Der Kreisfeuerwehrverband Schweinfurt e.V.

Ehrenamt, das Leben rettet

Etwa 4.800 Frauen und Männer engagieren sich im Landkreis Schweinfurt bei dessen rund 120 Feuerwehren ehrenamtlich. An 365 Tagen im Jahr sind sie rund um die Uhr bereit, innerhalb weniger Sekunden alles gerade Angefangene liegen und stehen zu lassen, um als freiwillige Helfer bei Bränden, Verkehrsunfällen und anderen Unglücksfällen schnell und kompetent Hilfe zu leisten, Sachwerte und oftmals Leben zu retten.

Dieses große Räderwerk der Rettungskräfte bedarf der Organisation. Was im Einsatzfall der Zuständigkeit der Kommandanten obliegt und in übergeordnetem Rahmen Aufgabe der Kreisbrandinspektion ist, übernimmt auf Ebene der Feuerwehrvereine im Landkreis Schweinfurt der Kreisfeuerwehrverband.

Geschichte und Einbindung

Gegründet am 17.09.1995 in Waigolshausen, ist der Kreisfeuerwehrverband eingegliedert in den Bezirksfeuerwehrverband Unterfranken, der am 15. Oktober 1995 gegründet wurde. Auf Landesebene gehört der Kreisverband Schweinfurt über den Bezirksverband dem Landesfeuerwehrverband Bayern an, der bereits 1868 in Gunzenhausen ins Leben gerufen wurde. Nachdem der Landesfeuerwehrverband im Dritten Reich im November 1938 durch Erlass des Reichsfeuerwehrgesetzes in seiner bestehenden Struktur aufgelöst wurde, kam es erst am 9. Oktober 1993 – erneut in Gunzenhausen – zur Wiedergründung.

Der Verband ist beim Amtsgericht Schweinfurt im Vereinsregister unter der Nummer VR 715 eingetragen und führt den Namenszusatz „eingetragener Verein“ (e. V.). Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung; parteipolitische Betätigungen sind ausgeschlossen. Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Aufgaben und Zweck

Ebenso wie auf Landes- und Bezirksebene hat es sich der Feuerwehrverband auf Kreisebene unter dessen Vorsitzenden Kreisbrandrat Alexander Bönig aus Unterspiesheim zur Aufgabe gemacht, in erster Linie die Interessen der Landkreiswehren und deren Mitglieder in allen Belangen zu bündeln und geschlossen zu vertreten. Innerhalb des Landkreises setzt sich der Kreisfeuerwehrverband für die Förderung der Aus- und Fortbildung der Wehrleute ein, sichert durch diese und weitere Maßnahmen die Einsatzbereitschaft der Landkreiswehren, pflegt gleichzeitig die Kameradschaft und betreut und fördert die Mitgliedsvereine.

Nach seiner Satzung unterstützt der Verband die Gemeinden und den Landkreis Schweinfurt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz. Er fördert die Feuerwehren im Landkreis und vertritt deren Interessen, betreut die Kinder- und Jugendgruppen der Mitgliedsfeuerwehren, unterstützt deren Zusammenschluss zur „Kinder- und Jugendfeuerwehr des Landkreises Schweinfurt“ und wirkt bei der Aus-, Weiter- und Fortbildung mit. Darüber hinaus arbeitet er mit den am Brandschutz beteiligten und für ihn verantwortlichen Stellen zusammen, pflegt und fördert den Feuerwehr- und Brandschutzgedanken durch Informationsveranstaltungen, Brandschutzerziehung und Öffentlichkeitsarbeit und unterstützt die sozialen Einrichtungen der Feuerwehr, soweit sie steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.

Nachwuchs sichert die Zukunft

In Sachen Nachwuchsförderung forciert der Verband gezielt die Arbeit in den Jugendgruppen der Wehren, immer das Bewusstsein vor Augen, dass es diese Mädchen und Jungen sein werden, die nach ihrer erfolgreichen Grundausbildung in die Reihen der aktiven Brandschützer nachrücken und diese mit ihrem Wissen und ihrem Einsatz verstärken werden. Damit kann das hohe Leistungsniveau der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt auch zukünftig gehalten und weiter ausgebaut werden.

Neben der jährlichen Organisation und Durchführung von Kreisfeuerwehrtagen sieht der Kreisfeuerwehrverband einen weiteren Schwerpunkt seines Aufgabenspektrums in der gesellschaftspolitischen Vertretung der Feuerwehrangehörigen und tritt auch als Partner der Gemeinden, Märkte, Städte und Landkreise in allen Fragen des Feuerwehrwesens auf.

Die Organe des Verbandes

Mit der auf der Verbandsversammlung am 20. März 2026 in Stadtlauringen beschlossenen Satzungsänderung hat der Verband seine Struktur grundlegend überarbeitet und modernisiert. Ein zentrales Ziel war es, die einzelnen Feuerwehren stärker in Entscheidungen einzubinden und den Verband für die aktive Feuerwehr zu öffnen. So wird der stellvertretende Vorsitzende seither nicht mehr aus dem Kreis der Kreisbrandinspektoren bestimmt, sondern von der Mitgliederversammlung gewählt.

Der Kreisfeuerwehrverband gliedert sich in drei Organe: die Verbandsversammlung, den Verbandsausschuss und den Verbandsvorstand. Die Mitglieder der Organe üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Die Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung ist das oberste Organ des Verbandes und tritt in jedem Geschäftsjahr zusammen. Zu ihren Mitgliedern zählen der Verbandsvorstand und der Verbandsausschuss, die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren sowie der verbandsangehörigen Betriebs- und Werkfeuerwehren, die Vorsitzenden der Feuerwehrvereine des Landkreises, die Mitglieder der Kreisbrandinspektion und des Kinder- und Jugendfeuerwehrausschusses, die Fachbereichsleiter sowie die fördernden Mitglieder.

Die Versammlung entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Verbandes. Sie beschließt über die Annahme und Änderung der Satzung, nimmt die satzungsgemäß notwendigen Wahlen vor, setzt die Mitgliedsbeiträge fest, nimmt den Bericht des Vorsitzenden und den Kassenbericht entgegen, entscheidet über die Entlastung des Vorstandes und über den Haushaltsplan, erlässt die Geschäftsordnungen und entscheidet letztlich auch über eine mögliche Auflösung des Verbandes.

Der Verbandsausschuss

Der Verbandsausschuss steuert die laufende Arbeit des Verbandes zwischen den Versammlungen und tagt mindestens zweimal im Jahr. Ihm gehören der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter, die Kreisbrandinspektoren, der Kreisbrandmeister mit dem Aufgabenbereich Kinder- und Jugendfeuerwehr, Schriftführerin und Schatzmeister, ein Vertreter der Bürgermeister, die Fachbereichsleiter, der Kreisjugendsprecher und die Kreisfrauenbeauftragte an. Hinzu kommen je Inspektionsbereich (West, Süd und Nord) ein Vertreter der Feuerwehrvereine sowie ein Vertreter der gemeindlichen Feuerwehren.

Der Ausschuss berät und beschließt über alle wichtigen Belange, für die nicht ausdrücklich ein anderes Organ zuständig ist. Er organisiert die Verbandsversammlung, bereitet deren Beschlussvorlagen vor, legt die Fachbereiche fest und bestellt die Fachbereichsleiter, entscheidet über die Ernennung von Ehrenmitgliedern und bestätigt die Geschäftsordnung des Verbandsvorstandes.

Der Verbandsvorstand

Der Verbandsvorstand führt die Geschäfte des Verbandes. Er besteht aus dem Kreisbrandrat als Verbandsvorsitzendem, dem stellvertretenden Verbandsvorsitzenden, den Kreisbrandinspektoren, dem Kreisbrandmeister mit dem Aufgabenbereich Kinder- und Jugendfeuerwehr sowie dem Schatzmeister und der Schriftführerin. Vorstand im Sinne des § 26 BGB und damit rechtlich vertretungsberechtigt sind der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter.

Der Vorstand führt die Beschlüsse der Verbandsorgane aus, erledigt die laufende Verwaltung, stellt den Haushaltsplan auf und bereitet die Beschlussvorlagen für Ausschuss und Versammlung vor. Der Schriftführerin obliegt die Protokollführung, dem Schatzmeister die Verwaltung der Kasse und der Jahresabschluss.

Fachbereiche

Zur fachlichen Arbeit kann der Vorsitzende in Abstimmung mit dem Verbandsausschuss Fachbereiche berufen. Diese werden überwiegend mit Vertretern aus den Mitgliedsfeuerwehren besetzt und orientieren sich in ihrer Bezeichnung am Landesfeuerwehrverband Bayern e. V.

Vorstandschaft und Gremien seit 2026

Die Organe des Verbandes werden auf zwei Wegen besetzt: Ein Teil der Ämter wird gewählt, ein anderer Teil ist kraft Amtes besetzt – die betreffende Person gehört dem Gremium also automatisch an, weil sie ein bestimmtes anderes Amt innehat. So ist der Kreisbrandrat kraft seines Amtes zugleich Verbandsvorsitzender, und die Kreisbrandinspektoren gehören dem Verbandsvorstand und dem Verbandsausschuss kraft Amtes an.

Auf der 31. Verbandsversammlung, verbunden mit dem 56. Kreisfeuerwehrtag, wurden am 20. März 2026 in Stadtlauringen die zu wählenden Ämter der Vorstandschaft und die Vertreter im Verbandsausschuss neu gewählt. Sämtliche Wahlen erfolgten einstimmig. Die gewählten Amtsträgerinnen und Amtsträger sind für eine Amtszeit von sechs Jahren bestimmt.

Verbandsvorstand

  • Vorsitzender: Kreisbrandrat Alexander Bönig (Unterspiesheim) – kraft Amtes als Kreisbrandrat
  • Stellvertretender Vorsitzender: Christian Kowalik, Vorsitzender der Feuerwehr Donnersdorf – von der Verbandsversammlung gewählt
  • Schatzmeister: Markus Wiederer, Feuerwehr Gochsheim – von der Verbandsversammlung gewählt
  • Schriftführerin: Sylvia Boxberger, Feuerwehr Grettstadt – von der Verbandsversammlung gewählt

Dem Verbandsvorstand gehören darüber hinaus die Kreisbrandinspektoren sowie der Kreisbrandmeister mit dem Aufgabenbereich Kinder- und Jugendfeuerwehr kraft Amtes an.

Vertreter der Feuerwehrvereine im Verbandsausschuss

Gewählt durch die Vorsitzenden der Feuerwehrvereine auf der Verbandsversammlung:

  • Inspektionsbereich West: Mario Rath, Vorsitzender der Feuerwehr Geldersheim
  • Inspektionsbereich Süd: Marcel Rottmann, Vorsitzender der Feuerwehr Kolitzheim
  • Inspektionsbereich Nord: Michael Müller, Vorsitzender der Feuerwehr Birnfeld

Vertreter der Kommandanten im Verbandsausschuss

Gewählt durch die Kommandanten der gemeindlichen Feuerwehren auf der Verbandsversammlung:

  • Inspektionsbereich West: Thomas Strobel, Kommandant der Feuerwehr Waigolshausen
  • Inspektionsbereich Süd: Michael Berchthold, Kommandant der Feuerwehr Gernach
  • Inspektionsbereich Nord: Marco Walter, Kommandant der Feuerwehr Reichmannshausen

Weitere Ämter

  • Kreisfrauenbeauftragte: Fabienne Meißler, Feuerwehr Zeuzleben – durch die Vereinsvorsitzenden auf der Verbandsversammlung gewählt
  • Kassenprüfer: Jörg Eberl und Thomas Eberl – von der Verbandsversammlung gewählt

Weitere Mitglieder des Verbandsausschusses sind kraft Amtes bzw. über eine gesonderte Wahl bestimmt: die Kreisbrandinspektoren und der Kreisbrandmeister für die Kinder- und Jugendfeuerwehr (kraft Amtes), ein Vertreter der Bürgermeister (bestimmt in der Bürgermeisterdienstbesprechung), der Kreisjugendsprecher (gewählt nach der Jugendordnung) sowie die vom Verbandsvorstand bestellten Fachbereichsleiter.

Mitgliedschaft und Förderung

Getragen wird der Verband von den Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises sowie den verbandsangehörigen Betriebs- und Werkfeuerwehren. Darüber hinaus können Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie natürliche und juristische Personen fördernde Mitglieder werden und so die Arbeit der Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt unterstützen.

Der Jahresbeitrag der Mitgliedsfeuerwehren beträgt ab dem Jahr 2027 fünf Euro je beitragspflichtigem Mitglied. In diesem Betrag sind die an den Bezirksfeuerwehrverband, den Landesfeuerwehrverband Bayern und den Deutschen Feuerwehrverband abzuführenden Anteile bereits enthalten. Für Gewerbetreibende und Firmen bestehen gestaffelte Fördermitgliedschaften ab 100 Euro jährlich; natürliche Personen können den Verband als fördernde Mitglieder mit einem Jahresbeitrag ab 25 Euro unterstützen. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

Wer die Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt unterstützen möchte, ist als förderndes Mitglied herzlich willkommen. Bei Interesse genügt eine formlose Anfrage an den Verbandsvorsitzenden.