Samstag, 03 März 2007 00:00

Landesweiter Sirenen-Probealarm am 14. März und am 19. September 2007

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Am 14.03.2007 und am 19.09.2007 finden um 14 Uhr in weiten Teilen Bayerns, u.a. im gesamten Landkreis Schweinfurt, Sirenen-Probealarme statt.

Das Bayerische Staatsministeriums des Innern teilt dazu folgendes mit:

Fragen und Antworten zum Test des Sirenenwarnsystems in Bayern
Probealarm am 14.03.2007 und am 19.09.2007:

  • Welches Warnsignal wird getestet?
    Getestet wird der auf- und abschwellende Heulton von 1 Minute Dauer. Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
  • Welche Warnsignale gibt es?
    Die wichtigsten sind:
    * Alarm zur Verbreitung von Durchsagen: Auf- und abschwellender Heulton von 1 Minute Dauer
    * Alarm bei Feuer und anderen Notständen Dreimaliger: Gleichbleibender Dauerton von je 12 Sekunden, mit je 12 Sekunden Pause
  • Wozu dient der Probealarm?
    Der Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.
  • Wo gibt es in Bayern Sirenen?
    Im 25-km-Umkreis um die bayerischen Kernkraftwerke und im Umkreis um die der Störfallverordnung unterliegenden Betriebe mit besonderem Gefahrenpotential. Daneben gibt es noch die "Feuerwehrsirenen".
  • Wer verwaltet die Sirenen, wartet sie, und lässt sie aufstellen?
    Zuständig sind die Kreisverwaltungsbehörden bzw. die Gemeinden.
  • Wie wird über den Aufstellungsort einer Sirene entschieden?
    Das Ziel ist eine flächendeckende Beschallung im zu versorgenden Bereich.
  • Was ist beim Aufstellen einer Sirene zu beachten?
    Wichtig sind eine flächendeckende Beschallung, Stromversorgung sowie der jederzeitige Zugang zur Anlage und die Zustimmung des Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümers.
  • Wie oft werden Sirenen getestet und mit welchem Signal?
    "Feuerwehrsirenen" sollen monatlich/zweimonatlich samstags getestet werden.
    Für die "Katastrophenschutzsirenen" gibt es bis jetzt keinen festen Erprobungsrythmus. Angestrebt ist hier eine landesweit einheitliche Erprobung ein- bis zweimal pro Jahr.
  • Müssen Städte Sirenen aufstellen? Wenn ja, warum?
    Jede Feuerwehr - ausgenommen Feuerwehren, deren Alarmierung auf andere Weise sichergestellt ist - muss durch Sirenen alarmiert werden können.
    Die Aufstellung von "Katastrophenschutzsirenen" erfolgt grundsätzlich freiwillig.
    Im Rahmen der Umkreise um die Kernkraftwerke und "Störfall-Betriebe" erfolgte die Aufstellung mit staatlichen Zuschüssen.
  • Aus welcher Zeit stammen Sirenen? Was war ihre frühere Bedeutung, was ist ihre heutige?
    Das Alter des Bestands ist unterschiedlich. Im Rahmen der staatlichen Zuschussprogramme wurden auch zahlreiche Sirenen neu aufgestellt.
    Der Alarm zur Verbreitung von Durchsagen bedeutete früher "Luftalarm".
    Die Bedeutung des Signals "Alarm bei Feuer oder anderen Notständen" ist unverändert geblieben.
  • Teilnehmer am Probealarm am 14.03.2007 und 19.09.2007
    Beteiligte Gemeinden nach Regierungsbezirken geordnet
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