Freitag, 09 November 2001 21:38

Neugier verwandelt Unbeteiligte in Gaffer

GEROLZHOFEN Wenn Polizei,Feuerwehr und Rettungsdienst mit Blaulicht und Sirene denEinsatzort erreichen, dann sind sie meistschon da und werden gewöhnlichimmer mehr. Die Rede ist vonSchaulustigen, welche beiEinsätzen von den Rettern und Helferneigentlich weniger gern gesehenwerden.

Aufdringliche und standhafte Zuschauer behindern oft Rettungsdienste an Einsatzstellen

Die Situationen wiederholen sich mit trauriger Regelmäßigkeit: Ein Mensch bricht in der Fußgängerzone leblos zusammen, aus einem Wohnhaus dringt dichter Brandrauch und Pkws kollidieren miteinander, wobei die Insassen schwer verletzt in den Wracks eingeklemmt werden. Und mit gleicher Regelmäßigkeit, wie derartige Unglücksfälle auftreten, werden sie begleitet von einem Umstand, der den Rettungskräften ihre Arbeit zusätzlich erschwert, ja bisweilen unmöglich macht: Schaulustige.

Zuerst ist es ein Passant, der stehen bleibt und zuschaut, schnell folgen andere dem schlechten Vorbild und nach wenigen Minuten haben sich oftmals derart große Menschenmengen an Einsatzstellen versammelt, dass sie Helfern bisweilen sogar den Weg versperren, um möglichst dicht am Geschehen zu sein, einen Notfall live zu erfahren, eine Situation mitzuerleben, die man sonst nur in den Sensationsmedien präsentiert bekommt. Vor allem an Autobahnen wird diese Schaulust mitunter zur realen Gefahr, wenn Autofahrer abrupt abbremsen oder gar anhalten, um eine Unfallstelle auf der Gegenfahrbahn möglichst genau beobachten zu können.
Oftmals kam es so schon zu schwer wiegenden Folgeunfällen. Erst vor kurzem verursachten schaulustige Autofahrer auf der A 3 bei Wiesentheid einen mehrere Kilometer langen neuen Stau dadurch, dass sie auf ihrer Fahrbahn den Verkehrsfluss stark behinderten, um die Rettungsarbeiten nach einem schweren Unfall auf der Gegenrichtung zu verfolgen.

Doch die Neugierde dieser Gaffer kann ungeahnte Folgen haben: Vom Platzverweis über vorübergehende Festnahmen bis hin zu saftigen Bußgeldern reicht die Palette der Mittel, die die Rettungskräfte gegen die zunehmende Flut unliebsamer Zaungäste an Einsatzstellen einsetzen können. Dabei wird die Situation von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr zwar unterschiedlich ernst bewertet, doch alle drei Organisationen stehen Gaffern aufgrund negativer Erfahrungen kritisch gegenüber.

Platzverweis und Bußgelder

So kann sich erster Polizeihauptkommissar Winfried Werner, Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Gerolzhofen, zwar an keinen Zwischenfall mit Schaulustigen erinnern, der ihm in besonders schlechter Erinnerung haften blieb, dennoch verzeichnet auch er reges "Interesse" am Einsatzgeschehen der Polizei seitens unbeteiligter Dritter.

"Falls Zuschauer den Ablauf unseres Einsatzes behindern, sind wir laut Artikel 16 des Polizeiaufgabengesetzes zur Abwehr dieser Gefahr berechtigt, Platzverweise auszusprechen, notfalls die Personen auch von der Einsatzstelle zu entfernen. Im Extremfall kann die Polizei widerstrebende Gaffer auch vorübergehend festnehmen", erläutert Werner, fügt jedoch gleichzeitig an, dass dies bislang seitens der Gerolzhöfer Polizei noch nicht nötig gewesen sei.

"Wichtig im Umgang mit Schaulustigen ist für mich vor allem eines: Die Beamten müssen höflich und zugleich bestimmt auftreten." So ließen sich viele Konflikte schon im Vorfeld lösen, zeigt sich der Hauptkommissar überzeugt.

Vom Ersthelfer zum Schaulustigen

Helmut Endreß, Kreisgeschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes in Schweinfurt, berichtet auf Nachfrage unserer Zeitung, dass der medizinische Rettungsdienst alle Personen, die an einer Unfallstelle anhalten, zunächst einmal als Ersthelfer betrachte und ihnen den guten Willen unterstelle, Menschen in Notlagen betreuen zu wollen. "Wenn diese Personengruppen dann allerdings nicht zurückweichen, wenn die professionellen Helfer anrücken und deren Arbeit behindern, empfinden wir diese natürlich als Störfaktor an der Einsatzstelle", so Endreß. "Schlimm ist es vor allem dann, wenn immer neue Menschen hinzukommen, obwohl der Rettungsdienst oftmals sowieso nur wenig Platz zum Arbeiten hat."

Endreß vermutet, dass die durch die Sensationsmedien angeregte Suche nach einem "live-Erlebnis" viele Menschen dazu treibe, an Unfallstellen möglichst nahe an die Opfer heranzukommen. Falls die Belästigung zu groß wird, habe der Rettungsdienst die Möglichkeit, Anzeige gegen aufdringliche Gaffer zu stellen. "Hier arbeiten wir eng mit der Polizei zusammen," erläutert Endreß. Als besonders ärgerlich stuft er die Fälle ein, in denen den Sanitätern seitens der Zuschauer dumme und unfachmännische Kommentare zugerufen werden, beispielsweise "Wo bleibt ihr denn?". "Das sind dann meistens die Gaffer, die schon Minuten lang an der Einsatzstelle rumstehen, ohne überhaupt den Versuch unternommen zu haben, den Rettungsdienst zu verständigen und so eine schnelle Hilfe überhaupt erst zu ermöglichen."

Pietät der Opfer missachtet

Deutliche Worte zum Thema "Schaulustige" findet stellvertretender Kreisbrandrat Peter Haucke: "Gaffer sind das Schlimmste, was man sich vorstellen kann", erklärt der Feuerwehrmann und erläutert seine Aussage näher, indem er darauf verweist, dass Schaulustige an Einsatzstellen der Feuerwehr nicht nur die Einsatzkräfte und -fahrzeuge behinderten und dadurch wertvolle Zeit in Anspruch nehmen würden, sondern sich oftmals sogar selbst in Gefahr brächten. Mit zu den negativsten Erfahrungen, die Haucke mit Gaffern gemacht hat, gehören die Fälle, in denen die Pietät von Verletzten und Toten missachtet wird. "Jeder von uns kann einmal Opfer eines Unfalls werden und wünscht sich dann sicherlich am wenigsten, dass um ihn herum eine Meute Sensationslüsterner steht, die einen beobachtet", meint Haucke und berichtet von einem Verkehrsunfall, bei dem ein tödlich verletztes und entsetzlich entstelltes Kind, das Feuerwehrleute bereits mit einer Plane abgedeckt hatten, von einer unbeteiligten Schaulustigen nochmals aufgedeckt wurde. In solchen Fällen habe jeder Führungsdienstgrad der Feuerwehr, also Gruppenführer und Kommandanten, laut Feuerwehrgesetz das Recht, Platzverweise an Schaulustige zu erteilen. Falls dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, handelt die betreffende Person ordnungswidrig und hat mit einem Bußgeld bis maximal 100 000 DM zu rechnen.

Einen anderen Aspekt der "Schaulustigen-Problematik" spricht Haucke noch an, indem er darauf verweist, dass Freiwillige Feuerwehren teilweise tagsüber bei Einsätzen vor Personalproblemen stehen, wenn viele Feuerwehrleute auswärts arbeiten und nicht einsetzbar sind. "Wenn wir dann noch jedes Mal zahlreiche Einsatzkräfte nur zur Abwehr von Schaulustigen einteilen müssen, besteht teilweise die Notwendigkeit, eine zusätzliche Wehr nur zu diesem Zweck zu alarmieren."

 

Von unserem Mitarbeiter Michael Mösslein

 

(Quelle: Main-Post) 

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