Flederer

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Mittwoch, 16 April 2008 00:00

Einbruch in Feuerwehrhaus

EUERBACH, LKR. SCHWEINFURT. Unbekannte haben im Lauf der letzten Woche das Feuerwehrhaus in Euerbach heimgesucht. Entwendet wurden ein Funkgerät und drei Akkus. Die Kriminalpolizei Schweinfurt hat die Ermittlungen aufgenommen.

In der Zeit vom Montag bis Samstag waren die Täter zunächst von der rückwärtigen Seite her in das Gebäude gelangt, bevor sie sich dann aus einem Einsatzfahrzeug „bedienten“ und ungesehen wieder verschwanden.

Bei der Aufklärung des Falles erhoffen sich die Ermittler Hinweise aus der Bevölkerung. Personen, die verdächtige Wahrnehmungen im Bereich des Tatortes gemacht haben, werden gebeten, sich unter Tel. 09721/202-1731 mit der Kripo Schweinfurt in Verbindung zu setzen.

Wie das Bayerische Staatsministerium des Innern (BStMI) informiert, haben die Durchführenden des Luftrettungsdienstes in Bayern einschließlich der im Rahmen dringender Nothilfe agierenden Hubschrauberstaffeln der Bayerischen Polizei, der Bundespolizei und der Bundeswehr zusammen mit dem BStMI und den Staatlichen Feuerwehrschulen ein Konzept für die Schulung der Feuerwehren zur Vorbereitung der Nachtlandung eines Rettungshubschraubers erarbeitet. Seit kurzem referieren nunmehr Gastdozenten der Luftrettungsbetreiber in den Gruppenführerlehrgängen an den Staatlichen Feuerwehrschulen. Die Teilnehmer werden dabei insbesondere über die richtige Auswahl, Ausleuchtung und Absicherung des Landeplatzes und den Funkverkehr (immer über den regionalen BOS-Kanal der RLSt/ILS – Rettungsdienstkanal!) informiert. Des Weiteren erfolgt im Rahmen der Zugführerlehrgänge eine entsprechende Fortbildung an den Staatlichen Feuerwehrschulen.

Um zudem möglichst viele weitere Feuerwehrangehörige entsprechend zu schulen, wurde die Vorbereitung der Nachtlandung eines Rettungshubschraubers auch als Thema der sog. Winterschulung 2007/2008 bei den Feuerwehren ausgewählt. Die Staatliche Feuerwehrschule Würzburg hat dazu eine Folienpräsentation erarbeitet: Nachtlandung eines Rettungshubschrauber – Vorbereitungen durch die Feuerwehr.

Die Feuerwehrschule hat zu der Präsentation eine Ergänzung bereitgestellt:

Als Vervollständigung der Winterschulung 2007/2008 (Vorbereitung einer Nachtlandung eines Rettungshubschraubers) ist vor dem Bild des Einweisers unter Punkt 8 noch folgende Bemerkung zu ergänzen:

"Sollte sich beim Landeanflug die Situation ergeben, dass die Sicht des Piloten z. B. durch Aufwirbeln von Schnee (evtl. auch kurzes Gras) beeinträchtigt werden könnte, ist es dringend notwendig, dass der Einweiser seinen Standort nicht verändert und somit dem Piloten als Fix-/Orientierungspunkt dient. Es wird noch einmal betont, dass trotzdem noch ausreichend Platz für die Landung des Hubschraubers bleiben muss."

 

Die Freiwillige Feuerwehr Sennfeld veranstaltet am Sonntag, den 4. Mai 2008 ihren 37. Konditionslauf. Die Einladung mit Teilnahmebedingungen, die Haftungsausschlusserklärung und das Anmeldeformular können Sie bei uns herunterladen.

Wie das Bayerische Staatsministerium des Innern (BStMI) mit Schreiben vom 10.03.2008 an die bayerischen Bezirksregierungen und Feuerwehrschulen mitteilt, hat der Bayerische Landtag am 11.12.2007 die Verwendung von Perfluoroctansulfonaten (PFOS) in Feuerlöschschäumen stark eingeschränkt. Genauere Informationen können direkt dem Brief des BStMI entnommen werden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten den beiliegenden Beschluss des Bayerischen Landtags vom 11.12.2007 (Drucksache 15/9539) zur Kenntnis zu nehmen und diesen zu beachten.
Hintergrund dieses Beschlusses ist, dass in verschiedenen Feuerlöschschäumen (Schaummittel) Perfluoroctansulfonate (PFOS), d. h. Perfluoroctansäure oder deren Derivate enthalten sind. PFOS sind persistent, bioakkumulierbar und für Säugetiere giftig. Da sie auch nicht biologisch abbaubar sind, können sie sich daher in der Umwelt anreichern. Die Verwendung von PFOS ist deshalb auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

Beim Einsatz von PFOS-haltigen Feuerlöschmitteln ist deren Eintrag in die Umwelt weitestgehend zu unterbinden. Diese Stoffe dürfen daher nur zur Brandbekämpfung, nicht aber zu Übungszwecken eingesetzt werden. Das dabei anfallende Löschwasser darf Böden und Gewässer nicht belasten und muss entsprechend aufgefangen und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Ab dem 27. Juni 2008 dürfen PFOS-haltige Feuerlöschschäume nur noch verwendet werden, wenn sie PFOS in einer Konzentration von weniger als 0,005 % enthalten; gleichzeitig dürfen dann auch nur noch solche Feuerlöschschäume in Verkehr gebracht werden (Elfte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen vom 12. Oktober 2007, BGBL. 2007 Teil I Nr. 52 S. 2382).

Von dieser Regelung ausgenommen sind die vor dem 27. Dezember 2006 in Verkehr gebrachten PFOS-haltigen Feuerlöschmittel. Diese dürfen noch bis zum 27. Juni 2011 verwendet werden. Wir bitten, ab sofort keine PFOS-haltigen Feuerlöschschäume mehr zu beschaffen und bei der Brandbekämpfung auf den Einsatz fluorbasierter Löschmittel möglichst zu verzichten. Die PFOS-haltigen Löschschäume, die nicht mehr eingesetzt werden, sind fachgerecht zu entsorgen.

PFOS ist in fluorierten Tensiden enthalten (AFFF-Schaummittel). Auf diese Schaummittel kann bei der Flüssigkeitsbrandbekämpfung (Brandklasse B) jedoch nicht verzichtet werden, da diese deutlich effizienter als fluorfreie Schaummittel sind. Durch den Einsatz moderner Herstellungsverfahren (Telemerisation) konnte in letzter Zeit der Fluor- und der PFOS-Anteil deutlich gesenkt werden.

Die Feuerwehren werden gebeten, AFFF-Schaummitteln ausschließlich nur für die Flüssigkeitsbrandbekämpfung zu verwenden und nur auf AFFF-Schaummittel zurückzugreifen, die einen reduzierten Fluoranteil aufweisen. Näheres kann aus den Produktdatenblättern entnommen werden. Gegebenenfalls empfehlen wir, dazu auch den Feuerwehrfachhandel bzw. die Feuerlöschmittelhersteller zu kontaktieren.

Des Weiteren weisen wir auf die Anzeigepflicht nach Anh. IV Nr. 32 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung hin, nach der bis spätestens zum 30. August 2008 die vorhandenen Bestände von PFOS-haltigen Feuerlöschschäumen zu melden sind. Ein elektronisches Formular wird von der Anmeldestelle nach dem Chemikaliengesetz (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) auf deren Internetseite unter der Rubrik „Chemikaliengesetz/Biozidverfahren“ bereit gestellt (direkter Link zum Formular).

Weitere Informationen folgen noch.

Das Schreiben erfolgt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Wir bitten die nachgeordneten Behörden zu informieren und diese zur Weitergabe dieser Information an die Feuerwehren zu veranlassen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Bayern, der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V., der Werkfeuerwehrverband Bayern e.V. und die kommunalen Spitzenverbände haben jeweils eine Kopie des Schreibens erhalten.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Dipl.-Ing. Dolle
Ministerialrat

Die Kreisbrandinspektion veranstaltet am Samstag, den 31.05.2008 auf dem Schulgelände in Gerolzhofen von 8.30–14.00 Uhr den 26. Kreis-Jugendfeuerwehrtag.

Als Teilnehmer zu dieser Veranstaltung sind alle Feuerwehranwärterinnen und -anwärter der Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt, die zwischen 31.05.1996 und 01.01.1990 geboren sind, recht herzlich eingeladen. Stichtag für die Alterseinstufung ist der 31.12.2008.

Sollte von einer Feuerwehr keine komplette Mannschaft (9+1=10 Jugendliche) zusammen kommen, so können aus verschiedenen Ortsteilen einer Gemeinde Mannschaften gebildet werden.

Nur Teilnehmer mit einem gültigen Feuerwehrausweis oder Dienstbuch werden zugelassen. Unterlagen wie Wettbewerbsordnung und Anmeldungsbogen sind unter "Download" (Rubrik Wettbewerbe) erhältlich.

Der Bundeswettbewerb findet 2008 nach den Richtlinien des Bundeswettbewerbes der DJF, Stand 01.09.2007, statt. Der Löschangriff wird mit Wasserentnahmestelle offenes Gewässer durchgeführt.

Die Anmeldung ist beim zuständigen Kreisbrandmeister / Kreisbrandinspektor oder bei KJFW Horst Klopf (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) einzureichen bis spätestens 18.04.2008.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Horst Klopf Georg Vollmuth
Kreis-Jugendfeuerwehrwart Kreisbrandrat

Orkanartige Böen, Dauerregen, Gewitter und Schneefall drohen: Die Feuerwehren sind vorbereitet auf das Orkantief „Emma“, das nach amtlichen Warnungen am Samstag ganz Deutschland erfassen wird. Bereits zuvor sind schauerartige Regenfälle größeren Ausmaßes möglich. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) appelliert an die Bevölkerung, besonders folgende Vorsichtsregeln zu beachten:

  • Verlassen Sie während des Unwetters das Haus möglichst nicht.
  • Meiden Sie Wälder und Alleen – nicht nur während, sondern auch nach dem Orkan. Instabile Bäume und herab fallende Äste gefährden Sie auch in den Stunden danach.
  • Stellen Sie Fahrzeuge vorausschauend und sicher ab.
  • Schützen Sie Keller und Niedergänge rechtzeitig vor eindringendem Wasser, wenn Überflutungsgefahr besteht.
  • Achten Sie darauf, dass Rückschlagventile im Keller funktionsfähig sind.

Allgemein gilt: Melden Sie Gefahrenstellen und Schäden, bei denen Sie Hilfe brauchen, unter der Notrufnummer 112. Bitte melden Sie Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach dem Ende des Unwetterschubes.

Hinweis des Kreisfeuerwehrverbands Schweinfurt: alle aktuellen Wetterwarnungen finden sie beim Deutschen Wetterdienst!

Dienstag, 26 Februar 2008 00:00

Sirenenprobe "Warnung der Bevölkerung"

Wie das Landratsamt Schweinfurt heute in einem Brief mitteilte, findet am Mittwoch, den 12. März die erste landesweite Sirenenprobe mit dem Signal "Warnung der Bevölkerung" in diesem Jahr statt. Weitere Informationen können Sie direkt aus dem Brief des Landratsamtes entnehmen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Termin des ersten landesweiten Probealarms im Jahr 2008 ist vom Bayerischen Staatsministerium des Innern auf den 12.03.2008 um 11.00 Uhr festgelegt worden.

Es sollen zum einen eventuell vorhandene Mängel an den Sirenen oder dem Alarmgeber erkannt und behoben werden und zum zweiten soll der Bevölkerung vermittelt werden, dass dieser Heulton von einer Minute Dauer bei schwer wiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit aufmerksam darauf macht, die Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.

Es wird gebeten, die Verantwortlichen der Schulen und Kindergärten in Ihrer Gemeinde auf diesen Probealarm aufmerksam zu machen und beigefügtes Merkblatt auszuhändigen, damit Lehrer und Erzieherinnen die Möglichkeit haben, den Kindern die Bedeutung des Sirenensignals näher zu erläutern.

Die Kommandanten in Ihrer Gemeinde sind ebenfalls vom Probebetrieb in Kenntnis zu setzen und aufzufordern, bei Ausfall der Sirene innerhalb von einer Woche das Landratsamt Schweinfurt hierüber zu informieren.

Informationen zum Sirenenprobealarm werden vom Bayerischen Staatsministerium des Innern unter www.stmi.bayern.de/sicherheit/katastrophenschutz/ zur Verfügung gestellt.


Mit freundlichen Grüßen

N u s s e r, RAR

Weitere Informationen zu den verschiedenen Sirenensignalen und das erwähnte Merkblatt finden Sie in der Rubrik Katastrophenschutz.

Am Donnerstag den 14.02.2008 um 15:15 Uhr wurde durch den Bayerischen Landtag die Gesetzesänderung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz einstimmig verabschiedet.

Zweckverbände
Die Zweckverbandsregelung kommt nicht ins Gesetz. Eine Aufnahme der Regelung, dass Aufgaben der Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband übertragen werden können, lehnte der Landesfeuerwehrverband Bayern mit Erfolg ab. Hier konnte der LFV Bayern erreichen, dass die Zweckverbandsregelung nicht ins Gesetz mit aufgenommen wird.

Hilfsfrist
Die Hilfefrist kommt nicht ins Gesetz. Hier war ursprünglich die Forderung des Staatsministeriums des Innern, die Hilfsfrist ins Gesetz mit aufzunehmen. Dem stimmten wir als LFV Bayern aus den bekannten Gründen zu (wir berichteten darüber in den letzten Ausgaben von Florian Kommen). Auf Einwand der Kommunalen Spitzenverbände - kommt die Hilfsfrist nicht ins Gesetz, sondern bleibt so wie bisher in der Vollzugsbekanntmachung.

Bestandsgarantie
Die vorgesehene Bestandsschutzregelung ist für die bayerischen Feuerwehren besonders wichtig, zumal die Hilfsfrist nicht im Gesetz verankert wird. Der LFV Bayern konnte hier erreichen, dass die Bestandsgarantie für die Feuerwehren im Gesetz festgeschrieben wird.

Pendlerregelung / Doppelmitgliedschaft
Die sog. Pendlerregelung wird ins Gesetz aufgenommen. Damit besteht die Möglichkeit, dass der Feuerwehrdienstleistende eine Doppelmitgliedschaft in Anspruch nehmen kann. Sie haben damit die Möglichkeit an ihrem Heimatwohnort wie auch dort wo Sie arbeiten, aktiven Feuerwehrdienst zu leisten. Damit kann langfristig die Tagesalarmsicherheit gestärkt werden.

Freistellung für volljährige Schüler
Wird ins Gesetz aufgenommen. Ein Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten wurde Seitens des LFV Bayern befürwortet.

Anhebung der Altersgrenze auf 63
Die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst wird auf das vollendete 63. Lebensjahr angehoben. Der LFV Bayern sprach sich für eine generelle Anhebung der Altergrenze für den ehrenamtlichen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr auf 63 Jahre ohne jegliche Genehmigung oder Antragstellung aus.

Anerkennung WF
Wird in Zukunft durch Regierung erfolgen, außer bei Städten mit Berufsfeuerwehren. Der Anerkennungsbescheid ist aber auf Forderung des LFV Bayern im Benehmen mit dem KBR/SBR herzustellen. (Die Stellungnahme des KBR/SBR ist dabei zu berücksichtigen.)

Freistellung KBR/KBI
Eine pauschale Freistellung der besonderen Führungsdienstgrade für regelmäßig anfallende Tätigkeiten wird auf Forderung des LFV Bayern ermöglicht. Es gibt hier in Zukunft die Möglichkeit der pauschalen Freistellung. Weiter wird auch die Möglichkeit unserer Forderung mit zumindest der Möglichkeit der Anstellung im LRA in der Vollzugsbekanntmachung mit aufgenommen.

Entschädigung Art. 11 Bay FwG
Hier wird auf Forderung des LFV Bayern neben dem Gerätewart auch der Jugendwart mit aufgenommen. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden auch die aufwendige Arbeit eines Jugendwartes zu entschädigen.

Mindeststärke bei ständigen Wachen
Hier wird zumindest ein textl. Hinweis auf die Mindeststärke in die Vollzugsbekanntmachung mit aufgenommen.

Kostenfreiheit für Personenrettung bei VU Art. 28 BayFwG
Eine Forderung der Bayerischen Feuerwehren, die wir mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände erreichen konnten. LFV Bayern konnte hier die Kostenfreiheit bei Einsätzen mit Personenrettung erreichen. In Zukunft wird im Bereich der Halter- bzw. Gefährdungshaftung auch die Rettung und Bergung von Mensch und Tier wieder kostenfrei sein.

Dank
In vielen Arbeitskreissitzungen des LFV Bayern mit den Bezirksfeuerwehrverbänden, der AGBF, den Kreis- und Stadtbrandräten konnten wir die Belange der Bayerischen Feuerwehren ins Gesetz mit einbringen. Dank hierfür:
dem Innenminister Joachim Herrmann
dem Innenstaatssekretär Jürgen Heike
dem Vorsitzenden des Innenausschusses Dr. Jakob Kreidl
und den Kommunalen Spitzenverbänden.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Bereichen werden wir unseren Feuerwehren in Kürze zur Verfügung stellen.

Gemeinsam mehr erreichen!

Der Deutsche Feuerwehrverband und das Forum Brandrauchprävention in der vfdb bitten Feuerwehren und Schornsteinfeger wieder bundesweit um Unterstützung.

Unter dem Motto "Glück und Gesundheit kann man kaufen!" steht der bundesweite Rauchmeldertag im Juni 2008. Ziel des Aktionstages ist es, am "Freitag, dem 13." viele Menschen daran zu erinnern, dass privater Brandschutz keine Glückssache ist. Verbraucher werden dazu aufgerufen, Rauchmelder zu kaufen, zu installieren und regelmäßig zu warten. Der Deutsche Feuerwehrverband und das Forum Brandrauchprävention in der vfdb bitten die Feuerwehren und Schornsteinfeger um Unterstützung.

Schon der Aktionstag 2007 machte durch die tatkräftige Arbeit von Feuerwehren und Schornsteinfegern ca. 13,5 Mio. Menschen auf den lebensrettenden Nutzen von Rauchmeldern aufmerksam. Auch dieses Jahr können Feuerwehren und Schornsteinfeger den Aktionstag nutzen,um Bürger in ihrer Region mit einer Pressemitteilung und gezielten Aktionen auf die kleinen "Glücksbringer" aufmerksam zu machen. Vor allem in Bundesländern mit neuer Gesetzgebung besteht erhöhter Informationsbedarf.

Aktive Unterstützung – Rauchmelder installieren helfen!
Weil nur ein installierter Rauchmelder Leben retten kann, bieten einige Feuerwehren, Schornsteinfeger und freiwillige Helfer zum Rauchmeldertag bereits Montagehilfe für Verbraucher an. Helfen Sie auch mit Ihrer Feuerwehr mit, dass Rauchmelder nicht nur verkauft, sondern auch installiert werden! Für jeden montierten Rauchmelder könnte z. B. der Nutzer eines solchen Angebotes 5,– Euro spenden – z. B. für neue lebensrettende Projekte der regionalen Feuerwehr.

Kommunikationsschwerpunkt des Rauchmeldertages 2008:
Weil kein Mensch alle potenziellen Brandgefahren im Auge behalten und beeinflussen kann, sind Rauchmelder der "Weg zu mehr Glück und Gesundheit". Dabei ist folgendes zu beachten:

  1. Kaufen Sie VdS-geprüfte Rauchmelder von guter Qualität mit einer Batterie von bis zu 10 Jahren Lebensdauer!
  2. Installieren Sie Rauchmelder gleich! Er ist gegebenenfalls zu vernetzen.
  3. Legen Sie den 13. jeden Monats als Batterie-Testtag fest.
  4. Erstellen Sie einen Fluchtplan und üben Sie diesen mit der ganzen Familie ein!

Praktische Unterstützung für Pressearbeit und Werbung rund um den Aktionstag
Das Forum Brandrauchprävention in der vfdb stellt Feuerwehren und Schornsteinfegern Plakate in DIN A1 und A2 sowie Autoaufkleber kostenlos zur Verfügung.

Auf der Website www.rrl-insiders.de finden Interessierte mehr Infos sowie eine Pressemitteilung für Freitag, den 13. zum kostenlosen Download. Das Projektbüro eobiont steht allen Teilnehmen für Fragen zur Verfügung.

Feuerwehr-Blog jetzt neu!
In dem neuen Blog des eobiont-Projektbüros www.loeschblog.de können sich Feuerwehren ab 31. März 2008 jetzt schnell und unkompliziert bundesweit austauschenn. Nur Einloggen und bundesweit untereinander kommunizieren, Neuigkeiten austauschen, Entwicklungen ansprechen und Meinungen einholen.

Für Rückfragen erreichen Sie das Projektbüro eobiont per e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 030 44020130.

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