Freitag, 12 November 2004 23:51

13. Unterfränkisches Atemschutzsymposium

GELDERSHEIM (HOF) Zur ihrer 13.Dienstbesprechung hatten sich die Leiter der unterfränkischen Atemschutzwerkstätten und die Atemschutzausbilder im Geldersheimer Feuerwehrhaus zu einem Symposium getroffen. Eingeladen hatte der Unterfränkische Feuerwehrverband. Die neueste technische Entwicklung und aktuelle Themen bildeten hier die Schwerpunkte.

Über Hygiene in der Atemschutzwerkstatt und an der Einsatzstelle referierte Werner Eisner von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg. Hier gab er einen Einblick und Tipps für die Vorgehensweise bei der Arbeit in der Atemschutzwerkstatt. Besonders an den Einsatzstellen sei auf hygienische Grundsätze zu achten, wenn Geräteträger nach ihrem Einsatz an der Einsatzstelle beispielsweise Getränke zu sich nehmen. Hier könnten durch Unachtsamkeit schnell Schadstoffe aufgenommen werden.

Peter Schmitt stellte den einzigen in Unterfranken - im Landkreis Aschaffenburg - stationierten Brandübungscontainer vor. Dabei wies er auf die Vorzüge dieser praxisnahen Ausbildungsmöglichkeit hin. Über die Lehrgänge im Brandübungshaus der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg berichtete Jürgen Schemmel. Dabei stellte er die Möglichkeiten der ein - und zweitägigen Lehrgänge vor. Die Besonderheit dabei sei, dass die Feuerwehrleute ihre eigenen Atemschutzgeräte tragen müssen. Im Einsatzfall müssten sie diese auch benutzen.

"Ziel der Atemschutzausbildung ist es, dass die Atemschutzgeräteträger unter Stress richtig reagieren", erklärte Kreisbrandrat Karlheinz Brunner (Miltenberg), der stellvertretender Vorsitzender des Unterfränkischen Feuerwehrverbandes ist. Das müsse im Einsatzfall funktionieren und wir müssen die Leute darauf vorbereiten. Brunner wies darauf hin, dass Grundvoraussetzung für den Einsatz einen Atemschutzgeräteträgers eine gültige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, die "G26", ist.

Jeder Geräteträger müsse aus eigenem Interesse Sorge dafür tragen , dass die regelmäßige Nachuntersuchung innerhalb der vom Arzt festgelegten Frist durchgeführt wird. Dies gelte vor allem auch bei Vermutungen, dass der Atemschutzgeräteträger nicht mehr den Anforderungen gewachsen sein könnte. Dabei wies er auf einen tragischen Unfall in der Atemschutzübungsstrecke bei der Feuerwehr Alzenau hin. Die Umsetzung dieser Maßnahmen liege in der Verantwortung der Kommandanten.

 

(Quelle: Schweinfurter Tagblatt)

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