Feuerwehrdienstleistende, die als Atemschutzgeräteträger und Träger von Chemikalienschutzanzügen eingesetzt werden sollen.
Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre
abgeschlossene modulare Truppausbildung (MTA) bzw. Truppführer-Qualifikation
körperliche Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten gemäß G26.3
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Lehrgangsportal auf unserer Internetseite.
Stornierungsbedingungen:
Die Stornierung eines gebuchteten Lehrgangsplatze ist bis zum Anmeldeschluss kostenfrei möglich. Bei Stornierungen, die nach dem Anmeldeschluss erfolgen, behalten wir uns vor den kompletten Lehrgangsgebühren zu verrechnen.