Allgemeine Ausnahmegenehmigung zur Farbgebung und Markierung von Feuerwehrfahrzeugen

Zur nochmaligen Verbesserung der Wahrnehmbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie eine neue Allgemeine Ausnahmegenehmigung erlassen. Diese beschreibt die Farbgebung von Feuerwehrfahrzeugen sowie Konturmarkierungen und zusätzliche Applikationen.

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