1. Abgeschlossene Feuerwehrgrundausbildung und Atemschutzgeräteträger
2. Ärztliche Bestätigung der Atemschutztauglichkeit nach G 26/3 (ist vor Lehrgangsbeginn vorzulegen)
3. Mindestens 18 Jahre
Ausbildungsziel:
Die Realbrandausbildung ist eine ergänzende Weiterbildung für Atemschutzgeräteträger. Die Lehrgangsteilnehmer üben das richtige Verhalten im Brandraum, sowie das Retten von Personen und die Brandbekämpfung in Gebäuden. Zum Letzteren gehört auch das Verhalten bei gefährlichen Situationen (z.B. Auftreten eines Flashovers) während des Innenangriffs,
Die durch die FwDv 7 vorgeschriebene jährliche Einsatzübung ist durch die Realbrandausbildung abgedeckt.
Lehrgangsdauer: 3 Stunden (1 Tag)
Unterlagen: gültige G 26/3
Kleidung: zugelassene Schutzkleidung für den Innenangriff
Teilnahmegebühr: 60 €
Nachweis: Teilnahmebestätigung
Verständigen: Gemeinde bzw. Bürgermeister informieren und die Bewilligung des Lehrgangs und der Kosten einholen.