Sonntag, 11 Februar 2007 00:00

Streckenbezogene Autobahnmaut für Feuerwehrfahrzeuge

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Im Folgenden veröffentlichen wir ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur LKW-Maut für Feuerwehrfahrzeuge:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge sind u.a. Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes von der Mautpflicht befreit. Zur Vermeidung unnötiger Kontrollen ist eine freiwillige Registrierung bei der Betreibergesellschaft des Mautsystems, der Toll Collect GmbH, möglich. Die Registrierdauer ist auf zwei Jahre befristet. Am 31. Dezember 2006 laufen damit erstmals Registrierungen ab. Betroffen sind alle Fahrzeuge, die vor dem Mautstart am 01. Januar 2005 als mautbefreit gemeldet wurden. Sollten diese Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes für weitere zwei Jahre registriert werden, so ist rechtzeitig vor Ablauffrist eine Verlängerung zu beantragen.

Eine Verlängerung der Registrierung kann mit in die Internetpräsentation der Toll Collect GmbH (www.toll-collect.de) unter dem Stichwort "Mautbefreiung" eingestellten "Registrierungs-, Lösch- und Verlängerungsantrag für mautbefreite Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen" erreicht werden. Soweit sich seit der erstmaligen Registrierung keine inhaltliche Änderung der Fahrzeugpapiere ergeben hat, brauchen Fahrzeugpapiere nicht erneut in Kopie eingereicht werden. Der Fahrzeughalter muss in diesen Fällen nur den Antrag auf Registrierung einreichen, in dem bestätigt wird, dass die bereits registrierten Fahrzeuge weiterhin mautbefreit sind.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dipl.-Ing. Dolle
Ministerialrat

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