Freitag, 05 Oktober 2001 18:30

Feuerlöscher in privaten Haushalten?

Feuerlöscher Feuerlöscher KFV Schweinfurt

Feuerlöscher in privaten Haushalten - weshalb?


Zwar schreibt die Bayerische Bauordnung nicht mehr zwingend vor, einen Feuerlöscher im privaten Haushalt bereit zu halten, doch ist die Feuerwehr der Meinung, dass es sinnvoll ist, einen Feuerlöscher zu besitzen. Oft könnten mit einem Feuerlöscher Entstehungsbrände selbst gelöscht werden. In den meisten Fällen fehlt dann jedoch ein Feuerlöscher. Schlimmer aber ist es, wenn man in privaten Haushalten Feuerlöscher vorfindet, die nicht mehr funktionieren - so geschehen bei einem Brandeinsatz im Landkreis Schweinfurt. Nach einer kurzen Sichtkontrolle des Löschers fiel dabei auf, dass der Löscher im September 1978 das letzte Mal geprüft wurde. Wenn ein Feuerlöscher 23 Jahre lang keiner Kontrolle unterzogen wurde, ist seine Funktionstüchtigkeit mehr als fraglich! Laut Vorschriften müssen Feuerlöscher alle zwei Jahre überprüft werden. Grund hierfür ist, dass sich Pulver im Löscher absetzen kann und verhärten kann, wodurch dass Löschgerät im Ernstfall nicht mehr funktioniert.

Um die Funktionsbereitschaft der Löscher sicherzustellen, müssen sie in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwei Jahre (kürzere Abstände können entsprechend geregelt sein, z.B. muss die Überprüfung gemäß §35 StVZO für Löscher in Kraftomnibussen jedes Jahr erfolgen!) durch einen Sachkundigen überprüft werden. Die Überprüfung ist auf dem Löscher zu dokumentieren. Darüber hinaus unterliegen sie der Druckbehälterverordnung (DruckbehV).

In der Praxis wird zwischen Aufladelöschern und Dauerdrucklöschern unterschieden:
Beim Aufladelöschern handelt es sich um Geräte, bei denen das Löschmittel und das Treibgas getrennt gehalten werden. Erst kurz vor Inbetriebnahme des Löschers wird die Treibmittelflasche über die Auslösearmatur geöffnet. Da die abzudichtende Fläche der Treibgasflasche gering ist, ist auch eine Undichtigkeit fast auszuschließen. Aufladelöscher sind daher als Qualitätslöscher heute Standard.
Bei Dauerdrucklöschern handelt es sich dagegen um Geräte, bei denen das Löschmittel und das Treibgas in einem Behälter aufbewahrt werden. Der ganze Feuerlöscher steht daher ständig unter Druck und ist somit anfälliger für Undichtigkeiten als Aufladelöscher, insbesondere bei starker äußerer Beanspruchung. Außerdem
ist die Wartung kostenintensiver, da der Dauerdrucklöscher der Druckbehälterverordnung unterliegt und bei jeder Wartung eine 100-prozentige Dichtheitskontrolle des Behälters mit Ventil erfolgen muss.

Aufladelöscher:
Aufladelöscher sind leichter zu warten als Dauerdrucklöscher, da sie gewissermaßen vollständig zerlegbar sind. Das Wiederbefüllen geht relativ einfach. Bedingt durch die Wahl der verwendeten Materialien liegt ihre Haltbarkeitserwartung über der der Dauerdruckgeräte.
Baugrößen: 6, 9 und 12 kg

(1) Abzugslasche entfernen, Gerät ist entsichert.
(2) Schlagknopf
Durch Betätigen des Schlagknopfes wird
die Treibmittelflasche (3) geöffnet. Das CO2 gelangt
über das Blasrohr (4) in den Löschmittelbehälter.
(5) Steigrohr
Das Pulver strömt durch das Steigrohr zur
Schlauchleitung.
(6) Löschpistole
Durch die abstellbare Löschpistole ist ein dosierter
Einsatz möglich.

Im Hausbereich hat er seine Berechtigung im Hobbykeller, in der Küche, beim Camping und bei allen ähnlich gelagerten Gefahren. Gerade im Küchenbereich kann durch Fett oder Ölüberhitzung schnell ein Kleinfeuer entstehen, welches schnell bekämpft werden muss, um eine Ausbreitung zu verhindern. Wasser darf hier nicht verwendet werden!

 

Dauerdrucklöscher:

(1) Sicherungsstift entfernen, Schlauch
mit einer Hand umfassen
(2) Auslösehebel nach unten drücken,
Ventildichtkegel (3) öffnet das Ventil
(4) Steigrohr
Löschpulver strömt durch das Steig-
rohr in die Schlauchleitung (5)
Nähere Auskunft erteilt Ihnen gerne Ihre örtliche Feuerwehr oder auch der Fachhandel.

Gelesen 2339 mal Letzte Änderung am Montag, 28 April 2014 22:40