Entschädigungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz

Nach den §§ 11 Abs. 6 Satz 1, 13 Abs. 2 Satz 1 AVBayFwG gelten einheitliche Änderungen aller Grundgehälter der Besoldungsgruppe A mit dem gleichen Prozentsatz für die Entschädigungen und Stundensätze nach der Ausführungsverordnung.

 

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2015/2016 vom 24. Juli 2015  wurden die Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A ab 1. März 2015 um 2,1 % erhöht. Eine weitere Erhöhung um 2,3 % tritt zum 01. März 2016 in Kraft.

 

Daraus ergeben sich im Feuerwehrbereich folgende Entschädigungen: Download

 

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