Überarbeitung des Grundsatzes G 26 „Atemschutzgeräte“

In einem Schreiben vom 18.06.2008 informiert der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (BayGUVV) über eine Überarbeitung des Grundsatzes G 26, der die medizinischen Vorsorgeuntersuchungen für Atemschutzgeräteträger regelt. Neben einer Ausweitung der medizinischen Diagnostik wurden auch die Kriterien für gesundheitliche Bedenken erweitert.

Detaillierte Informationen und eine Liste der nach der GOÄ abrechenbaren Leistungen können dem Informationsschreiben des BayGUVV entnommen werden.

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