Feuerwehrdienstleistende, die als Chemikalienschutzanzugträger eingesetzt werden sollen.
Voraussetzungen
abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
gültiger ärztlich bestätigter Nachweis der Eignungsbeurteilung "Atemschutzgeräte" (ehemals G26.3)
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Lehrgangsportal auf unserer Internetseite.
Kosten
Die genannten Gebühren sind vorbehaltlich, da die Kostensatzung der Stadt Schweinfurt sich aktuell in der Neukalkulation befindet. Die Verrechnung der Lehrgangsgebühren erfolgt durch die Stadt Schweinfurt direkt an die Gemeinden. Zzgl. zu den Lehrgangsgebühren werden die Kosten für die Verpflegung als Leistungen Dritter in tatsächlicher Höhe verrechnet.
mitzubringende Ausstattung
Dienstbuch und Atemschutznachweis
gültiger ärztlich bestätigter Nachweis der Eignungsbeurteilung "Atemschutzgeräte"
Schreibzeug
Feuerwehrhelm mit Nackenschutz nach DIN EN 443
bequeme Kleidung (z.B. Trainingsanzug)
optional Wechselkleidung
Hinweis: Chemikalienschutzanzug, Atemschutzgerät, Atemschutzmaske und Ersatzflasche werden zur Verfügung gestellt und müssen nicht mitgebracht werden!
Stornierungsbedingungen
Die Stornierung eines gebuchteten Lehrgangsplatze ist bis zum Anmeldeschluss kostenfrei möglich. Bei Stornierungen, die nach dem Anmeldeschluss erfolgen, behalten wir uns vor die kompletten Lehrgangsgebühren zu verrechnen.