
Schraud Alexander
Feuerwehren trainieren Einsatzfahrten in modernem Simulator
Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn sind mit besonderen Risiken verbunden - Mitglieder der Feuerwehr werden auf diese Aufgabe speziell vorbereitet
Landkreis Schweinfurt. Die Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt trainieren aktuell in einem neuen Einsatzfahrten-Simulator der Versicherungskammer Bayern und des Bayerischen Innenministeriums den Ernstfall.
Im Simulator werden Einsatzfahrten unter möglichst realistischen Bedingungen virtuell über Monitore dargestellt. Das bietet den Feuerwehrleuten eine sichere Trainingsmöglichkeit, denn kritische Situationen bei Blaulichtfahrten können ansonsten auf der Straße oder auf Übungsplätzen nicht realistisch geübt werden.
Im Landkreis Schweinfurt ist der Simulator derzeit im neuen Feuerwehrhaus in Unterspiesheim (Gemeinde Kolitzheim) aufgebaut. Dort trainieren im Zeitraum 6. bis 25. Juli Mitglieder der Feuerwehren und anderer Hilfsorganisationen im Landkreis Schweinfurt verschiedene Szenarien unter der Anleitung mehrerer Ausbilder.
Kreisbrandinspektor Alexander Bönig für Training verantwortlich
Alexander Bönig, Kreisbrandinspektor und zuständig für die Abnahme der „Feuerwehrführerscheine“ im Landkreis Schweinfurt, ist für die Trainingseinheiten im Simulator verantwortlich. Unterstützt wird er durch einige Mitglieder der Kreisbrandinspektion sowie durch einzelne Feuerwehrdienstleistende aus dem Landkreis Schweinfurt, die als sogenannte Multiplikatoren qualifiziert wurden. Die Ausbildung der Multiplikatoren wurde durch die Staatliche Feuerwehrschule Regensburg durchgeführt. Die Multiplikatoren bilden anschließend bis zu sechs ihrer Kameradinnen und Kameraden je Trainingsdurchgang aus.
Ein Trainingsdurchgang für sechs Teilnehmende dauert etwa 4 Stunden inklusive theoretischem Unterricht. Gedacht ist das Training für alle Einsatzfahrzeugführer/-innen des Landkreises - bis zum Ende des Trainingszeitraums am 25. Juli werden über 200 Einsatzkräfte das Training durchlaufen haben.
Die sechs simulierbaren Einsatz-Szenarien sind laut Kreisbrandrat Holger Strunk „nah dran an der Realität, vor allem die kritischen Situationen, die bei der Blaulichtfahrt im Zusammenhang mit den anderen Verkehrsteilnehmern entstehen können“. Zwar könne der Simulator ein echtes Fahrzeug und eine reale Einsatzfahrt nicht zu 100 Prozent ersetzen, aber „die Situationen werden sehr gut simuliert“.
Der Landesfeuerwehrverband Bayern unterstützt die Aktion. Die Ausgangssituation vor jedem Einsatz: Die Maschinistinnen und Maschinisten der Feuerwehren und anderer Rettungskräfte möchten so schnell wie möglich an den Einsatzort kommen. Noch wichtiger ist es jedoch, dort auch sicher anzukommen und dabei weder sich noch andere Verkehrsteilnehmende zu gefährden. Kritische Situationen sind besonders das Überqueren von roten Ampeln und Überholmanöver - hier besteht die größte Unfallgefahr. Die Teilnehmenden sollen nach dem Training mit dem Einsatzfahrten-Simulator in der Lage sein, solch brisante Situationen durch geübte Fahrstrategien zu bewältigen.
„Besonderer Dank geht an die Gemeinde Kolitzheim, die unkompliziert im neuen Gerätehaus einen Stellplatz sowie einen Schulungsraum für die Trainings zur Verfügung gestellt hat“, hebt Florian Zippel, Arbeitsbereichsleiter Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen am Landratsamt Schweinfurt, hervor.
Die mobilen Einsatzfahrten-Simulatoren
Die Versicherungskammer Bayern und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration haben in Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern je einen mobilen Einsatzfahrten-Simulator beschafft. In den beiden baugleichen Simulator-Anhängern im Wert von je 175.000 Euro ist ein Fahrersitz mit Bewegungssystem montiert, die Fahrt wird auf drei großen Bildschirmen dargestellt. Das Sichtfeld im Fahrsimulator umfasst einen Winkel von 200 Grad, damit auch beim Blick aus dem Seitenfenster die im Originalen vorherrschende Verkehrssituation wahrgenommen werden kann. Damit lässt sich ein ausreichend realistisches Fahrgefühl erzeugen. Es werden Szenarien im Stadtverkehr wie auch bei Überlandfahrten dargestellt.
Quelle: Landesfeuerwehrverband Bayern/Landratsamt Schweinfurt
LFV: Handlungsempfehlungen des Landesfeuerwehrverbandes an alle Feuerwehren in Bayern
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kameradinnen und Kameraden,
gerne möchte ich Sie über die aktuellen Handlungsempfehlungen des LFV Bayern bezüglich des Coronavirus informieren mit Bitte um Weiterleitung in eigener Zuständigkeit.
Vor dem Hintergrund erwarteter allgemeiner Lockerungen und im Bewusstsein, dass sich die Feuerwehren in der Pandemie stets vorbildlich und diszipliniert verhalten haben und es bis jetzt zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen in der Einsatzbereitschaft kam,
- halten wir eine Wiederaufnahme des Übungs- und Ausbildungsbetriebs unter Einhaltung der bekannten Hygieneregeln sowie der Beachtung der allgemein geltenden Regelungen für ausdrücklich wünschenswert.
- Eine Beschränkung auf ausschließlich für den Erhalt der Einsatzbereitschaft vor Ort erforderliche Übungen und Ausbildungen, wie bisher empfohlen, halten wir nicht mehr für erforderlich.
- Eine „freiwillige Selbstverpflichtung“ zu größerer Zurückhaltung wird aufgegeben.
Weiter empfehlen wir für den Feuerwehrdienst in Bayern aus verbandlicher Sicht ganz allgemein folgende Maßnahmen in jeweils örtlicher, freiwilliger Verantwortung und Umsetzung:
- Impfen (egal ob 1.,2. oder 3. Impfung)! – s. dazu auch die Impfempfehlung des Bundesfeuerwehrarztes
- Strikte Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln!
- Generelles Tragen einer FFP2-Maske bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5m (egal ob im Freien, im Innern oder im Fahrzeug)
Also: Weiter mit Bedacht, aber hoffentlich bald ohne Terminabsagen!
Bleiben Sie g’sund!
Johann Eitzenberger, Vorsitzender
Hinweis: Mit Inkrafttreten der 16. BayInfSMV gilt weiterhin die Empfehlung für allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen wie die Wahrung des Mindestabstands, das Maskentragen in Innenräumen und für Hygienekonzepte für den Feuerwehrdienst und Veranstaltungen/Sitzungen der Feuerwehrvereine. Darüberhinausgehende Verpflichtungen speziell für den Feuerwehr- und Feuerwehrvereinsbereich sind nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marina I. Wieluch
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
LFV: Aktualisierte Hinweise Dienst-, Ausbildungs- und Übungsbetrieb sowie Vereinsaktivitäten
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 20. März 2020 gilt das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz. Die baye-rische Staatsregierung schöpft mit der am 3. April 2022 in Kraft getretenen 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) den deutlich reduzierten Rahmen der im Bundesinfektionsschutzgesetz eröffneten Maßnahmen aus. Von dem Erlass spezieller Hotspotregelungen hat der Bayeri-sche Landtag bisher abgesehen.
Mit Blick auf die aktuell sehr hohen Infektionszahlen ist aber gerade im Bereich der Feuerwehren als Teil der kritischen Infrastruktur ein verantwortungsvolles Handeln jedes Einzelnen gefragt: Wir appellieren dringend, weiterhin mit Umsicht zu agieren.
Für den Feuerwehrdienst sowie für Feuerwehrvereinsaktivitäten gelten derzeit fol-gende Regelungen bzw. Empfehlungen:
a) Dienstbetrieb, auch Übungs- und Ausbildungsbetrieb am Standort
Der Übungs- und Ausbildungsbetrieb am Standort kann unter Berücksichtigung der im Folgenden genannten Maßnahmen wieder intensiviert werden. Dies dient der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und der in § 6 der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ geforderten „fachlichen Befähigung“.
Bei der Ausgestaltung des Dienst-, Übungs- und Ausbildungsbetriebs ist aber wei-terhin zu berücksichtigen, dass die Verbreitung von Corona-Infektionen in den Feuerwehren möglichst vermieden werden muss, um die Einsatzfähigkeit nicht durch eine Vielzahl infektions- und isolationsbedingter Ausfälle zu gefährden.
Auch aus der Pflichtaufgabe der Gemeinden, für die Sicherheit und den Gesund-heitsschutz ihrer Feuerwehrdienstleistenden Sorge zu tragen, ergeben sich weiter-gehende Anforderungen. Sie haben als Dienstherren weiterhin sicherzustellen, dass die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsschutzes, die Feuerwehrdienst-vorschriften sowie die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Die Kom-munale Unfallversicherung Bayern (KUVB) gibt hierzu weiterführende Hinweise und Empfehlungen, jeweils aktuell abrufbar unter https://kuvb.de/praevention/be-triebe-und-einrichtungen/feuerwehren/corona-pandemie/.
Aufgrund der angepassten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 17. März 2022, die vorerst bis zum 25. Mai 2022 gilt, haben die Gemeinden in einem Hygie-nekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz ihrer Feuerwehrangehörigen festzu-legen. Grundlage hierfür ist eine eigene Gefährdungsbeurteilung, die auch das re-gionale Infektionsgeschehen sowie die tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren berücksichtigt.
Folgende Basisschutzmaßnahmen haben sich hierbei besonders bewährt:
- Impfschutz: Unterweisung der Feuerwehrangehörigen über die Risiken einer Erkrankung an COVID-19 und die Möglichkeit einer Schutzimpfung.
- AHA+L-Regel: Abstand halten, Handhygiene, Masken tragen und lüften.
- Bereitstellung von FFP2-Masken an die Feuerwehrdienstleistenden: In geschlossenen Räumen einschließlich Fahrzeugen wird das Tragen von FFP2-Masken weiterhin dringend empfohlen.
- Hygienische Aufbereitung der Einsatzmittel
- Verminderung von Personenkontakten: z.B. Verringerung der gleichzeiti-gen Nutzung von Innenräumen durch mehrere Personen.
- Testkonzept: Angebot von Schnell- bzw. Selbsttests an alle Feuerwehr-dienstleistenden, insbesondere vor geplanten Tätigkeiten. Auch ein Testange-bot nach einem Einsatz kann dazu beitragen, eine weitere Verbreitung zu ver-hindern, weil sich Kontaktpersonen eines positiv Getesteten wachsamer ver-halten und insbesondere den Kontakt zu vulnerablen Personen vermeiden können.
- Fernbleiben: Feuerwehrangehörige mit ungeklärten Symptomen, die auf eine Infektion hindeuten, oder positiven Testergebnissen bleiben der Feuerwehr fern.
b) Institutionalisierter Ausbildungsbetrieb
Die Zugangsbeschränkungen (2G bzw. 3G) für die „institutionalisierte“ Ausbildung, z. B. in den Staatlichen Feuerwehrschulen oder in den Kreisausbildungsstätten, sind nunmehr entfallen.
Weiterhin wird jedoch die Festlegung von Schutzmaßnahmen in einem Hygienekonzept unter Berücksichtigung der unter a) dargestellten, bewährten Maßnahmen dringend empfohlen. Insbesondere können Tests vor Ort sowie eine Maskenpflicht vorgesehen werden. Dies dient dem Schutz der Teilnehmer sowie des Lehrperso-nals und kann zudem verhindern, dass Lehrgänge wegen Isolations- bzw. Quaran-tänemaßnahmen unterbrochen bzw. abgebrochen werden müssen.
c) Vereinssitzungen sowie soziale/gesellige Aktivitäten von Verein oder Feuerwehr
Die Zugangsbeschränkungen für Veranstaltungen sowie die Kontaktbeschränkun-gen für Ungeimpfte und Nichtgenesene sind entfallen.
Die allgemeinen Verhaltensempfehlungen gelten aber weiterhin (§ 1 der 16. BayIfSMV): Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. In geschlossenen Räumlichkeiten wird empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske (bzw. für den Eigenschutz eine FFP2-Maske) zu tra-gen und auf ausreichende Belüftung zu achten. Für Veranstaltungen wird empfoh-len, Hygienekonzepte zu erstellen, die insbesondere Maßnahmen zur Bereitstel-lung von Desinfektionsmitteln und zur Vermeidung unnötiger Kontakte vorsehen.
Vor Veranstaltungen und Zusammenkünften ist die Durchführung eines Schnell- oder Selbsttests empfehlenswert. Je nach regionalem Infektionsgeschehen sollten ggf. die Möglichkeiten genutzt werden, Zusammenkünfte digital zu gestalten.
Wie bisher bleibt das Impfen zentral für den Weg aus der Pandemie. Wir bitten da-her weiterhin, gerade an die Mitglieder der Feuerwehren als Teil der kritischen Inf-rastruktur dringend zu appellieren, die Impfangebote für Erst-, Zweit- oder Auffri-schungsimpfung wahrzunehmen. Dies dient neben der Aufrechterhaltung der Ein-satzbereitschaft der Feuerwehren auch dem Eigenschutz, da Feuerwehrdienstleis-tende nicht immer Kontakte vermeiden und Abstände einhalten können und daher einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind.
Dank Ihres umsichtigen Handelns ist es bisher – auch auf den Höhepunkten der bisherigen pandemischen Wellen – gelungen, die Einsatzfähigkeit der bayerischen Feuerwehren zu gewährleisten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung für den Weg durch und aus der Pandemie.
Dieses Schreiben wurde mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern und der KUVB abgestimmt. Weitere Informationen sind u. a. auch auf der „Lernbar“ der Staatli-chen Feuerwehrschulen in Bayern (https://www.feuerwehr-lernbar.bayern/down-load/), den Internetseiten des Landesfeuerwehrverbands Bayern, der KUVB und der DGUV verfügbar.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Zacher
Ministerialdirigent
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
LFV: Feuerwehrhilfe-Ukraine
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kameraden und Kameradinnen,
uns haben zahlreiche Anfragen von Feuerwehren erreicht, wie sie angesichts des unermesslichen Leids durch den Krieg in der Ukraine helfen können.
Als Landesfeuerwehrverband Bayern gilt unsere ganze Solidarität allen vom Krieg Betroffenen, besonders den Feuerwehrangehörigen und Hilfskräften aller Hilfsorganisationen. In diesen schweren Zeiten inmitten des Kriegsgeschehens stehen sie für ihre Mitmenschen ein, retten Leben, löschen Brände und leisten Hilfe.
Wir unterstützen daher die Aktion „Feuerwehrhilfe Ukraine“ des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) mit einer Spendensammlung von Feuerwehrbedarf.
Bayerische Feuerwehren, die mit Sachspenden aus dem Bereich Feuerwehrbedarf helfen möchten, können ab sofort über unsere Website ihre als Spende verfügbaren Ausrüstungsgegenstände melden:
https://www.lfv-bayern.de/feuerwehrhilfe-ukraine/
Wichtig dabei: Die Aussonderung und das Angebot muss mit der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt abgesprochen und genehmigt sein.
Unternehmen, die unterstützen möchten, können sich gerne direkt an die Geschäftsstelle wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Da die möglichen empfangenden Stellen in der Ukraine derzeit sowohl über die staatlichen als auch die verbandlichen Wege, ebenso wie der dort tatsächlich benötigte Bedarf, ermittelt werden, bitten wir alle potentiellen Spender, die gemeldeten Ausrüstungsgegenstände bis zu einem möglichen Abruf vor Ort zurückzuhalten.
Erst wenn die Voraussetzungen für eine zielgerichtete Anlieferung vorliegen, wird es einen oder mehrere über den DFV und die teilnehmenden LFVs abgestimmte Transporte geben. Selbstverständlich werden dann auch entsprechende Sammelstellen zur Anlieferung kommuniziert. Derzeit kann noch keine Aussage getroffen werden, ob oder wann angebotene Spenden abgerufen werden. Wir werden regelmäßig auf unserer Website über die aktuelle Lage die Aktion betreffend informieren https://www.lfv-bayern.de/aktuelles/feuerwehrhilfe-ukraine/
Unser gemeinsames Ziel ist es, so strukturiert, effektiv und umfangreich wie möglich zu helfen!
Herzlichen Dank, an alle, die Mitmachen!
Mit freundlichen Grüßen
Marina Wieluch
Dr. Marina I. Wieluch
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
LFV: Stellenangebot Trainer/in (m/w/d) für das Info-Mobil "Handfeuerlöscher"
Feuerwehrschulen: Alle Schulen auf 3G
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte Ihnen mitteilen, dass an allen 3 Schulen folgende Punkte geändert wurden:
- ab sofort 3G für die Lehrgangsteilnehmer
- für nicht Geimpfte täglicher Test unter Aufsicht
- Eingangstestung bleibt erhalten (i.d.R. montags)
- bei erstmaliger Anreise ist aber ein zusätzliches Testzertifikat einer externen Stelle erforderlich (bestätigter Selbsttest, PoC-Antigen oder PCR-Test)
- bei mehrwöchigen Lehrgängen wird das externe Testzertifikat aber lediglich einmal (bei der ersten Anreise) gefordert
Bei Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sabrina Liebl
Fachbereichsleiter Z 2
Leitung Lehrgangsbüro
LFV: Kennzeichnungsordnung für Verbandsfunktionäre im LFV Bayern und Vereinsvorsitzende auf Gemeindeebene
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der gestern versandten Kennzeichnungsordnung für Verbandsfunktionäre des LFV Bayern hatte sich bei den weiteren Funktionen leider ein Fehler eingeschlichen.
Bitte verwenden Sie die beiliegende aktuelle Version, die auch ab Montag auf unserer Homepage bereitgestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Weiß
Referent für die Facharbeit
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Dankschreiben für Einsätze nach der Flutkatastrophe im Ahrtal
Anhängenden an diesen Artikel ist ein Dankschreiben des Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz.
LFV: Landtags-Anhörung zum Thema „Hochwasser 2021 – Katastrophenschutz in Bayern“
Am Mittwoch, 09. Februar findet eine Sachverständigen-Anhörung des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags zum Thema „Hochwasser 2021 – Katastrophenschutz in Bayern“ statt.
Gerne informieren wir darüber, dass die Anhörung ab 10:15 Uhr live auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags: https://youtube.com/user/BayernLandtag gestreamt wird. Der Link erscheint dort jedoch erst am Tag der Anhörung.
Mit freundlichen Grüßen
Isabelle Fenske
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
LFV: Bekanntmachung der Ausschreibung: Gesellschaftliche Vielfalt im Ehrenamt
JETZT VORMERKEN: Ab 17. Januar bis 16. März 2022 bewerben bei der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern zum Thema „Gesellschaftliche Vielfalt im Ehrenamt“.
Gutes tun und sich für andere einsetzen. Das verdient Unterstützung! Auch in 2022 schreibt die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern eine bayernweite Projektausschreibung aus. Vom 17. Januar bis zum 16. März 2022 können sich gemeinnützige Organisationen, Vereine, Ideenträger und Initiativen für Projektgelder ab 1.000 Euro bis max. 10.000 Euro bewerben.
Mitmachen können alle, die ein Projekt oder eine Idee zum Thema „Gesellschaftliche Vielfalt
im Ehrenamt“ umsetzen möchten, sei es im Bereich Inklusion, Integration oder in anderen
Bereichen“.
Alle Informationen auf einem Blick finden Sie unter:
https://www.ehrenamtsstiftung.bayern.de/foerderung/projektausschreibung
Ihr Team der
Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern
Kontakt:
Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern
Winzererstraße 9
80797 München
www.ehrenamtsstiftung.bayern.de