Schraud Alexander

Schraud Alexander

„Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den verschiedensten Medien erscheint es wichtig zu betonen, dass auch Elektrofahrzeuge von den Einsatzkräften der Feuerwehr gelöscht werden können“,
erklärt Dipl.-Ing. (FH) Peter Bachmeier, Leitender Branddirektor und Vorsitzender des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren.

Zum Artikel des DFV:
Keine erhöhte Brandgefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge

Mittwoch, 20 Januar 2021 07:53

LFV: Kleine Löschmeister - ein Kinderspiel

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider dürfen die Kinder – auf Grund der aktuellen Situation – nach wie vor nicht in die Feuerwehr kommen und sich mit ihrem Hobby auseinandersetzen.

Aus diesem Grund, möchten wir heute noch einmal auf die App „Kleine Löschmeister“ hinweisen. Denn Feuerwehr spielen macht Kindern Spaß.

Mit der kostenlosen App „Kleine Löschmeister“ der Versicherungskammer Bayern können die Kinder nicht nur selbst Feuerwehr spielen; sie erwerben dabei auch noch teils lebensrettendes Wissen, wie beispielsweise, im Notfall die Notrufnummer 112 zu wählen. Zwischen den abwechslungsreichen Feuerwehreinsätzen absolvieren die Kinder kurzweilige Lernspielabschnitte.

Das Entwicklerteam von Daedalic Entertainment Bavaria hat sich intensiv mit dem Thema Feuerwehr beschäftigt und das Spiel zusammen mit Spezialisten der Feuerwehren und der Versicherungskammer Bayern gestaltet. Die Spielinhalte wurden für Kinder im Alter von 5 bis 7 Jahre angemessen nahe an den echten Feuerwehralltag angelehnt: Vom Fahren mit Blaulicht, verschiedenen Bränden, der Rettung von Menschen und Tieren aus Gebäuden bis zum Verkehrsunfall, kann alles spielerisch erprobt werden. Auch die Arbeit im Feuerwehrhaus, in der Atemschutzwerkstatt oder dem Schlauchturm sind realitätsgetreu. Die zweidimensionalen Zeichnungen sind kindgerecht, lassen aber echte Kleidung, Fahrzeuge und Geräte wiedererkennen. Die Kinder können sich ihren Spieler (Avatar) selbst gestalten. Die App ist für Tablets und Smartphones geeignet und kann kostenlos im Play Store oder App Store heruntergeladen werden.

Ansprechpartner zu diesem Thema:
Florian Ramsl
Unternehmenskommunikation Versicherungskammer
Förderung Feuerwehrwesen
Tel. (089) 2160-40 80
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
http://www.vkb.de

Weitere Infos sowie die Downloadlinks finden Sie unter https://www.vkb.de/content/services/apps/kleine-loeschmeister/
Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Information an Ihre Feuerwehren und Ihre Kameraden/innen weitergeben würden.

Herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Johanna Ludewig
- Referentin für die Öffentlichkeitsarbeit –
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.Carl-von-Linde-Straße 42
85716 Unterschleißheim

 

Beigefügt die Änderung zur 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 16. Dezember 2020 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft tritt.
Ebenfalls beigefügt ist die amtliche Begründung zu dieser Verordnung.

Der Feuerwehrdienst nach Art. 9 Abs. 1 S. 2 BayFwG ist triftiger Grund im Sinne des § 2 S. 2 Nr. 1 der 11. BayIfSMV und begründet vor allem für den Einsatzfall auch ein Abweichen von der nächtlichen Ausgangssperre nach § 3 Nr. 2 der 11. BayIfSMV.
Wir wiederholen in diesem Zusammenhang die Empfehlung, für den Fall einer möglichen Kontrolle den Feuerwehr- Dienstausweis mitzuführen.

 

Über folgenden Link können Sie die Änderung zur 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) gültig ab dem 11.01.2021 einsehen:

BayMBl. 2021 Nr. 5

Im Anhang können Sie das Vollzitat einsehen.

 

Über folgenden Link können Sie die Veröffentlichung des Bayerischen Ministerialblatts 2020 Nr. 737 vom 15.12.2020 mit der 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) gültig ab dem 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 einsehen:

BayMBl. 2020 Nr. 737

 

Die Begründung der Änderung zur 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) einsehen:

BayMBl. 2021 Nr. 6

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Führungskräfte, liebe Ehrenmitglieder, sehr geehrte Mitglieder unseres Beirates, liebe Partner, Freunde, Sponsoren und Förderer unserer Feuerwehren und des LFV Bayern,

liebe Feuerwehrkameradinnen und -kameraden!

Da wir aus Gründen der Nachhaltigkeit diesmal auf gedruckte Weihnachtskarten verzichten, möchten wir es nicht versäumen, Ihnen und Euch – auch im Namen des gesamten LFV Bayern e.V. – auch auf diesem Wege ein gesegnetes und ruhiges Weihnachtsfest, sowie ein gesundes Neues Jahr zu wünschen.

Das Jahr 2020 war und ist sicher eines der herausforderndsten und schwierigsten in der jüngeren Geschichte. Nun wartet 2021 als neue Herausforderung. Gemeinsam und getragen von gegenseitigem Verständnis und wohlwollender Unterstützung werden wir aber auch das meistern!

Herzlichen Dank für das vertrauensvolle und unkomplizierte Miteinander.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Herzliche Grüße
Johann Eitzenberger
Vorsitzender

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Carl-von-Linde-Straße 42
85716 Unterschleißheim

 

Beigefügt die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 16. Dezember 2020 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft tritt.
Ebenfalls beigefügt ist die amtliche Begründung zu dieser Verordnung.

Der Feuerwehrdienst nach Art. 9 Abs. 1 S. 2 BayFwG ist triftiger Grund im Sinne des § 2 S. 2 Nr. 1 der 11. BayIfSMV und begründet vor allem für den Einsatzfall auch ein Abweichen von der nächtlichen Ausgangssperre nach § 3 Nr. 2 der 11. BayIfSMV.
Wir wiederholen in diesem Zusammenhang die Empfehlung, für den Fall einer möglichen Kontrolle den Feuerwehr- Dienstausweis mitzuführen.

 

Über folgenden Link können Sie die Veröffentlichung des Bayerischen Ministerialblatts 2020 Nr. 737 vom 15.12.2020 mit der 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) gültig ab dem 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 einsehen:

BayMBl. 2020 Nr. 737

 

Die Begründung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) einsehen:

BayMBl. 2020 Nr. 738

 

Sendung AKTE vom 14.12.2020 in Sat1

Dieser Beitrag handelt u.a. von Brandgefährlichen Weihnachtskerzen.

https://www.sat1.de/tv/akte/video/akte-die-sendung-vom-14-dezember-2020

 

Hierbei wurde eine beeindruckende Fettbrandexplosion in einem Wohnraum und der Brand eines Adventsgestecks sowie eines Weihnachtsbaumes mit anschließendem Zimmerbrand realisiert.

 

Im Anhang übersenden wir Ihnen die Mediensammlung der diesjährigen Winterschulung zum Thema „Einfaches Retten und Sichern“ zur Verwendung.

Alle erstellten Unterlagen sind auf der Feuerwehr-Lernbar hinterlegt und können über die Shortlinks in der Mediensammlung erreicht werden.

Ein außergewöhnliches und in vielerlei Hinsicht auch sehr schweres Jahr 2020 neigt sich zu Ende. Wir möchten uns bei allen Partnern für die gute Zusammenarbeit und auch die Treue in diesem Jahr bedanken. Auch das LEGOLAND Deutschland hat einige Umstrukturierungen im Laufe des Pandemiesommers erfahren.

DAS BESONDERE WEIHNACHTSGESCHENK: LEGOLAND TICKETS FÜR DIE SAISON 2021

  • Parkeintritt für einen Tag
  • Einlösbar an einem frei wählbaren Besuchstag während der Saison 2021
  • Kinder/Erwachsene: nur € 30,00 (Reguläre Eintrittspreise: Erwachsene € 49,50, Kinder € 44,50)
  • Angebot nur buchbar bis 03.01.2021
  • Ein Preis für alle Besucher ab 3 Jahren
  • Kinder unter 3 Jahren haben freien Eintritt, benötigen aber ein 0,00€-Ticket (buchbar auf der Website vom LEGOLAND Deutschland)

Die Bestellung funktioniert wie immer ausschließlich über das Online-Portal.
Eine Rabattgewährung vor Ort ist ausgeschlossen.

Der Buchungslink kann per E-Mail bei uns angefordert werden – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bitte geben Sie dabei an, welcher Feuerwehr Sie angehören.

Weitere Details zur Buchung entnehmen Sie bitte dem Angebot imAnhang.

 

Die Kreisbrandinspektion Schweinfurt gratuliert Kerstin & Florian Zippel

und wünscht dem Brautpaar für die gemeinsame Zeit alles Gute.

 

Kerstin und Kreisbrandinspektor Florian Zippel, zuständig für den Bereich Nord haben sich das "Ja" Wort gegeben.
Ein freudiges Ereignis in einer schweren Zeit. Ist es nicht auch genau das was die Liebe ausmacht? Eben auch in schweren Zeiten zueinander stehen und füreinander da sein.
Kerstin weiß ganz genau was es heißt einen Feuerwehrmann zu heiraten, da sie selbst Feuerwehrfrau ist. Also Kerstin: Bitte keine Beschwerden im Nachhinein, wenn Flo wieder mal nachts um halb Vier aus dem Bett springt, um zu einem Einsatz zu fahren.

Die gesamte Inspektion wünscht dem frisch getrauten Ehepaar viele schöne Stunden in denen sie gemeinsam das Leben genießen können. Und vor allem: Habt immer Verständnis für den Partner.

Alles Gute!

 

Beigefügt die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 09.12.2020 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 5. Januar 2021 außer Kraft tritt.

Im IMS vom 03.12.2020 hatte das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ausgeführt, dass sich § 20 Abs. 2 der 9. BayIfSMV auf die staatlichen Feuerwehrschulen und Kreisausbildungsstätten bezieht und dass im übrigen § 3 Abs. 3 der 9. BayIfSMV einschlägig ist, wonach für ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist eine Ausnahme von den allgemeinen Kontaktbeschränkungen gilt.

Diese Bestimmung des früheren § 3 Abs.3 oder eine vergleichbare Regelung, ist in der 10. BayIfSMV nicht mehr enthalten. Es wird in § 3 Abs. 2 Nr. 1 der 10. BayIfSMV lediglich darauf hingewiesen, dass dienstliche Tätigkeiten (hierunter fällt nach diesseits vertretener Auffassung auch der Feuerwehrdienst = Einsatz-, Ausbildungs- und Übungsdienst im Sinne des Art. 9 Abs 1 S. 2 BayFwG) einen triftigen Grund für das Verlassen der eigenen Wohnung darstellen.

Wir haben daher das StMI um eine Einschätzung der Lage zum Ausbildungs- und Übungsdienst gebeten. Sobald uns hierzu weitere Informationen vorliegen, werden wir diese umgehend an Sie weiterleiten.

 

Über folgenden Link können Sie die Veröffentlichung des Bayerischen Ministerialblatts 2020 Nr. 711 vom 08.12.2020 mit der 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) gültig ab dem 09.12.2020 bis zum 05.01.2021 einsehen:

BayMBl. 2020 Nr. 711

 

Die Begründung der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) einsehen:

BayMBl. 2020 Nr. 712

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