Donnerstag, 13 September 2001 17:50

Wir sind tief erschüttert!

Mitteilung des LFV Bayern
 

Terroristische Anschläge in den Vereinigten Staaten, Solidarität und Beileidsbekundung für die Opfer unter den helfenden Feuerwehrleuten

Mit Bestürzung haben wir zur Kenntnis genommen, dass bei den terroristischen und unmenschlichen Anschlägen auf Gebäude in den Vereinigten Staaten neben Tausenden von hilflosen Opfern aus der Bevölkerung auch eine große Anzahl von Feuerwehreinsatzkräften beim Rettungseinsatz ums Leben gekommen sind.

Der Bayerische Ministerpräsident hat bis auf weiteres Trauerbeflaggung angeordnet. Wir bitten diese Trauerbeflaggung an ihren Feuerwehrgerätehäusern und -fahrzeugen vorzunehmen, gleichzeitig bitten wir die Führungskräfte sich in Uniform an offiziellen örtlichen Anlässen zum Gedenken der Opfer zu beteiligen. Bei Feuerwehrveranstaltungen in nächster Zeit bitten wir dem Ernst der Situation Rechnung zu tragen, Festakte angemessen zu begehen und auf Lustbarkeiten nach Möglichkeit zu verzichten.

Wir beabsichtigen eine Spendenaktion für die Angehörigen der verunglückten Feuerwehrkameraden ins Leben zu rufen. Dies erscheint sehr wichtig, da die Vereinigten Staaten für solch geartete Fälle nur ein dürftiges soziales Netz besitzen. Sobald uns Näheres vorliegt werden wir Sie darüber informieren.

Um entsprechende Weitergabe wird gebeten.

LFV Bayern e.V.

 


LFV Bayern und DFV richtet ein Spendenkonten ein
Berlin/Bonn - Aufgrund der überwältigenden Hilfsbereitschaft für die Angehörigen der in den Vereinigten Staaten getöteten Feuerwehrleute haben der Landesfeuerwehrverband Bayern (LFV) und der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) Spendenkonten eingerichtet.
Spenden können auf folgende Konten eingezahlt werden:

Spendenkonto LFV Bayern:
"Hilfe für verunglückte amerikanische Feuerwehrkameraden und deren Angehörigen"
Konto 27 55 300 bei der HypoVereinsbank in München, BLZ 700 202 70

Sonderkonto DFV: "Hilfe für Helfer" STICHWORT "AMERIKA"
Konto 4500 4200 60 bei der Bad Godesberger Kreditbank eG, BLZ 381 603 12

 

Mitteilung des BFV Unterfranken
 
Unser Mitgefühl gilt allen allen Opfern des Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten, insbesondere der über 350 vermißten Kameraden der Fire Departments und ihren Angehörigen!

Wir alle trauern mit den Angehörigen der Opfer. Es ist unvorstellbar, was in den Minuten des Anschlages in den Menschen vorgegangen ist ...

Fachreferat 6 des BFV Unterfranken e.V.

Kondolenzbuch bei feuerwehrmann.de
 

Auf der Homepage des LFV Nordrhein-Westfalen wurde als Zeichen der Verbundenheit zu den amerikanischen Kameraden, die im Einsatz bei den Terroranschlägen ums Leben gekommen sind, ein Kondolenzbuch eingerichtet. In den ersten Presseberichten wird von 360 vermißten Feuerwehrleuten und 80 vermißten Poizisten gesprochen.

Die URL lautet: www.feuerwehrmann.de/wtc

 

Wegen der großen Waldbrandgefahr hat die Regierung von Unterfranken für diesen Samstag und Sonntag wieder Überwachungsflüge angeordnet.

Das Überwachungsflugzeug, dass in der Region Untermain zum Einsatz kommt hat den Rufnamen Kater Unterfranken 15/2.

Im östlichen Unterfranken kommt ein Flugzeug mit dem Rufnamen Kater Unterfranken 15/3 zum Einsatz.

Während der z. Zt. herrschenden großen Waldbrandgefahr steht am Flugplatz Giebelstadt zusätzlich jederzeit ein Flugzeug für einen schnellen Einsatz (Vorlaufzeit ca. 30 Minuten) bereit. Dieses Flugzeug hat den Rufnamen Kater Unterfranken 15/1.

Die Fördersätze in den Sonderförderprogrammen Schutzkleidung und Atemschutz ändern sich durch die Euro-Umstellung wie folgt:

 

* Schutzanzug: 100 DM in 51 Euro

* Überjacke: 150 DM in 77 Euro

* 4er Pack Atemschutz von 3000 DM in 1534 Euro

 

Die Sonderförderprogramme sind weiterhin zeitlich befristet. Die spätere Beendigung der Förderung wird so frühzeitig bekannt gegeben, dass sich die Gemeinden in ihren Haushaltsplanungen noch rechtzeitig darauf einstellen können.

Bei der Umstellung auf eine neue Generation von Atemschutzgeräten ist allerdings davon auszugehen, dass nach Ablauf des Jahres 2003 keine Beschaffungen im Sinne des Sonderförderprogramms mehr durchgeführt werden, da dann die durch den vorgeschriebenen Wartungsturnus bedingte Frist für die Umstellung auf neue Geräte abgelaufen ist. Sollten dennoch Förderanträge für nach diesem Zeitpunkt beschaffte Geräte vorgelegt werden, ist im einzelnen zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Sonderförderprogramms (erstmalige, fachlich gebotene Umstellung auf einen neuen Typ) dennoch erfüllt sind.

Die Versicherungskammer beendet voraussichtlich Ende 2002 ihre Sonderförderung Atemschutz.

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