Feuerwehrdienstleistende, die als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden sollen.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
abgeschlossene modulare Truppausbildung (MTA) bzw. Truppführer-Qualifikation
ärztlich bestätigter Nachweis der Eignungsbeurteilung "Atemschutzgeräte" (ehemals G26.3)
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Lehrgangsportal auf der Internetseite des Kreisfeuerwehrverbands Schweinfurt.
Kosten
Die genannten Gebühren sind vorbehaltlich, da die Kostensatzung der Stadt Schweinfurt sich aktuell in der Neukalkulation befindet. Die Verrechnung der Lehrgangsgebühren erfolgt durch die Stadt Schweinfurt direkt an die Gemeinden. Zzgl. zu den Lehrgangsgebühren werden die Kosten für die Verpflegung als Leistungen Dritter in tatsächlicher Höhe verrechnet.
mitzubringende Ausstattung
Dienstbuch und Atemschutznachweis
gültiger ärztlich bestätigter Nachweis der Eignungsbeurteilung "Atemschutzgeräte" (ehemals G26.3)
Schreibzeug
Feuerwehrhelm mit Nackenschutz nach DIN EN 443
Feuerschutzhaube nach DIN EN 13911
Feuerwehrschutzkleidung nach DIN EN 469
Feuerwehrschutzhandschuhe nach DIN EN 659
Feuerwehrschutzschuhe nach DIN EN 15090
optional Wechselkleidung
Hinweis: Atemschutzgerät, Atemschutzmaske und Ersatzflasche werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt und müssen nicht mitgebracht werden!
Stornierungsbedingungen
Die Stornierung eines gebuchteten Lehrgangsplatze ist bis zum Anmeldeschluss kostenfrei möglich. Bei Stornierungen, die nach dem Anmeldeschluss erfolgen, behalten wir uns vor die kompletten Lehrgangsgebühren zu verrechnen.