Sonntag, 20 Dezember 2015 10:37

TERMINHINWEIS zur Stärkemeldung und Einsatzberichten für 2015

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in der Ausgabe von Florian kommen Nr. 107 wurde auf Seite 12 zur Jahresstatistik (Stärkemeldung und Einsatzberichte) nur der Abgabetermin für die Landratsämter und kreisfreien Städte an die Regierungen (bis 15.02.) erwähnt. Nachfolgend dürfen wir Ihnen noch die Terminabfolge entsprechend den Vorgaben in der VollzBekBayFwG komplett darstellen.

 

Auszug aus der VollzBekBayFwG – Nummer 1.6 – Berichte der Gemeinden

 

Die kreisangehörigen Gemeinden berichten dem zuständigen Landratsamt bis zum 15. Januar über ihre Stärke und Ausrüstung nach dem Stand vom 31. Dezember des vorherigen Jahres. Hierfür ist die webbasierte Stärkemeldung über die Integrierten Leitstellen zu nutzen. Die kreisangehörigen Gemeinden überprüfen hierbei die im System hinterlegten Daten ihres Zuständigkeitsbereichs auf Plausibilität bzw. Aktualität und ergänzen diese gegebenenfalls. D.h., dass die Stärkemeldung überprüft und fertiggestellt sowie alle Einsatzberichte aus 2015 im System abgeschlossen sind. Dieser Termin trifft für alle Feuerwehren zu!

 

Die Landratsämter und die kreisfreien Gemeinden verfahren ebenso und melden bis spätestens 15. Februar an die zuständige Regierung.

 

Die Regierungen überprüfen die im System hinterlegten Daten ihres Zuständigkeitsbereichs auf Plausibilität bzw. Aktualität, veranlassen ggf. Korrekturen durch die zuständigen Stellen und melden dies bis spätestens 1. März an das Staatsministerium des Innern. In Bereichen, in denen die webbasierte Stärkemeldung noch nicht zur Verfügung steht, gilt das bisherige Verfahren fort, jedoch unter Beachtung der o. a. Termine.

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