangenen Jahren sei zwar sogar ein Anstieg bei den aktiven Feuerwehrdienstleistenden zu verzeichnen, gleichwohl dürfe beim Thema Nachwuchsarbeit keinesfalls nachgelassen werden. Wie der Landrat, so legte auch Holger Strunk ein klares Bekenntnis zu den kleinen Ortswehren ab, die entscheidend und, wie sich immer wieder zeige, unerlässlich für funktionierende Strukturen im Flächenlandkreis Schweinfurt seien.  In seiner Bewerbungsrede unterstrich Holger Strunk die gute Ausstattung der Wehren, nicht nur durch die Gemeinden, sondern auch und gerade durch den Landkreis, wie beispielsweise die Investitionen in die Atemschutzwerkstatt des Landkreises mit dem Atemschutzgerätepool (98.000 Euro), die landkreiseigenen Rüstwägen und Rüstsätze für technische Hilfeleistung (523.000 Euro) oder die Einsatzmittel für Großschadenslagen im Katastrophenschutz, insbesondere zur Abwehr von Hochwasser (56.000 Euro).

Bericht/Fotos: Uta Baumann (Landratsamt Schweinfurt)

Honda Motor Europe Ltd. informiert über den Rückruf des Stromerzeugers Honda Honda Motor Europe Ltd. informiert über den Rückruf des Stromerzeugers Honda EU22i. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde im Rahmen interner Qualitätssicherungsmaßnahmen in sehr seltenen Fällen eine Undichtigkeit am Kraftstoffhahn festgestellt. Im Falle einer Undichtigkeit am Kraftstoffhahn, kann sich im schlimmsten Fall Kraftstoff durch eine externe Zündquelle entzünden.

Betroffenes Modell: EU22i
Seriennummern: EAMT-1000001 bis EAMT-1265586

Geräte, die bereits repariert wurden, sind mit einem 7EP-Etikett auf einer Abdeckung Geräte, die bereits repariert wurden, sind mit einem 7EP-Etikett auf einer Abdeckung versehen und nicht mehr vom Rückruf betroffen. Derzeit liegen in diesem Zusammenhang keine Fälle über Verletzungen oder Sachschäden vor.  

Wichtiger Hinweis!

Besitzer eines Stromerzeuger Honda EU22i werden gebeten, diesen aus Sicherheitsgründen NICHT mehr zu nutzen. Sollten Sie den betroffenen Stromerzeuger inzwischen weiterverkauft oder weitergegeben haben, ist es wichtig, den neuen Eigentümer darüber zu informieren. Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem Honda Vertragspartner oder jedem anderen Honda Händler in Ihrer Nähe einen Termin, um den Kraftstoffhahn austauschen zu lassen. Nach dem Austausch ist das Gerät wieder in einem technisch einwandfreien Zustand.

Kundenservice

Wenn Sie Fragen bezüglich dieser Rückrufaktion haben, die Ihr autorisierter Honda Vertragspartner nicht beantworten kann, wenden Sie sich bitte an die Honda Kundenbetreuung, unter Tel.: 069-83006-0 von Mo.-Fr. 8-18 Uhr.

Dienstag, 12 März 2019 22:32

Anwendung der neuen FwDV 800 in Bayern

Der Ausschuss "Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung -AFKzV-" des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat in seiner 42. Sitzung am 21. / 22. März 2018 in Düsseldorf den Entwurf der Feuerwehr-Dienstvorschrift 800 genehmigt.

Den Feuerwehren Bayerns wird daher die Feuerwehr-Dienstvorschrift 800 zur Anwendung bei der Ausbildung, der Fortbildung und im Einsatz empfohlen.

Donnerstag, 28 Februar 2019 17:56

Für schnelle Hilfe im Notfall

Freiwillige aus Euerbach und Dittelbrunn lassen sich zum First Responder schulen

Euerbach 20 Freiwillige aus den Feuerwehren der Gemeinden Euerbach und Dittelbrunn sowie der ASB-Rettungshundestaffel Schweinfurt ließen sich zum First Responder, dem Ersthelfer vor Ort, ausbilden. Damit im medizinischen Notfall schnelle Hilfe geleistet werden kann.
Sanitäter dürfen sich die Männer und Frauen aus den beiden Gemeinden nach ihrer Abschlussprüfung jetzt nennen. 80 Stunden Unterricht durch den Arbeiter Samariter Bund (ASB) Schweinfurt haben sie in sechs Wochen in ihrer Freizeit absolviert. Zweimal die Woche trafen sie sich im Schulungsraum der Euerbacher Feuerwehr, um sich unterweisen zu lassen für den Notfall. Denn das Ziel der First Responder ist es, aufgrund der räumlichen Nähe schneller in einer Krisensituation einspringen zu können, bis der Notarzt und Rettungsdienst am Ort sind. Die Alarmierung über die Notrufnummer 112, die bei der Integrierten Leitstelle Schweinfurt landet, erfolgt bei bestimmten Schlagworten parallel dazu.
Drei Module mussten in der Ausbildung absolviert werden, erläutert Marcus Englert, zweiter Kommandant der Euerbacher Wehr sowie Initiator und Projektverantwortlicher der First Responder-Einheit seiner Gemeinde. Nach einem Erste-Hilfe-Grundkurs gab es zunächst den Sanitätshelferlehrgang und danach den Sanitätsdienstlehrgang, Leiter war Herbert Berger vom ASB Würzburg.
Ausgebildet wurden die zehn Euerbacher aus allen drei Gemeindeteilen sowie die Dittelbrunner Teilnehmer und Angehörige der ASB-Rettungshundestaffel in Themen wie Verletzungen der Haut und des Bewegungsapparats, Schockvorbeugung, Verbrennung, Unterkühlung, Störung der Atemwege, Notfälle bei Kindern, Reanimationstraining sowie Be- und Entladen von Rettungswagen.
Bei der Prüfung war eine Reanimation, eine Herz-Lungen-Wiederbelebung gefordert, 40 Fragen mussten beantwortet und eine praktische Prüfung mit Assistenz und Vorbereitung ärztlicher Maßnahmen wie Injektion, Infusion und Intubation absolviert werden.
Gefordert waren die Prüflinge vor allem, als sie an realistisch geschminkten Darstellern verschiedene Szenarien bewältigen mussten: Schlaganfall, Herzinfarkt, Motorradsturz mit Verletzung der Wirbelsäule, Leitersturz mit Schädel-Hirn-Trauma sowie Asthmaanfall.
Den neuen Sanitätern und First Respondern in ihren Heimatorten gratulierten ASB-Geschäftsführer Jochen Löser, Euerbachs Bürgermeister Arthur Arnold und Dittelbrunns Bürgermeister Willi Warmuth. Ihr Dank galt den Helfern, die viel Freizeit investierten, die sich intensiv mit den medizinischen Erfordernissen auseinandersetzen und ein Zeichen für Mitmenschlichkeit und praktische Hilfe setzen. Ein Abschlussessen für alle Teilnehmer war der äußere Dank.
Für die neue First Responder-Einheit in Euerbach muss jetzt noch die Ausrüstung beschafft werden, sagte Marcus Englert. Dann wird sie bei der Integrierten Leitstellen ihre Einsatzbereitschaft beantragen.

Bericht: Silvia Eidel

Donnerstag, 24 Januar 2019 22:25

Die neue DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den kommunalen Bereich in Bayern erlässt die KUVB unter Mitwirkung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf Grundlage von § 15 Abs. 1 SGB VII Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften). Diese DGUV Vorschriften sind als autonomes Recht für Unternehmer und Versicherte, wie Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz, verbindlich.

Um den aktuellen Belangen der freiwilligen Feuerwehren zu entsprechen und die Aspekte des modernen Arbeitsschutzes einfließen zu lassen, wurde die UVV „Feuerwehren“ grundlegend überarbeitet. Parallel hierzu wurde die eigenständige DGUV Regel 205-049 „Feuerwehren“ erstellt, die die Durchführungsanweisung (Kursivtext in der bisherigen UVV) ersetzt und nun deutlich präziser die Inhalte der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ konkretisiert.

Die neue DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ richtet sich vorrangig an den Unternehmer als Träger öffentlicher freiwilliger Feuerwehren bzw. öffentlicher Pflichtfeuerwehren. Im Vordergrund stehen insbesondere die Entlastung des Ehrenamtes und die Stärkung der Unternehmerpflichten.

In Kraft tritt die neue DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ mit der Bekanntmachung vom 23.01.2019.

Download-Links:

Diese und weitere Informationen können auch auf dem Feuerwehrportal der KUVB abgerufen werden.

Hochwasser kann im landwirtschaftlichen Betrieb enorme Schäden anrichten. Vergangene Hochwasserereignisse haben gezeigt, dass nicht nur Hab und Gut sondern auch Leib und Leben betroffen sein können. Andererseits können vom landwirtschaftlichen Betrieb bei Hochwasser auch Gefahren ausgehen, beispielsweise durch auslaufenden Dieselkraftstoff, Heizöl, Pflanzenschutzmittel oder abgeschwemmte Stroh- oder Futterballen. Wenn man sich jedoch schon vorher Gedanken macht und Vorsorgemaßnahmen ergreift, können die Hochwasserschäden deutlich reduziert werden.

Die Broschüre "Hochwasserschutz im landwirtschaftlichen Betrieb: Hilfestellung für Landwirte und Berater", herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, gibt entsprechende Hilfestellung. 

Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden:

https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/publikationen/daten/informationen/hochwasserschutz-landwirtsch-betrieb-hilfe-landwirte-berater_lfl-information.pdf

Sonntag, 20 Januar 2019 20:42

Neue Feuerwehr-Förderrichtlinie

Anliegend geben wir Ihnen die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR) vom 12. Dezember 2018, Az.: D1-2244.1-72, bekannt. Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft. Sie ersetzen die Bekanntmachung der FwZR vom 13. März 2015 (AllMBl. S. 149), geändert durch Bekanntmachung vom 30. August 2016 (AllMBl. S. 2071).

Mit großer Trauer müssen wir den Tod von drei Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg und Bayern zur Kenntnis nehmen. Hartmut Ziebs, Jochen Stein, Raimund Bücher und Dirk Aschenbrenner bitten Sie im beigefügten Schreiben (siehe Anhang dieser Nachricht) darum, die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ab sofort bis zum Abend des 31. Januar 2019 mit Trauerflor zu versehen.

Aufgrund der aktuellen Witterung informiert der LFV Bayern zu diesem Thema.

Hohe Schneelasten können bei Dächern zu einer Gefährdung der Statik eines Gebäudes führen. Die gesetzlich geregelten Aufgaben der Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks stehen nicht im Einklang mit den oft aufkommenden Gedanken, die Hilfskräfte für die Schneelastbeseitigung mit einzubinden. Trotzdem kann es aber in Ausnahmefällen passieren, dass Hilfskräfte im Rahmen einer Gefahrenabwehr in die Schneelastbeseitigung mit eingesetzt werden.
Auf der Internetseite des Landesfeuerwehrverbands Bayern können einige Merkblätter hierzu abgerufen werden:

https://www.lfv-bayern.de/aktuelles/raumen-schneebedeckter-dacher-durch-die-feuerwehren/

Am 18.05.2019 wird in Wirsberg (Lkr. Kulmbach) der diesjährige Leistungsmarsch im Regierungsbezirk Oberfranken stattfinden. Weitere Details hierzu finden Sie in der Ausschreibung.

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