Anwendung der neuen FwDV 800 in Bayern

Der Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung -AFKzV-“ des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat in seiner 42. Sitzung am 21. / 22. März 2018 in Düsseldorf den Entwurf der Feuerwehr-Dienstvorschrift 800 genehmigt.

Den Feuerwehren Bayerns wird daher die Feuerwehr-Dienstvorschrift 800 zur Anwendung bei der Ausbildung, der Fortbildung und im Einsatz empfohlen.

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