Schraud Alexander
6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19. Juni 2020
Über folgenden Link können Sie die Veröffentlichung des Bayerischen Ministerialblatts 2020 Nr. 348 vom 19.06.2020 mit der sechsten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 gülitg ab dem 22.06.2020 herunterladen:
ABGESAGT - Kreisfeuerwehrtag 2020 in Waigolshausen
Werte Kameradinnen und Kameraden,
aufgrund der aktuellen Lage werden wir den Kreisfeuerwehrtag 2020 im Landkreis Schweinfurt absagen. Derzeit ist nicht abzusehen ob es einen Ausweichtermin geben wird.
Um die Handlungsfähigkeit vom Kreisfeuerwehrverband e. V. aufrecht zu erhalten, wird die Kasse von den Kassenprüfern geprüft und eine Prüfbestätigung sowie ein Haushaltsplan verteilt. Weiter werden wir einen Jahresrückblick von 2019 an alle Feuerwehren und Feuerwehrvereinen verteilen.
Passt auf euch und eure Familien auf und bleibt alle gesund!
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Holger Strunk
Kreisbrandrat
Verbandsvorsitzender
Hinweise für den Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb der Feuerwehren während der Corona-Pandemie ab 15. Juni 2020
Inhaltlich hat KBR Strunk nachfolgende Information vom StMI erhalten, die er an euch weitergeben möchte:
Die Bayerische Staatsregierung hat mit der „Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29. Mai 2020 weitere Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.
Daher ist es vertretbar, auch die Vorgaben für den Ausbildungs- und Übungsdienst der Feuerwehren zu lockern. Auch wenn die Pandemie inzwischen deutlich begrenzt ist, ist der Erfolg aber weiterhin fragil. Bei der Ausgestaltung des Übungs- und Ausbildungsbetriebs der Feuerwehren sollte daher stets berücksichtigt werden, dass die Pandemie noch nicht komplett besiegt ist und keinesfalls mit zu schnellen Lockerungen das Erreichte wieder gefährdet werden darf. Es ist zudem stets zu beachten, dass die Feuerwehren zur kritischen Infrastruktur gehören und ein coronabedingter Ausfall eine Feuerwehr unbedingt vermieden werden muss.
Bei der Entscheidung über die Durchführung des Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetriebes sind die regionalen Gegebenheiten, insbesondere die örtliche Entwicklung der Zahl der Infizierten, in die Überlegungen einzubeziehen. Beim Auftreten eines besonderen Infektionsgeschehens im Einsatzbereich der jeweiligen Einheit ist der Ausbildungs- und Übungsdienst sowie der sonstige Dienstbetrieb sofort einzustellen; vor Wiederaufnahmen ist eine Abstimmung mit der zuständigen Gesundheitsbehörde erforderlich.
Ab 15. Juni 2020 kann der Ausbildungs- und Übungsdienst unter Berücksichtigung nachfolgender Punkte durchgeführt werden:
- Die Durchführung von Ausbildungen und Übungen der aktiven Mannschaft und/oder Jugendfeuerwehr auch mit einzelnen Mitgliedern aus mehreren Feuerwehren eines Landkreises/kreisfreier Stadt sind grundsätzlich wieder möglich (z. B.: MTA-Zusatzmodule, Fahrsicherheitstraining, Feuerwehrführerschein, Brandübungs-Container, Atemschutz-Belastungsübungen). Jedoch dürfen zwei benachbarte Feuerwehren mit ihrer gesamten Mannschaft nicht gemeinsam üben, da bei einer Infektion dann beide Feuerwehren ausfallen würden und eine gegenseitige Vertretung nicht möglich wäre.
- Praktische Ausbildungen in Kleingruppen mit max. Gruppenstärke. Auch hierbei ist, sofern möglich, auf größtmögliche Sicherheitsabstände zu achten.
- Übungen sind weiterhin vornehmlich im Freien durchzuführen.
- Bei theoretischen Ausbildungen in geschlossenen Räumen ist je Teilnehmer ein Mindestabstand von 1,5 m vorzusehen. Die max. Teilnehmerzahl sollte in Räumen bis 50m² bei max. 15 Personen liegen. Insgesamt sollte auch bei größeren Räumen eine Teilnehmerzahl von max. 25 nicht überschritten werden. Auf Partner- oder Gruppenarbeit sollte verzichtet werden. Auf regelmäßige und ausreichende Lüftung sollte geachtet werden.
- Umkleideräume und Sanitärbereiche (einschl. Duschen) sind unter Beachtung der Abstandsregelung (mind. 1,5 m Abstand) und zeitversetzt einzeln zu nutzen.
- Während der Ausbildung bzw. Übung ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Erste Hilfe-Ausbildungen, Reanimationstraining, First Responder-Übungen, und CSA-Ausbildung sollen weiterhin nicht stattfinden.
- Bei Atemschutzbelastungsübungen in einer Atemschutzübungsstrecke sollte truppweises Vorgehen vermieden werden. Ersatzweise können die Belastungsübungen auch ausnahmsweise außerhalb einer Übungsstrecke durchgeführt werden, sofern sichergestellt ist, dass die Belastungswerte nach FwDV 7 erreicht werden. Die verwendete persönliche Schutzkleidung ist danach zu waschen.
- Besondere Vorsicht erfordert der Umgang mit benutzten Atemschutzmasken und Lungenautomaten bei Einsätzen und Übungen. Hier besteht eine Infektionsgefahr durch die Kontamination mit eventuell virenbelastetem Speichel.
Weitere Informationen sind u. a. auch auf der „Lernbar“ der Staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern (https://www.feuerwehr-lernbar.bayern) verfügbar.
Ausdrücklich weisen wir auf die gemeinsamen Hinweise des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V. und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern zum Einsatz- und Innendienst sowie den Stufenplan zu einer möglichen Wiederaufnahme des Übungs- und Ausbildungsbetriebs in den Freiwilligen Feuerwehren hin (Internetseiten der Kommunalen Unfallversicherung Bayern unter https://www.kuvb.de/praevention/betriebe-und-einrichtungen/feuerwehren und des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V. unter https://www.lfv-bayern.de).
Die Hinweise treffen auch auf die Angehörigen der Jugendfeuerwehr (12-17 Jahre), nicht jedoch auf die Kinderfeuerwehren zu.
Der LFV Bayern beabsichtigt, mit der Nutzung des feststoffbefeuerten Brandübungscontainers ab Juli 2020 fortzufahren.
Bitte lesen auch die angehängte Hinweise des LFV/KUVB durch.
Dienstbesprechungen, Gremiensitzungen, Kommandantenwahlen u.ä. bei den Feuerwehren während der Kontakbeschränkung
Frau Friederike Fuchs hat nachfolgende Information zu Dienstbesprechungen, Gremiensitzungen, Kommandantenwahlen u.ä. bei den Feuerwehren während der Kontakbeschränkung allen Kreis- und Stadtbrandräte zukommen lassen. Diese Information möchte KBR Strunk hiermit weitergeben:
Da hinsichtlich der Frage, ob und in welchem Umfang dienstliche Besprechungen, Gremiensitzungen, Kommandantenwahlen und ähnliche dienstliche Zusammenkünfte im Bereich der Feuerwehren möglich sind, offenbar vor Ort teilweise Unsicherheiten bestehen, weisen wir auf folgende Rechtslage nach der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) hin:
§ 2 der 5. BayIfSMV regelt die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum. Nach Absatz 1 ist der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands umfasst. Nach § 2 Abs 3 gilt aber § 2 Abs. 1 nicht „für berufliche und dienstliche Tätigkeiten sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen eine Zusammenkunft oder ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.“
Nach dieser Regelung sind Gremiensitzungen, Dienstbesprechungen und vergleichbare dienstliche Treffen im Rahmen der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr und der besonderen Führungsdienstgrade, die aktuell erforderlich sind, möglich. Auch die Durchführung einer Wahlversammlung für den Kommandanten/Kreisbrandrat fällt nach unserer Auffassung unter die Regelung des § 2 Abs. 3 der 5. BayIfSMV, so dass es kein rechtliches Hindernis für die Durchführung solcher Wahlversammlungen gibt. Im Hinblick auf die Größe der Teilnehmerzahl bei Wahlversammlungen ist eine kritische Prüfung veranlasst, ob eine infektiologisch unbedenkliche Durchführung sichergestellt werden kann; eine Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt hinsichtlich der Ausgestaltung der Wahlversammlung wird empfohlen.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Feuerwehren im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit eine besonders zu schützende Gruppe sind, sind auch die rechtlich grundsätzlich möglichen dienstlichen Treffen auf die unbedingt erforderlichen Themen und Teilnehmer zu beschränken und möglichst kurz zu halten. Die Hygiene- und Abstandsregelungen sind einzuhalten. Bei der Entscheidung über die Durchführung sind auch die regionalen Gegebenheiten, insbesondere die örtliche Entwicklung der Zahl der Infizierten, in die Überlegungen einzubeziehen.
Feuerwehrvereine sind von der Ausnahmeregelung in § 2 Abs. 3 der 5. BayIfSMV nicht erfasst. Für sie gelten – wie für alle anderen Vereine – weiterhin die Kontaktbeschränkungen.
An die Feuerwehrführungskräfte, Gemeinden und Landkreise wird appelliert, sich bei der Entscheidung über die Durchführung von dienstlichen Treffen ihrer Verantwortung für die Gesundheit ihrer Feuerwehrmänner und –frauen und damit letztlich der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger bewusst zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Friederike Fuchs
Ministerialrätin
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Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Dr. Carl-Heinrich Graser zum Fachberater Gefahrgut der Kreisbrandinspektion ernannt
Dr. Carl-Heinrich Graser zum Fachberater der Kreisbrandinspektion ernannt
Er steht bei Gefahrgutunfällen Feuerwehren beratend zur Seite
Der Chemiker Dr. Carl-Heinrich Graser des gleichnamigen Labors Graser in Schonungen wurde von Landrat Florian Töpper bereits Anfang März offiziell zum Fachberater Gefahrgut für die Kreisbrandinspektion (KBI) ernannt. Mit seinem Fachwissen steht Dr. Graser künftig der KBI unter der Leitung von Kreisbrandrat (KBR) Holger Strunk zum Beispiel bei einem Gefahrgutunfall beratend zur Seite. Weiter unterstützt er den Gefahrgutzug im Landkreis Schweinfurt bei Aus- und Weiterbildung mit seinem Wissen.
„Ich bedanke mich sehr, dass Dr. Graser bereit ist dieses Ehrenamt auszuüben. Bei einem Unternehmensbesuch im von der Familie Graser gegründeten Labor in Schonungen konnte ich bereits damals auf beeindruckende Weise sehen, mit wieviel Engagement und Fachwissen die Familie Graser ihr Unternehmen führt. Von daher bin ich überzeugt, dass Herr Dr. Graser eine enorme Bereicherung für unsere Kreisbrandinspektion sein wird“, sagte Landrat Töpper.
Für die Aufgabe eines Fachberaters sind weniger Vorkenntnisse im Bereich des Feuerwehrwesens entscheidend, sondern, wie es im Namen bereits steckt, Fachwissen. Dennoch, so KBR Strunk, sei es schön zu sehen, wie sehr sich Dr. Graser bereits in kurzer Zeit in die Arbeit der KBI des Landkreises eingebracht und integriert habe.
Florian Zippel ist neuer Kreisbrandinspektor für den Bereich Nord
Florian Zippel ist neuer Kreisbrandinspektor für den Bereich Nord
Johannes Grebner wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Üchtelhausen gewählt
Landkreis Schweinfurt. Florian Zippel aus Schwebheim ist der neue Kreisbrandinspektor (KBI) für den Inspektionsbereich Nord. Landrat Florian Töpper hat ihm im Landratsamt Schweinfurt die Ernennungsurkunde überreicht. Zippel folgt damit Johannes Grebner nach, der seit 1. Mai 2020 Bürgermeister der Gemeinde Üchtelhausen ist und daher das Amt des KBI abgegeben hat.
Landrat Töpper und Kreisbrandrat Holger Strunk dankten Grebner für sein Engagement und seinen Einsatz und zeigten sich erfreut, dass mit Florian Zippel nicht nur schneller, sondern vor allem ebenso kompetenter Ersatz für Grebner gefunden wurde. Der 38-jährige Grebner war im November 2017 zum KBI ernannt worden, zuvor war er Kreisbrandmeister.
Florian Zippel, aktiver Feuerwehrmann in Schwebheim, ist mit der Arbeit der Kreisbrandinspektion ebenso bestens vertraut. Zuletzt war der 27-Jährige Leiter der Unterstützungsgruppe der Örtlichen Einsatzleitung (UG-ÖEL). Die UG-ÖEL ist eine Einsatzeinheit, die bei Großschadensereignissen und Katastrophen zum Tragen kommt. Die Aufgaben dieser Einheit sind: Sicherstellung der Kommunikation, visuelle Darstellung des Einsatzes auf einer Lagekarte, Führung des Einsatztagebuchs sowie Unterstützung des Einsatzleiters. Seine Funktion übernimmt künftig Stefan Hübner. Der 25-Jährige ist ebenfalls seit vielen Jahren aktiver Feuerwehrmann in seinem Heimatort Stammheim.
Kreisbrandinspektion hat sich somit noch einmal deutlich verjüngt
„Dass wir so junge Leute für so verantwortungsvolle Aufgaben gewinnen können, ist schon wirklich eine Besonderheit. Ich sehe das auch als einen Beleg der guten Arbeit und Stimmung innerhalb der Kreisbrandinspektion, aber natürlich auch der hervorragenden Nachwuchsarbeit all unserer Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt“, sagte Töpper.
Der Inspektionsbereich Nord, für den Zippel künftig zuständig ist, umfasst den Markt Stadtlauringen sowie die Gemeinden Üchtelhausen, Schonungen, Sennfeld, Gochsheim, Grafenrheinfeld, Röthlein und Schwebheim. Unverändert bleiben der Inspektionsbereich West mit KBI Reinhold Achatz und der Bereich Süd mit KBI Alexander Bönig. Der gesamten Inspektion vor steht Kreisbrandrat Holger Strunk.
Versicherungskammer Bayern übergibt Schwimmsauger
Damit das Löschwasser nicht ausgeht
Versicherungskammer Bayern übergibt Schwimmsauger
Niederwern. Das trockene Frühjahr 2020 führte bereits zu Wald- und Flächenbränden und lies mancherorts schon das Löschwasser knapp werden. Auch in den heißen Sommern der Jahre 2018 und 2019 war der Wasserstand in vielen Bächen so niedrig, dass mit herkömmlichen Mitteln der Feuerwehr kein Löschwasser mehr entnommen werden konnte.
Die Versicherungskammer Bayern rüstet daher die Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt mit 14 Schwimmsauger im Wert von ca. 7.000 Euro aus. Kreisbrandrat Holger Strunk, die Kreisbrandinspektoren Reinhold Achatz und Johannes Grebner erhielten diese von Florian Ramsl, Referent für Feuerwehrförderung bei der Versicherungskammer, überreicht.
Insgesamt werden den bayerischen Feuerwehren 900 Schwimmsauger im Gesamtwert von 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Mit dem Schwimmsauger kann die Feuerwehr künftig Löschwasser auch bei geringem Wasserstand aus Gewässern pumpen. Eine ausreichende Löschwasserversorgung ermöglicht es der Feuerwehr eine Brandausbreitung zu verhindern und damit Schäden an Gebäuden und der Umwelt zu minimieren. Dies wirkt sich auch positiv auf die Bilanz des größten Wohngebäudeversicherers in Bayern und der Pfalz aus.
„Ohne Löschwasser kann die beste Feuerwehr nicht löschen“ erläutert Barbara Schick die stellvertretende Vorsitzende des Vorstands von der Versicherungskammer Bayern „Als Versicherer der Kommunen liegt uns sehr daran, diese bei der Ausrüstung ihrer Feuerwehren zu unterstützen“.
Wasserhöhe von nur 5 cm statt 30 cm notwendig
Mit dem Schwimmsauger kann aus Bächen gesaugt werden, wenn der Wasserstand nur noch 5 cm beträgt. Bisher waren mindestens 30 cm notwendig. Da das Wasser an der Oberfläche entnommen wird, wird zudem der Gewässerboden geschont. Der 7kg leichte Schwimmsauger besteht aus einem 60 cm langen Polyethylen-Körper und wird anstelle eines herkömmlichen Saugkorbes aus Metall am Saugschlauch angebracht. Dieser Saugschlauch wird an der Pumpe des Feuerwehrfahrzeuges angeschlossen.
Da nicht überall Hydranten vorhanden sind, muss das Löschwasser oft aus Bächen oder Teichen gepumpt werden. Der Schwimmsauger ist dafür eine einfache, aber geniale Erfindung. Zudem ist das Absaugen von Wasser bei Überschwemmungen möglich.
Das Projekt wurde von der Versicherungskammer Bayern gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern entwickelt. Die Verteilung läuft noch bis zum Ende des Jahres 2021 über die Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände.
Im Anhang die Pressemitteilung der Versicherungskammer Bayern.
Information zur Wiederaufnahme Lehrbetrieb Staatliche Feuerwehrschulen ab dem 15.06.2020
Herr Gunnar Wiegand hat nachfolgende Information zur Wiederaufnahme des Ausbildungsbetriebs an den stalltichen Feuerwehrschulen allen Kreis- und Stadtbrandräte zukommen lassen. Diese Information möchte KBR Strunk hiermit weitergeben:
Die Bewältigung der Corona-Pandemie hat uns in Bayern vor immense Herausforderungen gestellt. Wir sind froh und dankbar, dass es inzwischen gelungen ist, das Infektionsgeschehen weitgehend einzudämmen. Auch wenn die Feuerwehren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie einmal nicht die Hauptbelasteten bei der Katastrophenbewältigung sind, wissen wir doch, dass Sie in vielfältiger Weise an den unterschiedlichsten Stellen mitgeholfen haben, dass Bayern gut und sicher durch die Krise kommt – durch Mitarbeit in Krisenstäben, tatkräftige Unterstützung bei der Verteilung von Schutzausrüstung vor Ort, aber vor allem natürlich durch die Sicherstellung von Brandschutz und Technischer Hilfeleistung auch in diesen schwierigen Zeiten - in Anbetracht der strengen Hygienemaßnahmen zur Reduzierung der Ansteckungsrisiken eine echte Herausforderung! Wir möchten uns daher zu allererst bei Ihnen persönlich, aber auch stellvertretend für all Ihre Feuerwehrkameradinnen und –kameraden sehr herzlich für Ihr unersetzbares Engagement im Dienst für die Menschen in Bayern bedanken – es ist ein sehr gutes Gefühl, dass wir uns immer auf Sie verlassen können!
Auch wenn wir inzwischen die Pandemie deutlich begrenzen konnten: der Erfolg ist weiterhin fragil. Noch ist die Pandemie nicht komplett besiegt und wir müssen Sorge tragen, dass wir mit zu schnellen Lockerungen nicht das Erreichte wieder gefährden. Dies wurde den Überlegungen zur Ausgestaltung des Lehrgangsbetriebs an den Feuerwehrschulen ab dem 15.06.2020 ebenso zu Grunde gelegt wie die Tatsache, dass die Feuerwehren für die Sicherheit in Bayern essentiell sind und daher in besonderer Weise vor Infektion mit dem Corona-Virus geschützt werden müssen. Dies stellt die Feuerwehrschulen vor besondere Herausforderungen, da sie ja nicht nur für einen theoretischen Unterricht im Lehrsaal die Infektionsrisiken durch Hygienekonzepte minimieren müssen, sondern auch bei praktischen Übungen, bei Unterkunft und Verpflegung. Um hierbei die richtigen Weichenstellungen zu treffen, wurde die KUVB in die Erarbeitung der Ausgestaltung des Lehrbetriebs eingebunden.
In den 6 Wochen ab dem 15.06.2020 bis zur Sommerpause (Phase 1) werden an den drei Feuerwehrschulen vor allem die Lehrgänge Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr angeboten. Zusätzlich werden alle Feuerwehrschulen in der letzten Juliwoche einen Drehleitermaschinistenlehrgang anbieten. Alle bislang in dieser Zeit vorgesehenen Lehrgänge werden storniert, die Teilnehmer erhalten eine Absage. Die in den 6 Wochen ab 15.06.2020 neu geplanten Lehrgänge werden in BMS eingepflegt und die entsprechenden Kontingente neu verteilt. Dabei wird nicht der übliche Schlüssel verwendet. Für die Verteilung spielt lediglich die Zahl der Lehrgangsplätze, die ein Regierungsbezirk in den genannten Lehrgangsarten seit Schließung der Feuerwehrschulen verloren hat, eine Rolle. Die Anmeldung über BMS erfolgt dabei wie gewohnt. Eine Liste mit den Lehrgängen, die in Phase 1 angeboten werden, mit den Terminen und den auf den Regierungsbezirk entfallenden Plätzen werden wir zeitnah nachreichen.
In der Phase 1 mit einer deutlich reduzierten Teilnehmerzahl sollen wichtige Erfahrungen mit der Umsetzung der Konzepte in der Praxis für die Ausgestaltung der Phase 2 gesammelt werden, die nach der Sommerpause beginnen soll. Ich bitte um Verständnis, dass wir an dieser Stelle noch keine Details zur Ausgestaltung der Phase 2 oder gar zum Lehrgangsplan im Jahr 2021 mitteilen können. Entsprechend der gesamtbayerischen Strategie zur Bewältigung der Corona-Krise, Schritt für Schritt Lockerungen vorzunehmen und dann die Entscheidungen über weitere Schritte in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens zu treffen, wollen wir auch bei den Feuerwehrschulen verfahren. Wir streben an, Sie bis Ende Juni über die Ausgestaltung der Phase 2 zu informieren.
Abschließend möchte ich Sie bitten, einen Appell an Ihre Feuerwehrkameradinnen und –kameraden weiter zu geben, die in den nächsten Wochen einen Lehrgangsplatz an den Feuerwehrschulen haben:
Bitte kommen Sie nur zum Lehrgang, wenn Sie sich vollständig gesund fühlen!
Bitte wahren Sie auch in den Pausen und am Abend den Abstand und halten Sie unbedingt die Hygieneregeln ein!
Bitte helfen Sie mit, dass die Bayerischen Feuerwehrmänner und –frauen an den Feuerwehrschulen vor Corona-Infektionen geschützt sind und so auch keine Infektionen in ihre Heimatwehren „zurücktragen“!
Vielen Dank!
Gunnar Wiegand
Ministerialdirigent
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Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Pressemitteilung DGUV - Wo Ruß ist, sind Schadstoffe / Forschungsprojekt „Krebsrisiko im Feuerwehrdienst?“
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns sehr, dass heute ein erstes Teilziel bzw. -ergebnis unseres Forschungsprojektes „Krebsrisiko im Feuerwehrdienst?“ mit der Veröffentlichung der DGUV Information 205-035 "Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr“ Eingang in die Praxis der deutschen Feuerwehren finden kann.
Zeitgleich ist ein Erklärfilm des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz zu dem Thema erschienen, um den Einsatzkräften der Feuerwehren dieses wichtige Thema auf anschauliche Art näher zu bringen.
Weitere Details können Sie der heute erschienenen Pressemitteilung der DGUV entnehmen:
https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_2/details_2_392768.jsp
Die DGUV Information 205-035 ist ab sofort unter
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/informationen/3730/hygiene-und-kontaminationsvermeidung-bei-der-feuerwehr
verfügbar.
Der Erklärfilm steht auf der Homepage des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz sowie im youtube-Kanal der DGUV zur Verfügung:
https://www.dguv.de/webcode.jsp?query=d1182838
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Hinweise für den Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Feuerwehren während der Corona-Pandemie
Mit Inkrafttreten der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege am 11. Mai 2020 wurden einige Erleichterungen der zuvor geltenden strikten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zugelassen. Diese Erleichterungen wirken sich auch auf den Feuerwehrdienst aus.
Damit sind Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen der Feuerwehren möglich, soweit sie dem Erhalt der Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte dienen und ihre Durchführung hierfür derzeit notwendig ist. Wo immer möglich ist dabei der o.g. Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten und die physischen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken.
In Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband kann daher ab 18.05.2020 der Übungsdienst in einer ersten Stufe unter Berücksichtigung der folgenden Punkte wieder aufgenommen werden:
Der praktische Übungsdienst darf nur innerhalb der eigenen Feuerwehr und maximal in Staffelstärke (6 Personen) durchgeführt werden. Innerhalb der jeweiligen Einheit soll das Personal in den Staffeln nicht getauscht werden. Einheitsübergreifende Lehrgänge (z.B. gemeindeübergreifende Ausbildungen) mit mehreren Ausbildungsterminen dürfen nicht durchgeführt werden.
Die Ausbildung in Lehrräumen und unvermeidbare Besprechungen sollen nur durchgeführt werden, wenn zwischen allen Beteiligten stets ein Abstand von mindestens 1,5 Metern gewahrt bleibt. Die maximale Teilnehmerzahl soll in Räumen bis 50 m2 bei 15 liegen und darüber hinaus 25 Teilnehmer nicht überschreiten. Die Zusammenkünfte sollten möglichst kurz gehalten und auf eine ausreichende Lüftung geachtet werden.
Die Übungsinhalte sollten sich auf die unabdingbar notwendigen Themen beschränken. Auf Übungsinhalte mit erhöhtem Infektionsrisiko (z.B.: Atemschutzübungen, CSA-Übungen, Übungen mit Körperkontakt, Rettungsübungen) muss momentan verzichtet werden.
Die Anwesenheit im Feuerwehrdienst ist zu dokumentieren. Hierbei ist die Anwesenheit fahrzeug- und funktionsbezogen schriftlich festzuhalten.
Bei der Entscheidung über die Durchführung sind die regionalen Gegebenheiten, insbesondere die örtliche Entwicklung der Zahl der Infizierten, in die Überlegungen einzubeziehen. Beim Auftreten eines besonderen Infektionsgeschehens im Einsatzbereich der jeweiligen Einheit ist der Ausbildungs- und Übungsdienst sofort einzustellen; vor Wiederaufnahmen ist eine Abstimmung mit der zuständigen Gesundheitsbehörde erforderlich.
Bitte lesen die angehängten Schreiben des bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration sowie die Hinweise des LFV/KUVB durch.