Der Kreisfeuerwehrverband Schweinfurt e. V. ist nach der Satzungsänderung im internen Bereich arbeitsfähig. Nun werden die Fachbereiche aufgebaut – Vorschläge für Fachbereichsleiter sind bis 19. August 2026 möglich.
Neue Verbandssatzung unterzeichnet
Nach der umfassenden Satzungsänderung, die bei der Verbandsversammlung im vergangenen März beschlossen wurde, konnte Kreisbrandrat Alexander Bönig als Vorsitzender die neue Satzung nun im Notariat Dr. Wobst in Gerolzhofen unterzeichnen. Vorausgegangen waren mehrere Abstimmungen mit Notar und Registergericht sowie das Nachreichen von Protokollen und weiteren Unterlagen.
Die vollständigen Unterlagen werden nun vom Notariat zur Eintragung ins Vereinsregister an das Registergericht weitergeleitet. Mit der Beurkundung ist der Kreisfeuerwehrverband im Innenverhältnis bereits arbeitsfähig. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften muss allerdings noch die Eintragung ins Vereinsregister abgewartet werden – solche Geschäfte stehen derzeit jedoch nicht an.
Sobald die Eintragung ins Vereinsregister vollzogen ist, erhält jede Feuerwehr eine Ausfertigung der neuen Satzung.
Konstituierende Sitzungen stehen bevor
In den kommenden Wochen werden Vorstandschaft und Verbandsausschuss ihre konstituierenden Sitzungen abhalten. Die Vorstandschaft soll bereits im August zusammentreten.
Aufbau der Fachbereiche
Damit die Fachbereiche ihre Arbeit aufnehmen können, müssen gemäß § 11 der Verbandssatzung zunächst die Fachbereichsleiter durch die Vorstandschaft bestellt und die Fachbereiche durch den Verbandsausschuss auf Vorschlag des Vorsitzenden berufen werden.
Voraussetzungen für Fachbereichsleiter
- Mitglied (aktiv oder passiv) in einer Mitgliedsfeuerwehr des KFV Schweinfurt e. V. oder der Kreisbrandinspektion Schweinfurt
- Kenntnisse im jeweiligen Fachbereich bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen
- Gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift
Aufgaben der Fachbereichsleiter
- Mindestens zweimal jährlich eine Sitzung des Fachbereichs einberufen
- Leitung der Sitzungen des Fachbereichs
- Werbung neuer Fachbereichsmitglieder (die anschließend durch den Verbandsvorsitzenden bestellt werden)
- Bereitschaft zur Teilnahme an überörtlichen Veranstaltungen im Rahmen der Facharbeit
- Berichterstattung über die Facharbeit an den Verbandsausschuss bzw. die Verbandsversammlung
Geplante Fachbereiche
Die folgenden Fachbereiche sollen zunächst gebildet werden. Mit Ausnahme von FB 4 orientieren sie sich weitgehend an den Fachbereichen des Landesfeuerwehrverbands (LFV):
| Fachbereich | Bezeichnung |
|---|---|
| 1 | Fahrzeuge und Geräte, Ausrüstung, Dienstkleidung |
| 2 | Vereinswesen |
| 3 | N. N. (im LFV: Ausbildung, Lehrmaterial, Weiterbildung) |
| 4 | Jugendfeuerwehr (im LFV: Vorbeugender Brand- und Umweltschutz) |
| 5 | N. N. (im LFV: Einsatz, Katastrophenschutz, Zivilschutz) |
| 6 | Öffentlichkeitsarbeit |
| 7 | IT, Datenverarbeitung |
| 8 | First Responder |
| 9 | Brandschutzerziehung und Kinderfeuerwehr |
| 10 | Frauen |
| 11 | N. N. (im LFV: Wettbewerbe) |
| 12 | Musik |
| 13 | PSNV – Feuerwehr und Seelsorge |
| 14 | CBRN-Gefahren |
| 15 | Feuerwehrhistorie und Geschichte |
Vorschläge für Fachbereichsleiter gesucht
Für die Funktion der Fachbereichsleiter werden ab sofort Vorschläge an Alexander Bönig erbeten – spätestens bis zum 19. August 2026. Die eingegangenen Vorschläge werden in der Sitzung der Vorstandschaft behandelt und dort entschieden.
Alle Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden sind herzlich eingeladen, sich aktiv in die Verbandsarbeit einzubringen – sei es als Fachbereichsleiter oder im nächsten Schritt als Mitglied eines Fachbereichs. Vorschläge für die Besetzung der Fachbereiche als Beisitzer erfolgen zu gegebener Zeit gesondert durch die dann bestellten Fachbereichsleiter.