Teilnehmen können Feuerwehrkameraden/-innen aus Feuerwehren mit einem Fahrzeug TSF o.ä., dessen zulässige Gesamtmasse mindestens 4,00 t, jedoch nicht mehr als 7,5 t beträgt. Die Teilnehmer am Lehrgang müssen mindestens 30 Jahre alt sein, als Führerschein mindestens die Fahrerlaubnisklasse C1 besitzen und dürfen derzeit höchstens 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben. Über die Teilnahme am Lehrgang entscheidet der örtliche Kommandant.