Mittwoch, 23 Mai 2007 00:00

Einsatz von Atemschutzübungsgeräten im holzbefeuerten Brandübungscontainer der Versicherungskammer Bayern und des LFV Bayern

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In einem Brief vom 15.05.2007, der an alle Kreis- und Stadtbrandräte in Bayern, die Vorsitzenden der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und den LFV-Verbandsausschuss gerichtet ist, informiert der Landesfeuerwehrverband (LFV) Bayern über den Einsatz von Atemschutzgeräten in holzbefeuerten Brandübungscontainern:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das IMS ID2-2241.1011-2 vom 22.12.2006 hat zu großen Umsetzungsproblemen, auch beim holzbefeuerten Brandübungscontainer der Versicherungskammer Bayern (VKB), der mit Trainern der Fa. Dräger und der BF Augsburg im Namen des LFV Bayern eingesetzt ist, geführt.

In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Betreiber (Fa. Dräger), der VKB, dem Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband und dem LFV Bayern über den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Anlage wurde festgelegt, dass:

  • die Temperaturen im Betrieb so gering wie möglich gehalten werden
  • die Temperaturen im Container an der Decke als auch in 1 m Höhe überwacht und dokumentiert werden
  • die Verweildauer der einzelnen Teilnehmer im vorderen (=> heißen) Bereich des Containers begrenzt wird
  • ein festgelegter Mindestabstand zum Brandraum eingehalten wird.

Bei Einhaltung dieser Punkte (sowie der gültigen Vorschriften für Atemschutzgeräteträger) bestehen aufgrund der bisherigen Erfahrungen beim Betrieb des Brandübungscontainers der VKB derzeit - bis zum Vorliegen neuer Erkenntnisse - keine Bedenken, den Betrieb der Anlage in bisheriger Weise fortzuführen.

Zu den o.g. Punkten übersenden wir beiliegend informativ die Temperaturverlaufskurven von 2 Durchgängen (siehe unten).

Bei bestimmungsgemäßer Durchführung der Übungen im Brandübungscontainer der VKB sind nach den bisherigen Erfahrungen im Aufenthaltsbereich der Pressluftatmer keine extremen thermischen Beanspruchungen im Sinne des IMS ID2-2241.1011-2 vom 22.12.2006 zu erwarten. Daher können die eingesetzten Pressluftatmer nach dem Übungseinsatz – wie bisher – nach Herstellerangaben gewartet werden.

Bei Auffälligkeiten (z.B. sichtbaren Beschädigungen am Gerät, Ergebnissen der Temperaturmessung, Wahrnehmung des Teilnehmers oder Beobachtungen des Trainers) ist das Atemschutzgerät entsprechend des IMS-Schreibens ID2-2241.1011-2 im Sinne einer extremen thermischen Belastung zu behandeln.

Mit freundlichen Grüßen

Alfons Weinzierl
Vorsitzender

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