KFV Verband Allgemein (931)
Vom Deutschen Feuerwehrverband (DFV) erhielten wir zwei Empfehlungen zum Thema "Vogelgrippe". Sie richten sich im Besonderen an Führungskräfte bzw. allgemein an alle Einsatzkräfte bei Vogelgrippe-Einsätzen. Diese Dokumente wurden in einer Arbeitsgruppe auf Initiative des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erarbeitet. Der Deutsche Feuerwehrverband war hierbei durch DFV-Vizepräsident Albrecht Broemme vertreten.
Die Dokumente zum Download:
Vogelgrippe-EmpfehlungFuehrungskraefte.pdf (218 kB)
Vogelgrippe-HandreichungEinsatzkraefte.pdf (92 kB)
Vom Deutschen Feuerwehrverband (DFV) erhielten wir zwei Empfehlungen zum Thema "Vogelgrippe". Sie richten sich im Besonderen an Führungskräfte bzw. allgemein an alle Einsatzkräfte bei Vogelgrippe-Einsätzen. Diese Dokumente wurden in einer Arbeitsgruppe auf Initiative des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erarbeitet. Der Deutsche Feuerwehrverband war hierbei durch DFV-Vizepräsident Albrecht Broemme vertreten.
Bayerisches Innenministerium: Keine konkrete Gefährdungslage durch Vogelgrippe in Bayern
Mößlein MichaelNachdem nun auch in Deutschland erste Fälle des gefährlichen Vogelgrippe-Virus H5N1 aufgetreten sind, informiert das Bayerische Staatsministerium des Innern alle Feuerwehren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Nachrichtenmeldungen befürchten einige Feuerwehren, bei Verdachtsfällen auf Vogelgrippe tätig werden zu müssen. Hierzu wird mitgeteilt, dass
- keine konkrete Gefährdungslage besteht,
- die kommunalen Feuerwehren grundsätzlich nur in Amtshilfe für die Gesundheitsverwaltung tätig werden würden,
- die Zuständigkeit für die Festlegung der zu ergreifenden Maßnahmen bei den Gesundheitsbehörden liegt.
Feuerwehren, die aufgrund von Amtshilfeersuchen tätig werden, sollen sich dabei nach den Vorgaben der FwDV 500 richten und die ergänzenden Festlegungen der zuständigen Gesundheitsbehörde beachten (Schutzkleidung, Verhalten, Desinfektion).
Weitere Festlegungen sind derzeit nicht erforderlich, da keine akute Gefährdungslage in Bayern besteht.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Ing. Dolle
Ministerialrat
Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
